Wer darf wann welche Messer mit sich führen?

vom 26.11.2012, 22:43 Uhr

Soweit ich weiß, gibt es Messer, die unter das Waffengesetz fallen. Bei einigen gibt es scheinbar Regelungen, die besagen, dass man bestimmte Messer nur zur Ausübung seines Sportes oder Berufes mit sich tragen darf. Sind diese Bestimmungen alle im Waffengesetz geregelt?

In welchen Bereichen gibt es Messer, die man nur unter bestimmten Voraussetzungen mit sich führen darf? Gibt es auch Küchenmesser, die unter diese Bestimmungen fallen? Oder darf man jedes Küchenmesser privat mit sich herumtragen?

Wie sieht es denn mit den Strafen aus, wenn man Messer die als Waffe gelten mit sich führt? Gibt es da pauschale Regelungen oder ist dies abhängig von der Größe bzw. den Eigenschaften des Messers? Und wie kann man im Zweifel beweisen, dass man das Messer nur aus beruflichen Gründen oder zur Betreibung des Sportes mit sich trägt?

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Unter das Führverbot fallen Anscheinswaffen. Sie sehen aus wie echte Waffen, sind es aber nicht. Ferner gehören dazu Hieb und Stoßwaffen. Schwerter, Dolche, Degen, zweischneidige Messer und weitere gehören ebenfalls dazu. Bei Berufsausübung, Sport und Brauchtumspflege greift das Waffengesetz nicht. Einhandmesser oder feststehende Messer, wenn die Klinge länger als 12 cm ist fallen auch darunter.

Natürlich darfst du ein Küchenmesser mit dir führen, falls du es nur für dein Brötchen benutzt und niemanden damit umbringst. Nun, wenn du zur Betreibung von Sport ein Messer mit dir nimmst, kannst du im Notfall auch beweisen, wofür du es benötigst. Irgendwie finde ich das Waffengesetz sehr undurchsichtig.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Eigentlich ist es in Deutschland ziemlich übersichtlich geregelt. Einhandmesser, das sind Klappmesser, die man mit einer Hand öffnen kann, sind immer verboten. Das ist logisch, denn diese Messer kann man einfach in der Tasche aufbewahren und blitzschnell einsetzen. Eine Schlägerei könnte schnell tödlich enden. Die Länge der Klinge ist hier unerheblich.

Faustmesser sind ebenfalls verboten. Die Dinger sehen aus wie ein Korkenzieher, nur dass anstelle der Spirale ein Messer da sitzt. Ausnahmen gelten nur für Jäger in ihrem Revier. Außerhalb muss das Teil beispielsweise in einem kleinen Koffer transportiert werden.

Springmesser fallen unter das Privileg für Taschenmesser, wenn die Klinge nur einseitig geschliffen und nicht länger als 8,5 cm ist. Unterwegs Äpfel essen bleibt also problemlos erlaubt. Verbotene Messer, wie welche mit feststehenden oder zu langen Klingen dürfen immer in geschlossenen Behältern mitgenommen werden.

Das Brotmesser im Picknickkorb, das Messer zum Ausnehmen der Fische im Rucksack oder ein Butterfly in der Aktentasche sind kein Problem. Gehört das Messer in der Scheide zur Uniform der Schützen, dann ist das zum Schützenfest auch erlaubt.

Wirklich gefährliche Messer oder Messer, die man aus dem Hinterhalt nutzen kann, darf man nicht am Körper tragen. Was sofort griffbereit ist, muss relativ harmlos sein.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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