Wer darf zum Elterngespräch?

vom 29.11.2012, 19:01 Uhr

Wer darf zum Elterngespräch?

nur sorgeberechtigte Eltern
1
100%
eine von den Eltern ausgewählte Begleitperson
0
Keine Stimmen
eine von den Eltern bestimmte Person als Vertretung
0
Keine Stimmen
 
Abstimmungen insgesamt : 1

Frau A hat drei Kinder, welche alle schulpflichtig sind. Der Vater vom ältesten Kind arbeitet auf Montage, hat aber auch das Sorgerecht. Der Vater der beiden jüngeren Geschwister versteht sich mit dem Ex-Mann von Frau A gut und man war sich einig, dass quasi der Stiefvater den Termin zusammen mit seiner Frau wahrnimmt.

Die Klassenlehrerin war gar nicht davon erbaut, dass der Stiefvater mit dabei war und hat Frau A am Abend telefonisch noch Vorwürfe darüber gemacht. Frau A hatte nun mit einer anderen Mutter gesprochen. Diese ist auf dem Standpunkt, dass Frau A mitnehmen kann wen sie will. Die Klassenlehrerin muss es einfach akzeptieren, wenn eine Mutter eine Begleitung ihrer Wahl mitbringt.

Frau A weiß nun nicht, was richtig ist. Darf der Stiefvater dabei sein, weil sie als Mutter das mit dem Kindesvater so möchte? Kann man grundsätzlich eine dritte Person mitnehmen zum Elterngespräch? Oder dürfen wirklich nur die sorgeberechtigten Eltern diese Termine wahrnehmen? Frau A ist reichlich verunsichert und möchte auch dem Kind keinen Nachteil dadurch bereiten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Die Lehrerin sollte einmal darüber nachdenken, wo das soziale Umfeld des Kindes ist und vor allem, wer am meisten mit dem Kind zu tun hat. Der Stiefvater lebt ja im gleichen Haushalt und da sollte es die Lehrerin sogar befürworten, wenn dieser mit zum Elterngespräch kommt. Mein Mann ist immer mit gegangen, weil er ja für die Kinder auch da ist wie ein Vater. Die Kinder leben ja mit ihm in einem Haushalt und da sollte die Lehrerin sogar Wert drauf legen, dass dieser über die Entwicklung der Kinder Bescheid weiß und sich dafür interessiert.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Aus meiner Sicht ist der Vorwurf der Lehrerin berechtigt. Schließlich geht es hier um privat Geheimnisse des Kindes. Dritte haben kein Recht darauf solche Geheimnisse zu erfahren. Allerdings ist es so, dass beide Elternteile damit einverstanden sind. Auf Grund dessen sehe ich kein Problem darin, dass der Stiefvater mitkommt. Schließlich hat er ein berechtigtes Interesse an dem Gespräch.

» frankiskrank » Beiträge: 289 » Talkpoints: 15,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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