Höhe der aktuellen Steuerfreibeträge bei Erbschaften

vom 21.11.2012, 12:44 Uhr

Dem Herrn A steht ein nicht unerhebliches Erbe ins Haus und nun fragt er sich natürlich schon, was denn von dem Erbe als steuerfrei gilt. Welche Rolle spielt denn die eigene Steuerklasse bei Steuerfreibeträgen auf Erbschaften? Lohnt sich unter Umständen womöglich ein Steuerklassenwechsel um die Erbschaftssteuer zu senken?

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» falscher fuffziger » Beiträge: 153 » Talkpoints: 30,34 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Stiftung Warentest hat einen sehr guten Ratgeber zum Themenkomplex Erbschafts- und Schenkungssteuer. Rechtssichere Auskünfte können nur Anwälte und Notare gebe, zumal man denen auch die gesamte Lage schildern kann und hier auch andere Gesetze eine Rolle spielen.

Die aktuellen Freibeträge findest du in § 16 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes. Sofern sich alles hier zwischen Bundesbürgern und in Deutschland abspielt, gelten Freibeträge zwischen 20.000 und 500.000 Euro je nach Verwandtschaftsgrad. Schenkungen werden allerdings meines Wissens noch einen gewissen Zeitraum auf die Erbschaft angerechnet. Dann gibt es auch noch solche Sachen wie Pflichtanteil usw. , weshalb ich wirklich einen Notar oder Steueranwalt empfehle.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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