Urlaub bei Minijobs - eure Erfahrungen

vom 29.11.2012, 11:35 Uhr

Laut dem Bundesurlaubsgesetz hat anscheinend jeder Arbeitnehmer das Recht auf Urlaub. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer Vollzeit arbeitet oder nur ein paar Tage in der Woche anwesend ist. Es gibt Formeln, mit denen man selber berechnen kann, wie viele Tage im Jahr man Anspruch auf Urlaub hat.

Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass dieses Gesetz die Arbeitgeber von Menschen, die einen Minijob nachgehen, oft nicht wirklich interessiert. Ich habe zum Beispiel früher viele Jahre lang Zeitungen ausgetragen. Von einem bezahlten Urlaub war nie die Rede. Natürlich konnte man sich freinehmen, allerdings wurde es nie bezahlt. Auch als ich als Werkstudent bei einem mittelständischen Unternehmen gearbeitet habe, war bezahlter Urlaub etwas, das es nicht gab. Nun bin ich nicht die Einzige, die solche Erfahrungen gemacht hat. Vielen Bekannten und Freunden ging oder geht es genauso. Ich kenne zum Beispiel auch keinen Einzigen, der nebenbei kellnert und sich jemals bezahlten Urlaub nehmen konnte.

Meiner Meinung nach wird viel zu wenig über dieses Thema gesprochen. Viele Arbeitnehmer solcher Minijobs wissen vermutlich nicht einmal, dass sie Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Vor allem Jugendliche, die Zeitung austragen, werden nicht genug aufgeklärt. Und die Arbeitgeber verschweigen das entweder oder schreiben in den Arbeitsvertrag, dass man keinen Anspruch auf Urlaub hat. Natürlich ist so ein Absatz nicht gültig, aber das wissen auch nicht viele.

Auch trauen sich viele nicht, ihren Arbeitgeber auf dieses Gesetz anzusprechen, weil sie Angst haben, ihren Job zu verlieren. Schließlich würde es wahrscheinlich genug Leute geben, die der Arbeit auch ohne Urlaub nachgehen würden. Man könnte das zwar im Nachhinein vor dem Arbeitsgericht einklagen - also nachdem das Arbeitsverhältnis beendet ist - allerdings glaube ich, dass es wirklich nur ein Bruchteil ist, der diesen Weg geht.

Was ist eure Meinung zu diesem Thema? Habt ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht? Habt ihr das überhaupt gewusst, dass jeder Arbeitnehmer das Recht auf Urlaub hat?

» Märie » Beiträge: 459 » Talkpoints: 15,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also wenn man einmal die Woche Zeitungen austrägt, dann kann man glaube ich keinen bezahlten Urlaub erwarten oder? Ich habe einmal einen Mini-Job auf 400 Euro Basis gehabt. Hier war es so, dass ich eben Stundenweise bezahlt wurde und mir nicht mehr oder weniger gut geschrieben wurde. Urlaub gab es hier ebenfalls keinen. Es war so, dass ich in der Woche an ungefähr vier Abenden arbeiten konnte und die anderen Tage hatte ich so oder so frei. Natürlich während bezahlte Urlaubstage hier sehr schön gewesen.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Auch wenn du einen oder zwei Tage in der Woche arbeitest, hast du wirklich Anspruch darauf. Das kannst du überall nachlesen. Eine Formel zur Berechnung findest du zum Beispiel hier. Das ist für mich wieder Beweis genug, dass viel zu wenig aufgeklärt wird. Als ich übrigens einen ganz normalen 400€-Job hatte, hatte ich normal bezahlten Urlaub. Aber das schien mir einer der wenigen wirklich seriösen Firmen zu sein.

