Schwangerschaft der Frau, die einen Mann vergewaltigt hat
Inspiriert durch einen anderen Thread ist mir eine Frage in den Kopf gekommen, die so bestimmt (denke ich zumindest) keine Lösung in den Gesetzbüchern findet und so meiner Meinung nach ruhig hypothetisch diskutiert werden kann.
Und zwar sollt ihr euch jetzt mal bitte folgendes Szenario vorstellen: Eine Frau wird von einem Mann vergewaltigt. Sie wird von ihm schwanger. Selbstverständlich darf sie ihr Kind sofort abtreiben, sogar in vielen Ländern, in denen Abtreibung illegal ist. In Deutschland ist Abtreibung zwar rechtswidrig, jedoch in bestimmten Fällen und mit gewissen Vorschriften und Einschränkungen erlaubt. Eine durch Vergewaltigung entstandene Schwangerschaft ist ein eindeutig erlaubter Fall.
So, das war noch das einfache Beispiel. Aber worum es hier gehen soll, ist folgendes Szenario: Ein MANN wird von einer FRAU vergewaltigt. Auch hier entsteht durch die Vergewaltigung eine Schwangerschaft. Und nun zu meiner Frage: Hat der Mann in einer solchen Situation das Recht, die Frau zu einer Abtreibung zu zwingen? Was sagt ihr dazu? Einfach mal rein hypothetisch. Ginge das eurer Meinung nach?
Ich finde die Frage ziemlich spannend, da es in den deutschen Gesetzbüchern ganz klar geregelt ist, wie sich eine vergewaltigte Frau mit einer Schwangerschaft verhalten darf - und von einem vergewaltigten Mann mit im Folgenden entstandener Schwangerschaft ist nirgends die Rede.
Ich bin der Meinung, ein Mann sollte die selben Rechte erhalten, wie eine Frau. Das bedeutet natürlich, dass er die Rechte haben sollte, das Kind in ihr abtreiben zu lassen. Denn schließlich ist es zwar, ihr Körper, in dem der werdende Mensch heranwächst. Aber sie ist für diese Entstehung schließlich nicht alleine verantwortlich, sondern die Gene des vergewaltigten Mannes haben dazu beigetragen. Daher sollte er das Recht erhalten, auf eine Abtreibung zu bestehen, ob die Frau will oder nicht.
Ich sehe diesen rein hypothetischen Fall als eher unwahrscheinlich an. Ich kann mir zwar noch vorstellen, dass in einzelnen Fällen ein Mann durch eine Frau vergewaltigt wird. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass in so einer Stresssituation der Körper des Mannes so weit Reflexgesteuert wäre, dass er gegen seinen Willen einen Erguss hat, der ja für eine Befruchtung zwingend notwendig wäre. Da ich da aber zum Glück keine Vorerfahrungen habe, kann ich das auch weder widerlegen noch belegen.
Aber wenn wir mal rein hypothetisch annähmen, dass das möglich wäre, wovon ich als Frau erst mal nicht ausgehe, ist das vermutlich aus Sicht eines Juristen kein Grund zu einer Abtreibung. Wir eine Frau vergewaltigt darf sie meines Wissens aus einem Grund abtreiben, nämlich dass so eine erzwungene Schwangerschaft eine unzumutbare Belastung für ihre Psyche darstellt. Als Frau rennt man ja mit einer Schwangerschaft natürlich Tag und Nacht herum und man kann das nur schwer verdrängen. Also verfolgt einen die Erinnerung an die Straftat, die an einem begangen wurde auch Tag und Nacht. Man kann das dann sicherlich schwerer verarbeiten, als man sonst eine Vergewaltigung ohnehin schon schwer verarbeitet. Das Risiko, dass da für die Frau eine ernst zu nehmende psychische Krankheit entstehen kann ist nicht von der Hand zu weisen, wenn man sie in so einem Fall zur Austragung des Kindes zwingt.
Für einen ungewollten Vater ist das Abschalten hingegen leichter. Er muss weder mit der Frau noch mit dem Kind in Kontakt treten, davon gehe ich aus. Ich würde es unterschreiben, dass der Mann, der nachweislich durch eine Vergewaltigung Vater geworden ist keinen Unterhalt an das Kind zahlen muss und keinen Umgang pflegen muss. Eine Berechtigung hier über Leben und Tod zu entscheiden, sehe ich hier nicht begründet. Aber vielleicht bringt ja jemand gute Argumente, die mich überzeugen können..
Dieses Szenario, welches du uns vorgibst, ist keine Seltenheit! Es ist so schon in der ganzen Welt vereinzelt passiert und daher ist es jetzt nicht wirklich schwer, mir das Ganze vorzustellen! Ich weiß jedoch nicht, wie ich zu deiner Frage stehen sollte. Ich denke schon, dass im Normalfall auch der Mann das Recht haben sollte, die Dame zu einem Abbruch zu zwingen! Das Kind ist nicht aus freien Willen entstanden und eine Frau hat ebenso das Recht der Abtreibung. Ich denke dann sollte der vergewaltigte Mann dieses Recht doch auch haben oder etwa nicht? Man zeugt ein Kind schließlich aus Liebe und nicht aus einer Vergewaltigung, sodass hier auch im Kindeswohl gehandelt werden müsste.
