Regelungen zur Berechtigung des Munitionserwerbs

vom 26.11.2012, 09:56 Uhr

So man eine Waffenbesitzkarte oder auch Waffenschein besitzt, sollte man ja normalerweise auch berechtigt sein, die zugehörige Munition kaufen zu können. Dem soll, nach bisherigen und unbestätigten Informationen, jedoch nicht unbedingt so sein und diese Berechtigung müsste wohl auch gesondert beantragt, gekauft oder sonst wie erworben werben. Wer weiß denn da etwas genauer Bescheid und kann vielleicht ein paar Ausführungen zu den Regelungen und zur Erlangung einer Berechtigung zum Munitionskauf machen?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das ist ein sehr komplexes Thema, welches auch unterschiedlich geregelt wird wer welche Munition kaufen darf und auch in welchem Umfang. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt nicht automatisch zum Erwerb von Munition, denn diese kann man auch mit einer Schreckschusswaffe oder ähnlichem bereits haben. Das nennt sich dann kleiner Waffenschein.

Für den Erwerb von Munition braucht es eine besondere Berechtigung, diese bekommt nicht jeder. Damit man den entsprechenden Schein erhält, braucht man auch einen großen Waffenschein und muss eine entsprechende Sachkundeprüfung bestehen. Auch kommt es darauf an wofür man diese Munition braucht, ein Sportschütze braucht diese für seinen Sport, ein Jäger zum jagen. Entsprechend wird auch festgelegt, welche Munition dieser kaufen darf und auch in welchem Umfang auf einmal. Eine Begrenzung gibt es dabei von der maximalen Menge nicht, denn es muss kein Nachweis geführt werden über den Verbrauch.

Allgemein ist das sehr komplex und wenn man eine solche Berechtigung erlangen möchte, dann sollte man sich auf dem Zuständigen Amt darüber informieren. Denn es bekommt nicht jeder überhaupt den entsprechenden Waffenschein oder auch die Berechtigungskarte zum Erwerb von Munition.

Ein Jäger mit entsprechender Ausbildung und einem Jagdrevier bekommt diese deutlich einfacher, als wenn man ein Sportschütze ist. Ausgenommen davon sind Militärangehörige und Polizei, denn diese müssen sich ihre Munition nicht selbst besorgen sondern bekommen diese vom Dienstherren gestellt.

Dort muss allerdings auch ein Nachweis über den Verbrauch vorliegen, stimmt dieser Verbrauch mit dem Ist-Bestand nicht überein, dann bricht dort direkt Panik aus da die Strafen nicht unwesentlich sind. Selbst wenn man diese nur verliert, muss das ganze Gelände abgesucht werden und das ist sehr Mühselig auf einer Schießbahn danach zu suchen. Wird diese nicht gefunden, dann wartet hinterher eine Menge Schreibkram und eine Befragung auf denjenigen der das ganze verloren hat.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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