Bei arbeitsmedizinischer Untersuchung ungeeignet erklärt?
In einigen Berufen bleibt es nicht aus, bei einer Neuanstellung den Betriebs- oder Amtsarzt aufzusuchen. Diese Untersuchung wird vom Arbeitgeber vorausgesetzt, aber wenn sich nun ein Betrieb, ein Unternehmen vom Können eines Bewerbers überzeugt hat, kann der Arbeitsmediziner eine Einstellung verhindern? Wie würde es gehandhabt werden, wenn der Bewerber bereits seine Anstellung angetreten ist, aber nun aufgrund dieser arbeitsmedizinischen Untersuchung seitens des Arztes für den Beruf als nicht geeignet eingestuft wird?
Ein Betriebsarzt stellt kein Artest aus, dass der Arbeitnehmer nicht arbeiten darf. Er kann Krankheiten feststellen und dann muss der Arbeitnehmer zu seinem Hausarzt oder zu einem Spezialisten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf er jedoch nicht ausstellen. Er ist lediglich für die erste Hilfe und der betrieblichen Gesundheitsvorsorge zuständig. So übernimmt er also nicht die Arbeit des Hausarztes oder eines Vertrauensarztes.
Es geht nicht um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer akuten Krankheit, sondern um eine sogenannte Einstellungsuntersuchung! Das ist schon ein Unterschied und hat in dem Sinne nichts mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu tun. Insofern ist das Thema leider verfehlt und die Frage noch nicht beantwortet.
Die angegeben Dinge sind für den Arzt ausschlaggebend, denn er wird dem Betrieb mitteilen, ob der Arbeitnehmer fähig ist, die Arbeit zu übernehmen oder nicht. Dabei gibt er eine Empfehlung heraus. Der Betrieb entscheidet dann, ob er eingestellt wird oder nicht. Das übernimmt nicht der Arzt!
In dem Unternehmen, in dem ich tätig bin, gibt es Betriebsärzte. Neben einigen anderen Dienstleistungen rund um die Gesundheit und die notärztliche Versorgung im Krankheitsfall bzw. nach einem Unfall, obliegt diesen auch, Einstellungsuntersuchungen vorzunehmen.
Je nach Art der Arbeit, die der Bewerber ausführen soll bzw. möchte, sind die Untersuchungen zur Einstellung natürlich unterschiedlich. Jeder Bewerber muss sich zunächst auf seine allgemeine Gesundheit hin untersuchen lassen. Kommt bei dieser Untersuchung dann heraus, dass sich der Bewerber aus gesundheitlichen Gründen nicht für einen Einsatz im Unternehmen eignet, kann dieser Mensch nicht eingestellt werden. Bei uns werden z.B. Maschinen bedient. Die Gefahr, die von diesen Maschinen ausgeht, wenn sie plötzlich führerlos sind, ist anderen Kollegen gegenüber nicht zu vertreten. Deshalb kann man doch niemanden mit der Führung einer solchen Maschine betrauen, von dem man weiß, dass er aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage dazu ist.
Ist jemand grundsätzlich gesund und für unser Unternehmen tauglich, soll aber eine spezielle Arbeit verrichten bzw. Ausbildung dazu bekommen, kann es trotzdem sein, dass er diesen speziellen Anforderungen nicht gewachsen ist. Auch dann würde der Betriebsarzt dies feststellen und eine Einstellung wäre damit unmöglich. Wir haben z.B. mehrere ausgebildete Taucher. Würde man nun eine Person als Taucher einstellen, deren Taucheignung nicht gegeben ist, besteht doch eine Gefahr für Leib und Leben des Bewerbers, die man als Arbeitgeber nicht einfach so vom Tisch wischen kann. Da gibt es bei uns unzählige weitere Beispiele, weshalb diese Untersuchungen und unter Umständen Ablehnungen vom Betriebsarzt, so immens wichtig sind. Auch wenn das für den Bewerber natürlich erst mal schlecht ist, weil er keinen Job bekommt, geht es in erster Linie dabei doch um seine Gesundheit und um sein Leben, ebenso wie um das anderer Menschen.
Ist jemand bereits eingestellt und er verliert seine Tauglichkeit für eine bestimmte Tätigkeit, so wird er dafür nicht mehr eingesetzt. Dann muss eine andere Tätigkeit für ihn innerhalb des Unternehmens/Konzerns gefunden wird, zu der er gesundheitlich in der Lage ist. Und auch dies wird vom Betriebsarzt dann festgestellt und regelmäßig überprüft.
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