» Märie » Beiträge: 459 » Talkpoints: 15,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Als ich angefangen habe, in der Kanzlei zu arbeiten, habe ich zunächst nur sechs Wochenstunden dort gearbeitet und hatte einen Minijob. Mein Arbeitgeber hat mich allerdings gleich zu Beginn darauf aufmerksam gemacht, dass ich Urlaub habe, der mir zusteht und wie viel das bei mir genau ist. Ich habe damals auch Urlaub einreichen können, ohne, dass es hierbei Probleme gab, meine Erfahren sind also durchweg positiv, was den Urlaub bei einem Minijob angeht. Dass es andernorts allerdings auch anders zugehen kann, leuchtet mir durchaus ein. Ich würde mein Recht hier aber auf jeden Fall einfordern, wenn es mir nicht zugestanden werden würde. Und wäre ich an einen Arbeitgeber geraten, der mir bei Einreichen meines mir zustehenden Urlaubs Probleme gemacht hätte, so hätte ich mich auch direkt nach einem neuen Arbeitgeber umgesehen, denn wer einem Minijobber keinen Urlaub zugestehen will, verstößt damit gegen das Arbeitsrecht und das kann ich grundsätzlich schon mal nicht leiden.

Bevor ich an meinen jetzigen Arbeitsplatz gekommen bin, den ich übrigens mittlerweile in Teilzeit ausübe und nicht mehr auf Stundenbasis, habe ich allerdings auch Erfahrungen mit anderen Arbeitgebern gemacht, bei denen ich mich wegen verschiedener Minijobs vorstellen wollte und dort feststellen müssen, dass diese so genannten Aushilsjobs von einigen Arbeitgebern offenbar wirklich als Freibrief für die Missachtung der geltenden Arbeitsrechte angesehen werden. Mir wurde auch mal ein Vertrag vorgelegt, der mich direkt dazu gebracht hat, dankend abzulehnen und wieder zu gehen und ich weiß auch, dass die Urlaubsregelung mitsamt ihrer Berechnung im Rahmen dieser von Dir erwähnten Faustformel, die man übrigens auch direkt bei der Minijob-Zentrale nachlesen kann, von einigen Arbeitgebern missachtet wird.

Allerdings ist hier auch der Arbeitnehmer selbst gefragt, wie ich finde. Über seine Rechte sollte man sich auch in Sachen Arbeit gut informieren und ein gutes Auge darauf haben, was in den Verträgen steht, die einem vorgelegt werden. Notfalls muss man eben doch gegen seinen Arbeitgeber vorgehen oder eine Stelle ausschlagen, wenn einem der Urlaub verweigert wird, ich würde jedenfalls nicht einsehen, keinen Urlaub nehmen zu dürfen, weil mein Arbeitgeber damit ein Problem hat.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Jeder Arbeitnehmer in einem Unternehmen hat die gleichen Rechte. Nur weil man als Minijobber eingestellt wird, ist das kein Grund einem Rechte zu verweigern, die die anderen Angestellten haben. Der Lohn selber kann natürlich anders ausfallen, aber Urlaubsanspruch hat man genauso, genauso wie übrigens Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn es die anderen Angestellten bekommen.

Man bekommt also mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr, wenn man eine 6-Tage-Woche hat, nur dass eben die Stunden für den Urlaub entsprechend des Minijobs angerechnet werden. Wer also nur 3 Stunden am Tag regulär arbeitet, der bekommt dann auch nur 3 Stunden für einen Urlaubstag angerechnet, halt so als hätte man da ganz normal gearbeitet.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich habe bisher auch nur positive Erfahrungen gemacht, was den bezahlten Urlaub als Mini-Jobber angeht. Während meines Studiums habe ich damals drei Jahre lang bei einem großen Fast-Food-Unternehmen gearbeitet. Hier standen mir 25 Tage bezahlter Urlaub zu. Die Bezahlung richtete sich dann nach der Anzahl der Stunden, die ich durchschnittlich arbeitete. Das war wirklich in Ordnung und ich konnte mir den Urlaub auch so einteilen, wie ich es wollte. Ich habe nach einem Jahr auch Urlaubs-und Weihnachtsgeld bekommen. Das war zwar nicht die Welt, aber es ist besser als nichts.

