Steuererklärung wegen Benzin in der Ausbildung?
A ist momentan in der Ausbildung. Mittlerweile ist er im dritten von insgesamt 3,5 Lehrjahren. Ende des zweiten Lehrjahres hat er sich ein gebrauchtes Auto gekauft und ist damit eigentlich sehr zufrieden. Allerdings ist ein Auto natürlich nicht gerade billig, selbst wenn die Benzinpreise mittlerweile wieder etwas gesunken sind.
Er bekommt eine Ausbildungsvergütung von gerade mal 330 Euro und das im dritten Lehrjahr. Er fährt eigentlich nicht besonders weit zur Arbeit. Aber mit dem weiteren Weg zur Berufsschule, sammeln sich dann monatlich doch einige Kilometer. Jeden Monat muss er für 150 Euro tanken, was ja ungefähr die Hälfte seines Gehaltes ist.
A hat nun mal seinen Arbeitgeber gefragt, ob er ihn dabei ein wenig unterstützen könnte. Dieser möchte nicht noch mehr Geld ausgeben und weigert sich. Meines Wissens muss man während der Ausbildung noch keine Steuererklärung abgeben. Dort kann man sich ja einen Teil des Benzingeldes wieder zurückholen. Selbst wenn dies nicht viel wäre, würde es A mit Sicherheit ein wenig helfen.
Wisst ihr denn, ab wann A eine solche Erklärung abgeben könnte, dass er Geld für das Benzin wieder bekommt? Oder ist das denn während der Ausbildung nicht möglich?
Ich habe vom ersten Tag der Ausbildung an eine Steuererklärung abgegeben, denn die Benzinkosten und auch das Waschen der Arbeitskleidung kann man von der Steuer absetzen. Mittlerweile gilt ja bei der Kilometerpauschale wieder, dass alles ab dem ersten Kilometer bezahlt wird, das war mal eine Weile anders geregelt.
Meine Empfehlung daher ist, auch rückwirkend für die letzten Ausbildungsjahre eine Steuererklärung zu machen und dann abzugeben. Man kann nämlich neben der Kleidung, falls A selbst etwas gekauft hat, eben auch das Waschen, Benzin, Haftpflichtversicherung, Kontoführungsgebühren, Beiträge zu Gewerkschaften und noch einiges mehr absetzen. Die Beste Hilfe bekommt man da bei der Lohnsteuerhilfe, wo man zwar einen Beitrag bezahlen muss, man hat aber fachmännische und umfassende Hilfe und Beratung.
P-P, eine Steuererklärung kann hier aber nicht gemacht werden, da keinerlei Steuern gezahlt werden. A ist lediglich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, aber unter dem Satz, ab den man eine Erstattung der Lohnsteuern erwarten kann, da eben keinerlei Steuern bezahlt werden. Ich glaube kaum, dass es sich bei A anders verhalten wird, egal, wie hoch die Ausgaben sind. Auf einer Seite habe ich etwas von 905 Euro Mindestlohn im Monat gelesen, und da A gerade mal ein Drittel verdient, wird A da nichts machen können. Man könnte höchstens schauen, dass man eben versucht, Geld einzusparen und anstelle mit dem Auto öffentliche Verkehrsmittel nutzt, für die man eine Monatskarte kaufen kann, die dann auch noch ermäßigt wäre.
Natürlich kann man die Kosten für die Fahrt zur Arbeit steuerlich geltend machen. Dazu wird jeder Kilometer zum Arbeitsplatz (einfache Fahrt) mit einer Pauschale verrechnet, was dann von zu versteuernden Einkommen abgezogen wird was dann in der Folge eine geringere Steuerschuld nach sich zieht und den Differenzbetrag bekommt der Steuerzahler dann zurück. Das ist also nicht das Geld, welches man letztlich für das Benzin bezahlt hat!
Das "Problem" im geschilderten Fall ist einfach jenes, dass gar keine Steuern bezahlt werden, welche man senken könnte. Daher wird eine entsprechende Erklärung ins leere laufen. Wenn im Monat ein Einkommen von 330 Euro zusammen kommt, dann ist das im Jahr ja deutlich unter dem Freibetrag - es fallen nie Steuern an!
