Putzjob - nur auf Rechnung mit Gewerbeschein

vom 27.11.2012, 20:58 Uhr

A sucht schon seit längerem einen Putzjob in ihrem Ort und immer wieder begegnen ihr Anzeigen, wo drin steht, dass Putzhilfen gesucht werden, die auf Rechnung arbeiten und ein Gewerbe angemeldet haben. Da A aber kein Gewerbe angemeldet hat, hat sie sich nicht auf diese Anzeigen gemeldet. Nun hat sie aber am Wochenende doch einmal auf so eine Anzeige reagiert und dort angerufen. Sie konnte sich heute dort vorstellen und die Leute würden sie sofort nehmen, wenn sie ein Gewerbe anmeldet und dann auf Rechnung arbeitet.

Ist das heutzutage für die Arbeitgeber einfacher, wenn sie das so machen oder warum gibt es immer mehr Anzeigen, die einen Job, der eigentlich ein Minijob ist nur auf Selbstständigenbasis vergeben? Kennt ihr auch solche Anzeigen? Welche Nachteile hat A, wenn sie diesen Job annimmt, einen Gewerbeschein beantragt und dann auf Rechnung arbeitet? Welche Vorteile hat es?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es gibt grundlegende Unterschiede zwischen selbstständiger Arbeit und einem Angestelltenverhältnis. Für den Auftraggeber ist es wesentlich einfacher und unkomplizierter, wenn er nur Aufträge zum Putzen vergibt. Er muss dann nur die geschriebenen Rechnungen bezahlen. Alles andere fällt in die Verantwortung des Selbstständigen.

Wenn man selbstständig tätig ist, braucht man zunächst eine Gewerbeanmeldung, die meist schnell und kostengünstig zu erhalten ist. Aber damit fängt die Arbeit erst an. Man muss eine saubere Buchhaltung machen und natürlich eine Steuererklärung abgeben. Dies am besten nach Beratung eines Steuerberaters.

Außerdem muss man auf viele Dinge verzichten, die für Angestellte selbstverständlich sind. Es gibt keinen festgeschriebenen Urlaub, kein Weihnachtsgeld, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Kündigungsschutz. Es werden keine Einzahlungen in die Rentenkasse getätigt und die Krankenversicherung muss man in der Regel auch selber bezahlen. Weitere Probleme kann es geben, wenn der Auftraggeber die Rechnungen nicht bezahlt. Der Job als Selbstständiger lohnt sich nur, wenn man diese Dinge beachtet und genug mit den Rechnungslegungen verdient.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich vermute auch, dass man erkannt hat, dass gewisse Aufgaben so mit weniger Aufwand vergeben werden können. Denn auch bei einem Minijob fallen für den Arbeitgeber Lohnnebenkosten an. Wenn nun eine selbständige Putzfrau krank wird, hat man keine Lohnfortzahlung. Man muss insgesamt weniger Abrechnung bewältigen, wenn man eben nur eine Rechnung bezahlt.

Allerdings hat eben diese Variante für die Putzfrau ihre Vorteile. Sie kann mehrere Aufträge annehmen, was bei Minijobs vom Gesamteinkommen wieder steuerliche Nachteile bringen würde. Sie kann aber auch von heute auf morgen einen Auftrag aufgeben und muss sich nicht an Kündigungsfristen halten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wenn ein Arbeitgeber eine Putzfrau eingestellt, hat er sie anzumelden, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, muss das Gehalt im Krankheitsfall weiter zahlen und Kündigungsfristen einhalten. Gerade im Minijobbereich ist das mit jeder Menge nervtötendem Papierkram verbunden, der auch auf private Arbeitgeber im häuslichen Bereich anfällt, weshalb dort immer noch viel schwarz gearbeitet wird.

Einen Putzdienst auf Rechnung verursacht weniger Arbeit und lässt sich wesentlich effizienter einteilen. Es wird auch nur gezahlt, was erarbeitet wird, auf Krankheiten und Urlaube braucht man da keine Rücksichten nehmen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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