Schaden am Arbeitsplatz verursacht - welche Versicherung?

vom 19.11.2012, 22:52 Uhr

A arbeitet in einem Großraumbüro. Da A sehr erkältet ist, muss A Medikamente nehmen, die er auch an seinem Arbeitsplatz einnimmt. Unter anderem einen Hustensaft, den er, als er ihn auf den Löffel kippte, auf den Laptop ergoss. Die Tastatur ist total verklebt und der Hustensaft hat wohl auch ein paar Elektronikteile beschädigt, denn der Laptop geht nicht mehr an.

Welche Versicherung kommt für diesen Schaden auf? A hat eine private Haftpflicht, die er auch morgen sofort anrufen wird. Aber der Chef meint, dass da keine Versicherung aufkommt und A den Schaden alleine bezahlen muss. Stimmt das oder muss der Chef so was wie eine Betriebliche Haftpflichtversicherung für die Angestellten haben? Kann der Chef wirklich drauf bestehen, dass A das selber bezahlt? Es war vom Chef genehmigt, dass er die Medikamente am Arbeitsplatz einnehmen darf.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das Unternehmen sollte eine betriebliche Haftpflichtversicherung haben. Und diese ist dann natürlich auch zuständig. Eine Versicherung des Arbeitnehmers kann soweit ich weiß gar nicht dafür aufkommen, da diese nur private Schäden abdeckt. Den Anruf bei seiner Haftpflichtversicherung kann sich A mit ziemlicher Sicherheit sparen. Verantwortlich für seine Mitarbeiter ist auf jeden Fall der Unternehmer. Und eine Betriebshaftpflicht macht in jedem Fall sein, da es durch Angestellte durchaus auch zu größeren Schäden kommen kann.

Unabhängig davon ist es natürlich keine gute Idee Hustensaft über dem Laptop einzunehmen, aber das wird A spätestens heute bemerkt haben. Anders wäre die Lage, wenn A als freier Mitarbeiter im Unternehmen wäre. Dann wäre er selbst für eine Betriebshaftpflicht verantwortlich.

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» Trisa » Beiträge: 3292 » Talkpoints: 29,30 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Der Arbeitgeber kann sich gegen Schäden versichern, die durch Arbeitnehmer entstehen, soweit mir bekannt. Allerdings halte ich das, was A passiert ist, für eine Fahrlässigkeit. Einen Hustensaft oder etwas anderes in der flüssigen Art schütte ich mir nicht am Laptop auf einen Löffel. Das ist sehr leichtsinnig. Sicherlich gibt es da geeignetere Plätze zum Einnehmen. Gerade wenn A einen Husten hat, kann es jederzeit passieren, dass er einen Hustenanfall bekommt. Das dürfte A klar gewesen sein.

Selbst wenn der Arbeitgeber eine Versicherung hätte glaube ich nicht, dass diese bei einer eigentlich schon groben Fahrlässigkeit zahlen wird. Aber auch bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist mir nicht klar, ob die zahlt. Eventuell muss A den Schaden selbst bezahlen oder zumindest einen Teil.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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