Was die Anfrage an den Arbeitgeber angeht, ist das schon ein gangbarer und empfehlenswerter Weg. Hier hätte der Arbeitgeber schon die Möglichkeit gehabt, den Arbeitnehmer (hier den Lehrling) finanziell zu unterstützen. Für den Arbeitgeber auch noch steuerlich anrechenbar. Aber wenn er dies nicht will, so sollte nicht davon gesprochen werden, dass der sich "weigert". Denn es wäre eine freiwillige Leistung und der Arbeitgeber weigert sich nicht, sondern lehnt das Ansinnen schlicht ab. Eine Weigerung folgt ja letztlich auf eine Forderung. Und ich kann nur hoffen, dass A in dem Fall nicht "gefordert" hat.
*steph*, ich habe in der Ausbildung auch keine 900 Euro im Monat verdient, sondern wesentlich weniger und habe trotzdem jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht, um meine Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten absetzen zu können.
Dies ist durchaus machbar und man ist selbst schuld, wenn man dem Staat, gerade in der Ausbildung, das Geld so schenkt. Auch wenn man die Öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, kann man dies als Werbungskosten absetzen, ebenso wenn man mit dem Fahrrad fährt oder gar zu Fuß geht, weil der Weg nicht so weit ist.
Ich habe ja bereits geschrieben, dass ich während der Ausbildung jedes Jahr die Steuererklärung gemacht habe, auch wenn ich keine Lohnsteuer bezahlt habe. Trotzdem hatte ich Benzinkosten, Versicherungskosten für das Auto (man kann die Haftpflichtversicherung geltend machen), ebenso wie Beiträge zur Gewerkschaft (wenn vorhanden) und ebenso das Waschen und die Anschaffung von Arbeitskleidung. Auch wenn man nur die Pauschalbeträge angibt, so bekommt man trotzdem etwas Geld zurück, weil sich das mit den Fahrtkosten wirklich lohnt.
Sollte A sich unsicher sein, kann er gerne Informationen einholen. Hier Kann man schon mal einiges Lesen, was alles wirksam werden kann in der Steuererklärung. Das Verpflegungsgeld hatte ich total vergessen, das wurde bei mir aber auch damals wirksam.
P-P. die Summe ist scheinbar von Jahr zu Jahr etwas gestiegen, meine benannte Summe bezog sich auf dieses Jahr. Ich habe zu meinen Ausbildungszeiten auch meine Erklärung gemacht und eine kleine Summe zurückerhalten, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass bei einer Ausbildungsvergütung von 330 Euro eine Steuerrückzahlung erfolgt. Was man wohl machen kann, ist eine Verlustrechnung, jedenfalls hatte dies mir mein Fachmann erklärt. Diese Verlustrechnung bei keinem oder geringem Einkommen wird dann auf die kommenden Einnahmen angerechnet, wenn ich es richtig verstanden habe.
Natürlich soll man den Staat hier nichts schenken, aber ich habe eben mehrfach so etwas in Erfahrung bei kleinen Summen bringen müssen, eine Widerlegung habe ich leider nirgends erfahren. Kann es sein, dass hier in diesem Fall aber bestimmte Bedingungen angeknüpft sind wie ein Höchstalter und dort, wo man wohnt?
Ansonsten könnte A in dem Fall vielleicht auch einfach mal bei der Agentur für Arbeit anfragen und dort etwas in Erfahrung bringen, und Fahrtkostenzuschüsse beantragen. Mir erscheint nämlich die hier erwähnte Ausbildungsvergütung nicht direkt vom Arbeitgeber zu kommen, sondern über eine Stelle, die Ausbildungen fördert. Da gibt es eine Reihe an solchen Institutionen. Anders kann ich mir die recht geringe Ausbildungsvergütung in einem dritten Lehrjahr gerade nicht erklären.
P-P hat geschrieben:auch wenn ich keine Lohnsteuer bezahlt habe
Wenn KEINE Lohnsteuer abgeführt wurde, dann bringt die Steuererklärung auch definitiv nichts und du kannst auch "nichts zurück" bekommen haben, weil du ja nichts einbezahlt hast. Woher sollte das Finanzamt denn Gelder für Leute nehmen, die zwar Benzinkosten (oder Fahrtkosten!) angeben aber keine Steuern zahlen? Für solche Zahlungen wären andere Ämter zuständig und diese Sache hat wirklich nichts mit dem Finanzamt zu tun.
P-P hat geschrieben:so bekommt man trotzdem etwas Geld zurück
Hier eben noch mal die Frage: man bekommt von wen was zurück? Wer keine Steuern zahlt, kann hier auch keine Kosten geltend machen. Wenn hingegen von den 300 Euro im Monat wirklich ein Lohnsteueranteil einbehalten oder abgeführt wurde, dann bekommt man schon deshalb alles zurück (man muss da also gar nicht - auch keine Pauschalen - geltend machen), weil der Freibetrag von etwa 8000 Euro (erst ab dem Betrag bezahlt man die Lohnsteuer) nicht erreicht wäre. Das bedeutet, du müsstest im Monat über 660 Euro an Einkommen haben.
