Schnee schippen bis gesetzl. Zeit nicht möglich - was tun?

vom 27.11.2012, 15:37 Uhr

Frau A ist Chefin eines Geschäftes, welches etwa 30 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt ist. Sie hat einige Mitarbeiter, die aber ebenfalls wenigstens 20 Kilometer von dem Laden entfernt wohnen. Der Laden öffnet um 8:30Uhr. Wenn es nun über Nacht geschneit hat, hat das Geschäft das Problem, dass nicht geschippt wurde bis zur gesetzlich geregelten Zeit, also bis um 7:00Uhr.

Daher sucht das Geschäft nun seinerseits jemanden, der aus dem Ort kommt, der morgens bereits bis um 7:00Uhr Schnee schippen kann. Leider hat sich bis jetzt noch niemand gemeldet, der den Job übernehmen möchte oder könnte.

Was könnte Frau A unternehmen, damit sie ihren Verpflichtungen nachkommen kann und dass der Gehweg bis 7:00Uhr geschippt ist? Extra in diesen Ort fahren kann sie nicht, weil sie auch noch zwei Kinder im schulpflichtigen Alter hat, die sie in die Schule bringen muss. Wäre es eine Möglichkeit, sich einmal bei der Gemeindeverwaltung zu melden und zu fragen, ob man nicht von der Stadt aus am Geschäft von Frau A vorbei fahren kann, um den Gehweg zu schippen? Da die Gemeinde sowieso unterwegs ist, könnte das doch eine denkbare Möglichkeit darstellen, oder was meint ihr? Hättet ihr noch einen anderen Lösungsvorschlag?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Man spricht eigentlich von einer gesetzlichen Räumpflicht ab 7:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends. Bei Geschäften sicher was anderes, schon alleine aus eigenem Interesse will man den Zugang dort immer frei haben. Nun, wenn die gute Frau nicht um 7:00 Uhr am Laden sein kann, da muss sie eine Lösung finden. Ist sie Mieterin des Ladens, so kann sie das mit dem Vermieter regeln. Es könnten ja andere Mieter im Haus das übernehmen.

In der Regel werden diese Personen dann auch entgeltlich dafür belohnt, also dürfte sich wer finden. Andererseits kann man auch einen Winterdienst beauftragen. Hier sind die Kosten vom Auftraggeber zu zahlen und der Auftraggeber ist auch in der Pflicht, dass alles Ordnungsgemäß geräumt wird. Sollte etwas passieren, wird der Auftraggeber (meistens der Vermieter) belangt, der wiederum sich an den Auftragnehmer wenden kann / sollte.

Mit der Gemeinde sprechen, ob sie das gegen einen Unkostenbeitrag mitmachen, kann man versuchen. Kommt darauf an, wie die da drauf sind. Man kann sogar mit dem, der vor der Tür immer den Winterdienst macht reden. Es gibt Fälle wie z.B. bei unserm Haus am See, dass die gegen einen Obolus und Schnaps das gerne machen, oftmals auch ungefragt.

» michaelsl1 » Beiträge: 82 » Talkpoints: 46,88 »


Zu der von dir "denkbaren Möglichkeit" würde ich nur anmerken, dass eigentlich alle Menschen aus dem Ort doch davon profitieren könnten, dass "von der Stadt aus" die jeweils eigenen Wege geräumt werden. Wozu dann überhaupt noch selbst den Schnee räumen?

Die beschriebenen Probleme von Frau A sind nichts neues und man muss ich fragen, wie sie die Suche anstellt. Schließlich gibt es für solche Fälle diverse Hausmeiser-Service-Unternehmen. Es ist, wie vieles, eine Frage des Preises, den Frau A zu zahlen bereit wäre. Immerhin hat sie das Problem ja auch an Sonntagen und Feiertagen (Weihnachten). Da genügt eine Lösung für Werktage nicht wirklich.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Als wir letztes Jahr über Silvester zehn Tage nicht zu Hause waren, hatten wir auch dieses Problem. Wir haben für diese Zeit einfach eine Firma beauftragt, die den Winterdienst übernommen hat. Das war eine Firma für Landschafts- und Gartenbau, die eben im Winter auch solche Arbeiten anbieten. Ansonsten kann man es mit Hausmeisterfirmen oder auch Reinigungsfirmen probieren. Die meisten bieten so etwas mit an. Natürlich ist das dann eine Frage des Preises.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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