Arbeitsmedizinische Untersuchung und die Schweigepflicht

vom 28.11.2012, 15:48 Uhr

Da ich einige Zeit im öffentlichen Dienst tätig gewesen bin, musste ich dort auch vor jedem Antritt im Job oder kurz danach zum Amtsarzt. Dieser hatte dann eine körperliche Untersuchung gemacht und auch wurden andere Tests absolviert, an die ich mich nicht mehr erinnern kann. Ich weiß jetzt aber auch nicht mehr, ob mir dort Blut abgenommen wurde, wobei dies einmal der Fall gewesen ist, da ich die Unterlagen von dort noch hier habe.

Ich frage mich jedoch, was genau der Arbeitgeber erfahren darf, wenn eine solche arbeitsmedizinische Untersuchung stattfindet und wie die Ergebnisse an den Arbeitgeber übermittelt wird. Ich weiß auch nicht mehr, wie es sich verhält, wenn man die Eignung bescheinigt bekommt, bislang gab es da bei mir noch keine Probleme.

Bekommt man eine solche Eignung gleich mit auf dem Weg? Welche Ergebnisse werden dem Arbeitgeber übermittelt? Muss man den Arzt von der Schweigepflicht entbinden?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Also bei uns hier, das ist allerdings kein öffentlicher Dienst sondern ein Industrieunternehmen, hat der Arzt Schweigepflicht. Dies bedeutet, der Arbeitgeber bekommt keine genauen Informationen zum Mitarbeiter, sondern lediglich den Hinweis, dass der Arbeitnehmer geeignet ist für diese oder jene Tätigkeit. Es werden keine Details dabei preisgegeben, auch nicht was die Gespräche mit dem Mitarbeiter betrifft. Da verhält es sich eigentlich wie bei einem normalen Arzt auch, zumindest ist das hier so.

Entbindet man den Arzt jedoch seiner Schweigepflicht, dann kann er dem Arbeitgeber detaillierte Ergebnisse der Untersuchungen mitteilen. Allerdings ist immer die Frage, ob das nötig ist, dass der Arbeitgeber Details kennt. Letztlich ist für ihn nur wichtig, ob der Mitarbeiter gewisse Tätigkeiten ausüben kann oder eben nicht.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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