Vielleicht sollte hennessy221 einfach mal einen Blick auf seine monatliche Gehaltsabrechnung werfen. Dort sind die Abgaben ja aufgeführt und die geneigten Forenuser könnte sinnvollere Tipps geben. Denn bisher hat hennessy221 nicht mitgeteilt, ob sein Einkommen von 330 Euro sein Bruttogehalt oder sein Nettogehalt ist. Deshalb lieber hennessy221, zahlst du Steuern? Ja oder Nein. Da sich die Einkommensteuererklärung um die Lohnsteuer dreht, ist der Punkt Lohnsteuer der wichtigste.
Werden Steuern bezahlt, kann man eine Einkommenssteuererklärung machen und da kann man auch klar die Fahrtkosten aufführen. Ob man die ganz zurück bekommt, halte ich allerdings für fraglich. Denn es wird hier nur eine Kilometerpauschale bezahlt. Die in der Regel aber die Benzinkosten nicht wirklich deckt. Und ich gehe mal stark davon aus, dass genanntes Fahrzeug nicht nur für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird.
Da du hennessy221 noch in der Ausbildung bist, lebst du eventuell noch im Haushalt deiner Eltern und deine Eltern finanzieren deine Ausbildung? In dem Fall besteht eventuell die Möglichkeit, dass deine Eltern die Kosten für deine Ausbildung absetzen können. Hier fallen dann auch die Fahrtkosten mit drunter.
derpunkt hat geschrieben:P-P hat geschrieben:auch wenn ich keine Lohnsteuer bezahlt habe
Wenn KEINE Lohnsteuer abgeführt wurde, dann bringt die Steuererklärung auch definitiv nichts und du kannst auch "nichts zurück" bekommen haben, weil du ja nichts einbezahlt hast. Woher sollte das Finanzamt denn Gelder für Leute nehmen, die zwar Benzinkosten (oder Fahrtkosten!) angeben aber keine Steuern zahlen? Für solche Zahlungen wären andere Ämter zuständig und diese Sache hat wirklich nichts mit dem Finanzamt zu tun.P-P hat geschrieben:so bekommt man trotzdem etwas Geld zurück
Hier eben noch mal die Frage: man bekommt von wen was zurück? Wer keine Steuern zahlt, kann hier auch keine Kosten geltend machen. Wenn hingegen von den 300 Euro im Monat wirklich ein Lohnsteueranteil einbehalten oder abgeführt wurde, dann bekommt man schon deshalb alles zurück (man muss da also gar nicht - auch keine Pauschalen - geltend machen), weil der Freibetrag von etwa 8000 Euro (erst ab dem Betrag bezahlt man die Lohnsteuer) nicht erreicht wäre. Das bedeutet, du müsstest im Monat über 660 Euro an Einkommen haben.
Ich habe jetzt tatsächlich meine erste Einkommensteuererklärung herausgesucht und durchgesehen. Ich habe damals Brutto etwas knapp 9000 DM verdient und auf dem Bescheid des Finanzamtes steht definitiv eine Rückzahlung von 80DM. Sicher ist das nicht die Welt, aber für einen Azubi immerhin doch etwas Geld zurück.
@P-P: Anfang der 1990er Jahre war der Grundfreibetrag bei fast 6'000 DM in Jahr. Aber er ist definitiv zu DM Zeiten relativ bald auf über 12'000 DM gestiegen und lag dann bei der Euroeinführung bei 14'000 DM. Das sind die Grenzen für die Brutto-Einkommen, bis zu denen das Finanzamt unabhängig von Pauschalen oder Werbungskosten alles zurückzahlt, was an Lohnsteuern einbehalten wurde.
Wenn du jetzt bei 9'000 DM brutto für ein Jahr hast Steuern zahlen müssen, dann vermutlich nur, weil du den Betrag nicht in 12 Monaten erreicht hattest (750 DM/Monat), sondern schneller. Oder aber die Steuern wurden irgendwann Anfang der 1990er Jahre eingezogen. Dann wäre der Grundfreibetrag überschritten worden. Oder aber hier ist nur der Abzug der Kirchensteuer zurück gezahlt worden.
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