Auch bei meinem jetzigen Job handelt es sich nur um einen Mini-Job, weil ich keinen Tagesplatz für meinen Sohn bekommen konnte. Hier habe ich auch 25 Tage im Jahr bezahlten Urlaub. Ich hatte bisher wirklich noch nie Probleme damit. Nur weil man einen Mini-Job hat, heißt das ja nicht gleich, dass man keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub hätte. Ich arbeite 1-2 Mal die Woche und habe bezahlten Urlaub. Anders wäre es auch gar nicht möglich, mal für eine Woche in Urlaub zu fahren oder sonstiges. Meine letzten beiden Urlaubswochen für dieses Jahr beginnen übernächste Woche und ich freue mich auch sehr darauf, auch wenn ich nur wenige Wochenstunden habe.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Die Frage ist doch: ist es wirklich ein Minijob mit einem entsprechenden Vertrag oder eben nicht. Wir haben auch eine Dame im Unternehmen, die nur zwei Tage pro Woche anwesend ist, die aber trotzdem einen Urlaubsanspruch hat. Der ist zwar um drei Fünftel geringer als der Arbeitnehmer, die 5 Tage pro Woche arbeiten, aber der Urlaubsanspruch existiert und wird auch wahrgenommen.

Anders sieht es dagegen aus, wenn der Mitarbeiter auf eigene Rechnung arbeitet. Dann ist er ja in der Regel auch kein angestellter Mitarbeiter, der dann auch keinen entsprechenden Vertrag hat. Und da ist es dann auch normal, dass in der Urlaubszeit kein Geld verdienen wird.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich habe selbst vor Bestehen meines Abiturs eine ganze Zeit lang als 400 Euro Kraft in einem Supermarkt gearbeitet. Urlaub oder ähnliches musste beantragt werden, wurde allerdings nicht bezahlt. So ist das bei diesen Minijobs eben, dachte ich. Erst im Nachhinein habe ich herausgefunden, dass es Regelungen gibt, die einem bezahlten Urlaub und vieles mehr garantieren, doch ich finde, dass das überhaupt keinen Unterschied macht.

Meiner Meinung nach habe ich gut gearbeitet und der Urlaub wurde mir auch gewährt. Bei 400 Euro finde ich, dass man nicht noch unbedingt bezahlten Urlaub haben sollte, sondern jeder, der einen solchen Job hat, damit zufrieden sein sollte, dieses Geld dazu zu bekommen und Urlaub gewährt zu bekommen. In meinem Fall war es auch so, dass es unrelevant wie lang der Urlaub war oder wie viel man genommen hat. Natürlich wird es irgendwo ein Limit geben, aber ich glaube, dass es in den meisten Fällen so ist, wie es auch bei mir war. Ich wusste nicht, worauf ich Anspruch hatte, war aber froh die 400 Euro zu bekommen. Im Nachhinein muss ich sagen, dass ich vermutlich nicht den Mund aufgemacht hätte, um mich zu beschweren, denn ich glaube nicht, dass ich damit so glimpflich davon gekommen wäre.

Viele 400 Euro Jobber haben befristete Arbeitsverträge, die auf so und so viele Monate ausgelegt sind, eben genau aus diesen Gründen. Wenn dem Arbeitgeber ein Arbeiter nicht passt, dann läuft irgendwann eben ein Vertrag aus und der Arbeiter wird durch einen anderen Minijobber ersetzt. Leider läuft es so ab, deshalb glaube ich, ist es unklug sich über etwas zu beschweren und die Zeit, in der man diesen Minijob ausübt, einfach so zu ertragen - meist ist es ja gar nicht so schlimm.

» benutzer7 » Beiträge: 2116 » Talkpoints: 49,80 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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