Vom Vermieter wie viel weitere Schlüssel einfordern?

vom 26.11.2012, 17:37 Uhr

Familie A besteht aus vier Personen. Zwei Erwachsene und zwei Kinder. Zum Einzug bekam Frau A damals drei Schlüssel. Was zu dem Zeitpunkt kein Problem war. Einen Schlüssel nutzte sie selbst, einen Schlüssel deponierte sie bei einem Bekannten für den Notfall und ein Schlüssel hängt halt so zu Hause.

Allerdings kommen die Kinder langsam in ein Alter, wo sie eben auch mal mit Freunden unterwegs sind und nach Hause kommen, wenn die Erwachsenen vielleicht noch nicht da sind. Die Schlüssel passen an der Haustür, an diversen Türen von Gemeinschaftsräumen und eben an der Wohnungstür.

Kann nun Familie A vom Vermieter weitere Schlüssel einfordern, so dass pro Person ein Schlüssel vorhanden ist? Oder darf Familie A auch einfach Schlüssel selbst nachmachen lassen? Wie sieht es dem Fall dann mit den Kosten aus?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wenn es sich um eine Schließanlage handelt, dann kann man die Schlüssel nicht ohne die entsprechende Berechtigungskarte nachmachen lassen. Also muss sie in dem Fall die Berechtigung vom Vermieter holen bzw. er macht diese nach. Da im Vertrag vermutlich auch nur drei Schlüssel vereinbart sind, müssen die Kosten dann in der Regel selbst getragen werden.

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» Trisa » Beiträge: 3273 » Talkpoints: 21,86 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Das hatte ich selber gerade und unser Vermieter hat für jede Person einen Schlüssel. Ich habe einen für mein ältestes Kind angefordert und auch bekommen. Der Vermieter eilte mir gerade mit, dass es kein Problem wäre, wenn ich später dann für das jüngste Kind auch einen Schlüssel benötige. Ob das nun auch alle Vermieter so machen, kann ich nicht sagen. Unser Vermieter ist damit sehr kulant gewesen und ich denke auch, dass jedem Bewohner ein Schlüssel zusteht.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Zu jedem Schloss, welches man kauft, gehören in der Regel drei Schlüssel. Zu einer Wohnung werden im Normalfall auch drei Schlüssel übergeben und dieses im Mietvertrag vermerkt.

Wenn man nun mehr als diese übergebenen Schlüssel benötigt, muss man für die Kosten normalerweise selbst aufkommen. Schlüssel für Schließanlagen kann man meistens nicht selber nachmachen lassen, bzw. benötigt man eine Codekarte oder dergleichen dafür,

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich kenne es so, dass man eine gewisse Anzahl an Schlüssel mit dem Mietvertrag übergeben bekommt, deren Anzahl im Mietvertrag auch schriftlich festgehalten wird. Werden weitere Schlüssel benötigt, so werden diese vom Mieter selbst bei einem entsprechenden Dienstleister beauftragt. Auch wir haben schon Schlüssel nachmachen lassen und ich weiß, dass wir unseren Vermieter damals auch gefragt haben, ob wir das melden müssten, was übrigens verneint wurde. Wichtig ist eben, dass man die Kosten für die nachgemachten Schlüssel selbstverständlich selbst trägt und auch sämtliche Schlüssel bei einem Mietende an den Vermieter übergeben sollte, auch die nachgemachten. Alles andere wäre sicherlich auch nicht in Ordnung, weil man dann ja nach wie vor die Möglichkeit hätte, die Wohnung zu betreten, obwohl man darin längst nicht mehr wohnt.

Außerdem weiß ich, dass meine Schwester einige Male das Schloss in ihrer Mietwohnung ausgetauscht hat, was ebenfalls relativ kostengünstig machbar war und rechtlich die sicherste Variante sein dürfte. Für das neu eingebaute Schloss beliebig viele Schlüssel nachmachen zu lassen, sollte dem Mieter freigestellt sein und wenn man auszieht, baut man das ursprüngliche Schloss wieder ein und gibt es mitsamt den beim Einzug übergebenen Schlüsseln wieder zurück. Das zwischenzeitlich eingebaute Türschloss kann man in der nächsten Wohnung wieder verwenden, also verliert man kein Geld, weil man einen weiteren Nutzen durch das zwischenzeitlich eingebaute Schloss hat.

Diese Variante würde ich vermutlich auch selbst bevorzugen, weil ich mir gar nicht so sicher bin, dass die Vormieter unserer gemeinsamen Wohnung damals nicht sogar Schlüssel nachmachen lassen haben, die sie noch in ihrem Besitz haben. Jedenfalls gab es einen solchen ganz konkreten Verdacht einmal in Bezug auf unseren Briefkasten, aber ich denke, dass es sich ebenso mit den Schlüssel für die Wohnungstür verhalten wird und kann mir wirklich gut vorstellen, dass die nun noch im selben Haus, aber der unteren Wohnung, wohnenden Nachbarn noch Nachschlüssel für die Wohnungstür besitzen und das empfinde ich nun nicht gerade als eine prickelnde Vorstellung.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ein anderes Türschloss an der Wohnungstür nutzt dabei aber eben nichts. Denn es sind ja für die Eingangstür unten im Haus trotzdem nur drei Schlüssel vorhanden. Also muss Familie A nun den Vermieter anschreiben und der muss ja wissen, wo diese Codekarte ist, wenn es sie denn auch gibt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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