Dürfen Etagentüren im Miethaus nach Außen öffnen?

vom 28.11.2012, 18:46 Uhr

A wohnt in einer Mietwohnung. Die untere Etage wird nun umgebaut und es wird aus einer ehemaligen Praxis ein Geschäftsraum und eine Wohnung gemacht. Die neue Wohnung, die entsteht soll dann über den Flur erreichbar sein, wo auch A durchs Treppenhaus muss. Der Geschäftsteil hat einen separaten Eingang neben der Haustür. Nun ist es so, dass eigentlich diese Wohnungstür, die zur neuen Wohnung führt nie gebraucht wurde, weil der separate Eingang benutzt werden konnte. Nun, wo es aber eine Wohnung wird, wird diese Tür regelmäßig geöffnet. Diese Tür geht nach Außen auf und nimmt, wenn sie auf geht den kleinen Flur, der zur Treppe führt voll ein. Nicht, dass es so schon gefährlich ist, wenn A die Treppe runter kommt und die Tür plötzlich auf geht, im Brandfall wird keiner drauf achten, dass die Tür auch zu gemacht wird und sie wird den Weg versperren.

Nun hat A gehört, dass es Sicherheitsbestimmungen gibt, die besagen, dass Wohnungstüren nach Innen aufgehen müssen, damit sie das Treppenhaus nicht versperren und eben auch im Notfall den Weg nicht versperren. Bei gewerblichen Räumen wäre das etwas anderes, weil sich da wohl mehrere Leute in den Räumen aufhalten, die die Tür nach Außen öffnen müssen um sich in Sicherheit zu bringen. Kneipen und öffentliche Gebäude müssen also auch die Türen nach Außen zu öffnen haben.

Da A heute beinahe die Tür vor den Kopf bekam, als sie dort vorbei ging und ein Handwerker aus dieser neuen Wohnung stürmte, hat A nun doch Bedenken, dass sie irgendwann durch die Tür, die eine Eisentür ist, erschlagen wird.

Ist es richtig, dass eine Wohnungstür nach Innen geöffnet werden muss? Wo kann man diese Brandschutz- oder Sicherheitsbestimmungen nachlesen? Könnte der Vermieter verpflichtet sein die Tür umzubauen, weil es gefährlich ist? Wenn die Tür auf ist, kommt keiner mehr zur Treppe, weil die Tür den kompletten Treppenabsatz einnimmt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn man schon aus einer Praxis einen Geschäftsraum und eine Wohnung macht, sollte man es auch richtig machen und nicht am falschen Ende sparen. Es ist doch unmöglich, eine Eisentür, die zum Treppenhaus hin auf geht, als Wohnungseingangstür bestehen lassen. Das dürfte für Handwerker doch eine Kleinigkeit sein, eine neue Holztür einzubauen, die sich nach innen öffnen lässt.

Sicherlich gibt es keine Vorschrift, dass die Tür nach innen geöffnet werden muss, aber der Verstand sagt doch schon, dass hier eine sehr gefährliche Situation entstehen kann für vorbeigehende Hausbewohner. Im Brandfall kann jeder, der von oben kommt, die Tür zudrücken. Das ist nicht das Problem.

Aber es kann erhebliche Verletzungen geben, wenn jemand eine Eisentür mit Wucht an den Kopf bekommt. Im Ausnahmefall gehen auch Wohnungstüren nach außen auf, wenn der hinter der Tür befindliche Flur durch Toilette und vielleicht Abstellkammer so eng ist, dass eine nach innen öffnende Tür einfach nicht geht.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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