Stromanbieterwechsel - Angst keinen Strom zu bekommen?
Als ich im Frühling dieses Jahres in meine eigene Wohnung gezogen bin, habe ich mir einen günstigen Stromanbieter gesucht und ging davon aus, dass dieser mich auch direkt beliefern würde, ab dem Moment, ab dem ich laut meinem Vertrag den Strom bestellen wollte. Meine Wohnung stand zuvor einige Monate leer und ich hatte nicht bedacht, dass mein Vermieter mir erklärt hat, dass es natürlich bereits Strom in der Wohnung gäbe, nämlich auf seinen Namen laufend. Insofern hatte ich übersehen, dass es hier zu einer Kündigungsfrist beim vorherigen Versorger kommen kann, aber Angst, dass ich keinen Strom bekommen würde, hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Es gab dann einiges an Heckmeck, weil mein neuer Stromversorger mir plötzlich schriftlich mitteilte, dass er meinen Vertrag nicht ausführen könnte, da noch ein anderer Stromanbieter einen Vertrag mit mir habe. Ich habe dann auch kurzfristig eine Vertragsbestätigung mit dem regionalen Stromanbieter erhalten, ohne einen Vertrag mit dort geschlossen zu haben, wie ich glaubte. Ich wurde aber auf meine Nachfrage hin dann ebenfalls über die rechtlichen Grundlagen der Verpflichtung zur Grundversorgung hingewiesen, habe den Vertrag ordnungsgemäß gekündigt und wiederum meinen gewünschten Stromanbieter beauftragt, im Anschluss an die Beendigung meines Strombezuges durch den bisherigen regionalen Anbieter seinen Strom zu liefern und den Vertrag mit mir beginnen zu lassen.
In dieser Situation habe ich befürchtet, dass es ein Problem geben könnte und ich möglicherweise einige Tage komplett ohne Strom dastehe, denn ich wusste nicht, ob der Ablauf nun reibungslos funktionieren würde, zumal ich einiges an Rennerei hatte, bis ich den alten Stromanbieter davon überzeugt hatte, dass ich nicht mit ihm zusammenarbeiten möchte, der war doch recht hartnäckig. Im Endeffekt hat dann aber glücklicherweise doch alles nahtlos funktioniert und mein Strombezug läuft seither auch problemlos. Wirklich Angst würde ich also künftig auch nicht mehr haben, schon allein aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Grundversorgung.
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