Ohne Arbeitsvertrag zur Weihnachtsfeier, Verhalten danach

vom 27.11.2012, 07:20 Uhr

Frau B hat ja eine mündliche Zusage zu einem Job erhalten und diesen auch angenommen. Das Gespräch bezüglich der Formalitäten und Vertragsbesprechung hat bereits stattgefunden, es sind aber noch formelle Dinge zu klären. Noch bei diesem Gespräch wurde sich gesiezt und nicht geduzt, auch, wenn Frau B es beim neuen Chef bemerkt hatte, dass recht schnell und auch recht gern das "Du" gesagt worden wäre.

Kurz nach dem Gespräch fand die Weihnachtsfeier statt, zu der Frau B auch eingeladen wurde. Frau B denkt, sie hat sich dort ganz gut geschlagen, wurde auch gut aufgenommen, aber sie hat die Kollegen und auch den Vorgesetzten bis zu einem gewissen Punkt gesiezt. Da sie nach relativ kurzer Zeit sowohl vom Vorgesetzten, als auch von den Kollegen geduzt wurde, hat sie auch automatisch das Du verwendet.

Frau B ist nun unsicher, wie sie bei der nächsten Kontaktaufnahme sich verhalten soll. Soll sie weiterhin auf das Sie oder Du setzen, soll sie einfach direkt fragen, wie sie die Personen ansprechen soll oder soll sie abwarten, wie man sich ihr gegenüber verhält? Immerhin heißt es, man solle eine solche Betriebsfeier nicht ausschlaggebend für das Arbeitsverhältnis nehmen und ein dortiges, mögliches Fehlverhalten dürfe nicht unbedingt zu negativen Konsequenzen führen. Allerdings war dieser Vorschlag eher für Personen, die bereits angestellt sind, nicht aber für die, die noch auf ihren Arbeitsvertrag warten beziehungsweise selbst dafür noch Formalitäten abwarten müssen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich denke, dass man wohl als Teilnehmer an einer solchen Weihnachtsfeier einen guten Überblick darüber gewonnen haben wird, ob dort viel Alkohol geflossen ist und einige Mitarbeiter, die man geduzt hat, sich regelrecht betrunken haben oder ob alles recht gesittet zugegangen ist. In einem solchen Fall würde ich nämlich durchaus davon ausgehen, dass das Du auch weiterhin gilt. Sicherheitshalber allerdings bei den entsprechenden Kollegen, die man während der Weihnachtsfeier geduzt hat, nachzufragen, sobald man wirklich im Unternehmen angefangen hat, halte ich aber für nicht falsch und ich denke, dass man das auch recht galant lösen kann.

Dass ein mögliches Fehlverhalten während einer Weihnachtsfeier nicht unbedingt zu negativen Konsequenzen führen darf, mag ja berechtigt und wünschenswert sein, allerdings würde ich das Duzen hier weder als „mögliches Fehlverhalten“ werten noch als „negative Konsequenz“, also kommt dieser gesamte Aspekt für mich schon gar nicht in Betracht. Frau B dürfte jedenfalls aus diesem Geschehen auf der Weihnachtsfeier wohl keine negativen Konsequenzen zu erwarten haben und ich meine, dass sie sich locker machen und einfach abwarten sollte, was nun auf sie zukommt.

Sicherlich werden am ersten Arbeitstag auch einige Kollegen, die sie an der Weihnachtsfeier bereits etwas näher kennenlernen konnte, auf sie zukommen und sie möglicherweise auch direkt ganz unbefangen ihrerseits duzen. Selbst damit anfangen würde ich nicht unbedingt, aber ich gehe stark davon aus, dass man schon während der ersten Sekunden des Wiedersehens merken wird, ob das Du noch aufrechterhalten bleiben soll oder ob nun alles wieder etwas förmlicher zugeht. Dass das angebotene Du nach einer Weihnachtsfeier wieder zurückgenommen wurde, habe ich allerdings bisher noch nie erlebt und ich fände das auch ehrlich gesagt ziemlich seltsam.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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