Versicherungsbetrug - Wer haftet in diesem Fall?
A und B hatten am Anbau ihres Hauses einen Brandschaden. Nachdem alle Formalitäten geklärt waren, erhielt A einen Abschlag über 10.000 €. Nun hat sich A aber von der Hälfte dieses Abschlags ein Auto gekauft. Sprich, es sind nur noch 5.000,- € da. B hat inzwischen in Absprache mit A einen Dachdecker beauftragt, da zum einen das Haus aufgrund der Trennung zwischen A und B verkauft werden soll. Und der Käufer hat die Bedingung gestellt, dass das Dach vorher gedeckt wird.
A hat also das Geld von der Versicherung in Empfang genommen, was man ja anhand der Kontobewegungen nachweisen kann, so dass B keinerlei Handhabe hat und auch nicht an das Geld herankommt. Das Problem ist nur, dass A immer noch nicht die Rechnung des Dachdeckers bezahlt hat, obwohl er das Geld von der Versicherung hat.
Man hätte sicher auch die Rechnung direkt bei der Versicherung einreichen können, da noch eine Summe von etwa 16.000 € offen war, die jedoch nur an die Handwerker, bzw. Firmen gezahlt wird, die den Anbau wieder reparieren. Die Vermutung ist, dass die Versicherung sich aber weigern könnte, da ja bereits ein Abschlag gezahlt wurde und die Rechnung ja erst mal davon beglichen werden könnte.
Was kann B tun, wenn A nicht zahlt? Es stehen ja beide Partner in der Versicherung und es sind auch beide noch Hausbesitzer. Kann B sich an die Versicherung direkt wenden, wenn A sich weigert, die Rechnung zu bezahlen? Was hätte das für Auswirkungen? Immerhin hat ja A das Geld zweckentfremdet eingesetzt.
Wo genau siehst du in diesem Fall nun den Versicherungsbetrug? Es wurde ein Abschlag in Höhe von 10.000€ von der Versicherung gezahlt, nach einreichen der Gesamtrechnung wären dann also noch 6000€ offen, welche nun noch von der Versicherung zu tragen wären.
Nein, das Schadensgutachten beläuft sich wohl auf insgesamt 26.000,- €. Und davon wurden 10.000,- € Abschlag gezahlt. Die restlichen 16.000,- € werden aber nicht bar ausgezahlt oder überwiesen, sondern fließen direkt zu den Handwerker-Firmen, die den Anbau wieder in seinen Urzustand zurück versetzen quasi. Es müssen wohl Rechnungen eingereicht werden, bevor das Geld fließt.
Und da die Rechnung des Dachdeckers wohl um die 5.300,- € beträgt und ein Abschlag gezahlt wurde, würde ich vermuten, dass die Versicherung erwartet, dass dieser Betrag vom Abschlag gezahlt wird. Und davon ist ja eben nur noch die Hälfte vorhanden.
Also ich kann jetzt nur von einer Fahrzeugversicherung her spekulieren. Dort wurde ebenfalls ein Kostenvoranschlag eingereicht und der Betrag von der Versicherung angewiesen. Wenn nun das Fahrzeug kostengünstiger repariert worden wäre, oder der Schaden gar nicht instand gesetzt worden wäre, wäre der Restbetrag nicht an die Versicherung zurück zu zahlen.
Im hier geschilderten Fall fehlen also theoretisch 300€? Um die ich mir nun nicht weiter Gedanken machen würde. Wenn A die Rechnung nicht zu bezahlen gedenkt, ist das sein Problem und der Dachdecker wird entsprechend handeln. Mir ist auch ein Fall bekannt, bei dem ein Schreiner eine Haustür wieder abgebaut hat.
Das Problem ist nur, dass B den Auftrag an den Dachdecker erteilt hat und somit Ansprechpartner ist. Und die Dachdecker-Firma hat nun schon zweimal bei B angerufen und gefragt, wo das Geld bleibt. B hat zwar auf A verwiesen, aber A behauptet, das Geld schon längst überwiesen zu haben. Und er will nun prüfen, ob da eventuell ein "Zahlendreher" passiert ist. Für mich stinkt das alles zum Himmel!
Ein Versicherungsbetrug ist es nicht. Denn nicht die Versicherung wurde betrogen, sondern es ist ein eventueller Betrug an B, wenn A nicht schnellstens dafür sorgt, dass das Geld wieder für die zu zahlende Rechnung zur Verfügung steht. Wenn A kein Geld anderweitig bekommt, muss er den PKW sofort verkaufen und das Geld in die gemeinsame Immobilie stecken, bzw. den Rest für die Rechnung bezahlen.
Versicherungsbetrug ist das natürlich nicht. Und wenn die Versicherung Rechnungen sehen und direkt mit dem Handwerker abrechnen will, wo ist dann das Problem? B reicht einfach die vorhandene Rechnung ein und der Handwerker bekommt dann von der Versicherung sein Geld. Es wurden 26.000 Euro Schadensregulierung bewilligt und es müssen jetzt 5.300 Euro bezahlt werden. Nimmt man noch die 10.000 Euro Abschlag dazu, dann bleibt doch immer noch ein Betrag offen.
Ansonsten kann man B nur raten keinen Handwerker mit zu beauftragen. Denn wer bestellt, bezahlt eben auch. Kümmert sich A dann nicht weiter um die Instandsetzung und der Verkauf platzt, dann bliebe noch der Rechtsweg wegen fehlender Mitwirkung beim Verkauf der Immobilie.
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