Wann wird ein Krankentransport selbst gezahlt?

vom 25.11.2012, 11:57 Uhr

Bislang habe ich immer vermutet, dass ein Krankentransport von den Krankenkassen übernommen wird. Aber scheinbar liege ich mit der Vermutung falsch, da solche Krankentransporte durchaus vom Patienten zu bezahlen sind. Mich würde dabei interessieren, wann ein Krankentransport mit dem Rettungswagen selbst zu tragen ist und wann ein solcher Krankentransport von der Krankenkasse übernommen wird. Bislang bin ich selbst noch nie in einem Rettungswagen transportiert worden und ich hoffe auch nicht, dass es so weit kommt, aber dennoch erlebt man solche Krankentransporte durchaus im eigenen Umfeld.

Ab wann also muss ein Transport mit einem Rettungswagen selbst gezahlt werden und um welche Kosten handelt es sich dabei, wenn die Kosten selbst zu tragen sind?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Soweit ich weiß, sprichst du hier von zwei verschiedenen Dingen, die oft vermischt werden: Es gibt den Krankenwagen und es gibt den Rettungswagen, das sind meines Wissens nach verschiedene Sachen. Der Rettungswagen ist, wie der Name schon sagt, zur akuten Behandlung und Abholung gedacht, für den Notfall eben. Wenn man da nicht groben Unfug treibt und wegen eines Mückenstichs anruft, dann wird man vermutlich nur sehr selten zu einer Zuzahlung gezwungen.

Ich zumindest habe noch nie erlebt, dass jemand für den RTW zahlen musste, selbst nicht bei Leuten, die mit Alkoholvergiftung irgendwo in der Ecke lagen oder auch einfach noch aufrecht stehend durch die Gegend stolperten, weil sie soviel tranken. Möglicherweise hatten die Leute aber auch Glück. Wobei natürlich auch eine akute Alkoholvergiftung eine medizinische Indikation für einen Krankenhausaufenthalt ist, das darf man nicht unterschätzen.

Ein Krankenwagen oder Krankentransport wiederum holt die Leute nach Termin bzw. Plan ab in weniger dringlichen Fällen, wenn zum Beispiel jemand aus der häuslichen Pflege am Folgetag in ein Krankenhaus soll zur stationären Behandlung. Aber bei medizinischer Notwendigkeit wird auch das bezahlt werden. Genau das ist der Knackpunkt, es muss zwingend diese besagte Notwendigkeit vorliegen, damit bezahlt wird. Wenn aber jemand sich von einem ins andere Krankenhaus verlegen lassen will, weil es ihm im ersten nicht gefällt, kann es sein, dass er diesen Transport aus eigener Tasche bezahlen muss.

» Verbena » Beiträge: 4994 » Talkpoints: 4,77 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Nun, bei uns in der Stadt ist es so geregelt, dass jeder Patient einen Eigenanteil für den Transport zu zahlen hat, dabei ist es unerheblich, ob für einen Krankentransport oder einen Rettungseinsatz nach z.B. Unfall oder bei akuten medizinischen Beschwerden.

Mein Opa musste mal mit dem Notarztwagen in das Krankenhaus gefahren werden, die Strecke war etwa 800m lang. Da in diesem Fall eine pauschale Beteiligung zu zahlen ist, hat dieser Weg mal eben (vor über zwanzig Jahren) 90 Euro gekostet.

Anders verhielt es sich bei einem Sportunfall, den ich in der Schule hatte, da wurde der Transport mit dem Rettungswagen von der Gemeindeunfallkasse komplett getragen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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