Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet Mobbing zu unterbinden?

vom 19.11.2012, 14:06 Uhr

In der Firma, in der Herr A arbeitet ist es schlimm mit Mobbing und der Chef schaut dabei zu und unternimmt nichts. Er bekommt es aber sichtlich in einigen Fällen mit. Herr A ist sogar schon zum Chef gegangen und hat ihm von diesen Mobbingfällen erzählt und der Chef verschließt die Augen und sagt, dass man das unter sich ausmachen soll.

Herr A hat nun von einem Bekannten, der in einer anderen Firma arbeitet gehört, dass es sogar ein Gesetz gibt, das besagt. dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist das Mobbing zu unterbinden, wenn er davon Kenntnis hat. Ist das wahr? Wo kann man das bitte nachlesen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Arbeitgeber macht es sich da wirklich viel zu einfach, gerade als Chef muss und sollte er allein aus moralischer Sicht auf den Tisch hauen und solche Machenschaften unterbinden, Mobbing ist für die ganze Firma das pure Gift und für die Betroffenen eine Seelenpein. Davon abgesehen hat er tatsächlich als Arbeitgeber so etwas wie eine Fürsorgepflicht und muss sich kümmern.

Als Arbeitgeber muss er Sorge dafür tragen, dass die Persönlichkeitsrechte aller Mitarbeiter gewahrt bleiben, das Persönlichkeitsrecht ist abgegolten mit einem der Grundrechte in unserem Grundgesetz. Wenn er dem also nicht nachkommt und ein Arbeitnehmer ihn verklagt, dürften ihn vor Gericht empfindliche Strafen erwarten. Das ist die Theorie, aber wer verklagt schon seinen Chef, wenn er weiterhin in der Firma arbeiten will?

Schwierige Sache. Vermutlich gibt es dort auch keinen Betriebsrat, der sich hilfreich einschalten könnte, das hättest du vermutlich erwähnt. So oder so hat dein Bekannter aber Recht, wenn er behauptet, der Arbeitnehmer hätte diesbezüglich gesetzlich verbriefte Rechte.

» Verbena » Beiträge: 4941 » Talkpoints: 1,60 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss entsprechend dafür sorgen, dass das Betriebsklima wieder hergestellt wird. Mobbing ist aber generell ein schwieriges Thema, denn manche fangen schon an davon zu sprechen wenn ihnen eine Kritik an den Kopf geworfen wurde. Daher ist das ganze auch definiert, die Entgleisungen müssen mindestens einen längeren Zeitraum von 6 Monaten stattfinden und es muss durch das Opfer auch nachgewiesen werden.

Dort fängt es an, so etwas passiert nur selten vor einer Gruppe sondern doch meistens einzeln. Wenn man das Beweisen möchte, steht erst einmal Aussage gegen Aussage. Nimmt man solche Gespräche z.B. mit dem Handy auf und hat dafür keine Zustimmung des anderen, dann ist das ganze ebenfalls nicht zu verwerten. Von daher solltest du anfangen ein Mobbingtagebuch zu führen. Dort wird das Datum, die Zeit, die genaue Handlung und anwesende Personen aufgelistet.

Ebenfalls sollte man das ganze seinem Chef vorlegen und ihn dazu auffordern zu helfen und ihn auf seine Fürsorgepflicht zu verweisen. Kommt dieser der nicht nach, dann kann auch eine entsprechende Klage erhoben werden. Atteste von Psychologen machen sich dabei immer gut wie auch das Tagebuch, denn das ist ein wichtiger Beweis in einem solchen Bereich. Bevor man das aber anstrebt, sollte man ebenfalls das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen, sofern einer vorhanden ist, und sich an die nächste höhere Instanz wenden wenn der eigene Chef keine Handlungen vornimmt das ganze zu unterbinden.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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