Regelungen zum Renteneintritt Schwerbehinderter

vom 27.11.2012, 14:52 Uhr

Wie ist das eigentlich mit dem Renteneintritt bei Schwerbehinderten geregelt? Ein Bekannter von mir ist 55 Jahre, sitzt im Rollstuhl, weil er ein Bein amputiert bekommen hat und er ist auch sehbehindert. Dennoch arbeitet er wohl am Empfang eines Unternehmens am Telefon. Aber er wird wohl irgendwann auch diese Arbeit nicht mehr ausüben können. Aber wann können Schwerbehinderte in Rente gehen ohne Verlust zu haben? Müssen die genauso lange arbeiten wie gesunde Menschen ohne Behinderung?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Dein Bekannter kann die Altersrente als Schwerbehinderter mit 64 Jahren ohne Abschlag beantragen oder mit 61 mit Abschlag. Voraussetzung ist eine Wartezeit von 35 Jahren. Aber er soll sich lieber noch beim Rentenamt erkundigen. Sicherlich gibt es eine Beratungsstelle in seinem Wohnort. Denn je nach Grad der Schwerbehinderung könnte es noch andere Möglichkeiten geben. Ich weiß es nicht.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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