Wie soll das später aussehen, wenn das Kind den Vater das Opfer kennenlernen möchte? Ich glaube kaum, dass diese Begegnung so vorteilhaft für den Mann wäre und vor allem für das Kind! Umgekehrt möchte ich mir gar nicht ausmalen, wie sich das Kind fühlen muss, wenn sie die Wahrheit über ihre Mutter die Täterin herausfindet! Ein Kind aus einer Vergewaltigung ist sicherlich alles andere wie glücklich, wenn die Wahrheit herauskommt. Für mich ist das Kind auch eine Art Opfer!
Ich weiß jedoch nicht, ob die Männer in solch einer Situation überhaupt in der Lage sind zu einem Samenerguss zu kommen. Ich denke jedoch, dass es nicht immer passiert, aber passieren kann! Es ist ja auch so schon Mal passiert, sodass bei einigen Männern das scheinbar doch funktionieren muss. Ich kann mir auch irgendwie gar nicht vorstellen, dass die Männer diesen körperlichen Reflex selber durchweg steuern könnten!
@trüffelsucher: Dir ist aber bekannt, dass es nicht zwingend einen Samenerguß benötigt um ein Kind zu zeugen, oder? Wobei auch den Frau im Fall der Fälle auch erzwingen kann. Also von den biologischen Grundlagen her, kann ein Mann gegen seinen Willen Geschlechtsverkehr haben und dabei auch einer Frau zur Schwangerschaft verhelfen.
Allerdings kann kein Mann in Deutschland eine Frau zur Abtreibung zwingen. Dazu hat er keine rechtliche Handhabe. Im Gegenteil, er wird am Ende für das Kind sogar Unterhalt zahlen müssen. Denn nach deutschen Gesetzen ist es egal, unter welchen Voraussetzungen ein Kind entstanden ist. Vor Gericht und bei Unterhaltsfragen zählt halt nur, dass es zur Welt gebracht wurde.
Und man kann diesen Fall noch weiter treiben. Die Mutter hat sogar das Recht den Vater zum Umgang zu zwingen. Klingt zwar absurd, aber Kinder haben ein Umgangsrecht. Eltern haben dazu das Recht und die Pflicht.
Ich finde nicht, dass es für einen Mann, der Opfer einer Vergewaltigung durch eine Frau wurde, möglich sein sollte, die Frau zur Abtreibung zu zwingen. Natürlich ist das Kind gegen seinen Willen entstanden und es handelt sich um Genmaterial von beiden Personen. Dennoch bin ich der Auffassung, dass ein ungeborenes Kind einzig und allein der Mutter gehört und dass diese darüber bestimmen kann, ob sie das Kind austragen möchte oder ob sie sich für eine Abtreibung entscheidet.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass man diesen von dir konstruierten und in der Realität vermutlich äußerst selten vorkommenden Fall mit der Situation vergleichen kann, in der eine Frau von einem Mann vergewaltigt wird und daraufhin schwanger wird. Der vergewaltigte Mann hat immerhin den Vorteil, dass er sich nicht um die Schwangerschaft kümmern muss. Eine vergewaltigte Frau hingegen ist neun Monate lang mit der Schwangerschaft konfrontiert. Ich könnte mir vorstellen, dass das eine ganz andere Art der Belastung ist. Die psychische Belastung durch die Vergewaltigung an sich wird vergleichbar sein, das ist gar keine Frage, aber die Schwangerschaft erlebt der Mann dann zum Glück ja nicht.
Allerdings muss es natürlich klar sein, dass der Mann nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn Unterhaltsfragen oder sonstige Belange, die das Kind betreffen, im Raum stehen. Das wäre in der Tat eine Demütigung, die ich nicht gutheißen würde.
Ich denke, dass es nicht richtig wäre, wenn der vergewaltige Mann dann über Leben oder Tot des Ungeborenen entscheiden dürfte. Es ist immerhin der Körper der Mutter, auch wenn sie eine so schlimme Tat begangen hat. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass der Mann dann weder die Vaterschaft anerkennen, noch für das Kind zahlen müssen sollte. Das sollte dann ganz alleine die Entscheidung des Mannes sein.
@ Punktedieb: Ja mir ist schon klar, dass ein Erguss nicht zwingend notwendig für eine Befruchtung ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass aber ohne Erguss eine Schwangerschaft entsteht ist aber an sich auch schon sehr gering. Rein Mathematisch dürfte die Wahrscheinlichkeit dann an Null grenzen, wenn man ein sehr seltenes Ereignis wie ein Mann der durch eine Frau vergewaltigt wurde mit der Wahrscheinlichkeit zusammen berechnet, dass dieser just in dem Moment ohne Erguss ein Kind zeugt. Natürlich hat der Zufall kein Gedächtnis und denkbar ist es schon. Aber ich vermute, dass das eben unter dem Strich so selten vorkommen würde, dass das wirklich eher hypothetisch ist.
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