Ab wann als Schwerbehinderter gekennzeichnete Parkplätze?

vom 27.11.2012, 11:08 Uhr

Ich habe einen Bekannten, der zu 50 % behindert ist durch eine Krebserkrankung und anderen körperlichen Gebrechen. Aber da er irgendeinen Eintrag nicht in seinem Schwerbehindertenausweis stehen hat, darf er auf den gekennzeichneten Parkplätzen normalerweise nicht parken, obwohl er einen breiteren Parkplatz braucht um überhaupt aus dem Wagen steigen zu können.

Nun frage ich mich, ab wann man überhaupt so einen Parkplatz verwenden darf und welche Kennzeichnung im Behindertenausweis stehen muss. Ich sehe es so, dass er, wenn er noch behinderter wäre als er jetzt schon ist auch nicht mehr fähig sein wird Auto zu fahren. Was nutzt einem dann der Behindertenausweis, wenn man nicht mal auf einem derartigen Parkplatz stehen darf?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Um die gekennzeichneten Parkplätze nutzen zu dürfen, bedarf es nicht nur eines Schwerbehindertenausweises, sondern auch um einen Parkausweis für Schwerbehinderte. Dieser blaue Parkausweis ist eine amtlich erteilte Sondergenehmigung für die Benutzung dieser Schwerbehindertenparkplätze.

Erteilt werden diese Sondergenehmigungen durch die Straßenverkehrsämter oder Ordnungsämter.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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