Leihgabe nicht wieder bekommen - Wie verhalten?
Ich habe in einem anderen Beitrag ja schon geschrieben, dass ich eine DVD an ein Familienmitglied verliehen habe. Das ist nun sicherlich schon über ein Jahr her oder gar länger. Ich habe natürlich schon mehrfach nachgefragt, wann ich denn meinen Film zurück bekommen würde. Ich habe dann immer irgendwelche ausweichenden Antworten bekommen oder bin eben vertröstet worden. Mich ärgert es jedes mal, wenn ich wieder daran denke. Vor allem gehört dieser Film zu einer Reihe und fehlt da natürlich nun.
Ich überlege, was ich jetzt machen soll. Soll ich meiner Schwägerin nochmal wieder sagen, dass ich meinen Film nun gerne wieder hätte. Oder soll ich mir den Film neu kaufen und ihr sagen, dass sie DVD behalten kann und ich keine Lust mehr habe, zu warten, dass sie sie mir vielleicht irgendwann zurückgibt, wenn ich Glück habe? Ich habe schon überlegt, zu sagen, dass sich eine Freundin die DVDs ausleihen möchte und dieser Film dann ja fehlt und ich ihn deswegen nun mal wieder zurück bräuchte. Vielleicht würde das mehr Druck machen und ich bekäme die DVD endlich wieder.
Sicher kommt mal der Moment, wo sie dich fragt, was sie dir schenken kann, da könntest du ja antworten, dass du Film XY gerne hättest. Er wäre zwar mal in deinem Besitz gewesen, aber irgendwer hätte ihn sich ausgeliehen und nie zurückgegeben. Das würde sicher sitzen und es wäre möglich, dass es hilft, dir den Film zurück zu geben.
Andererseits kenne ich das, dass sich Familienmitglieder eben etwas ausleihen und meinen, nur weil es in der Familie bleibt, kann man sich ewig Zeit lassen, bis man es zurück gibt. Daher verleihe ich ja nichts mehr, wie ich bereits in deinem anderen Beitrag geschrieben habe.
Ich würde ihr wohl ein Ultimatum setzen und sagen, dass ich den Film bis zum Datum X gerne wieder hätte, ansonsten solle sie sich um Ersatz kümmern. Immerhin ist es dein Film und du möchtest ihn wohl auch mal anschauen. Wobei die Idee mit der anderen Freundin, die sich die Reihe ausleihen möchte, auch nicht so unklug ist. Das könntest du auch mal ausprobieren. Für die Zukunft würde ich nur an deiner Stelle nichts mehr an die Schwägerin verleihen, wenn sie so unzuverlässig ist.
Mir ging es so ähnlich, als ich meiner kleinen, zwölfjährigen Schwägerin eine Singstar CD ausgeliehen habe. Diese hat sie auch nicht mehr freiwillig zurück gegeben, sondern ich musste sie mehrmals einfordern bis ich sie dann endlich wieder mit Unwillen zurück bekommen habe. Außerdem fehlt bis heute noch die Hülle, in der die CD sich befand und zudem ist die CD so zerkratzt, dass ich einige Songs gar nicht mehr abspielen kann. Jedes Mal, wenn ich daran denke, kommt bei mir auch ziemlich die Wut hervor.
Insofern kann ich deine Gefühle komplett nachvollziehen und würde dir auf jeden Fall raten hartnäckig zu bleiben und deine Schwägerin jedes Mal nerven, wenn du sie siehst. Frage sie doch jedes Mal, ob sie die DVD dabei hat. Irgendwann wird sie sicherlich so genervt sein, dass sie sie freiwillig mitbringt. Vielleicht hat sie die DVD auch gar nicht mehr oder sie ist ihr kaputt gegangen. Aber auch dann würde ich auf mein Eigentum bestehen und zur Not muss sie eben für Ersatz sorgen, denn sie hat sie sich schließlich von dir nur ausgeliehen. Nachgeben würde ich auf gar keinen Fall, auch wenn es sich um die eigene Verwandtschaft handelt.
Ich kann dich gut verstehen, dass du dich immer ärgerst, wenn du an diese unfreiwillig lange Leihgabe an deine Schwägerin denkst. Deswegen würde ich an deiner Stelle auch noch mal mit Nachdruck versuchen, die DVD wieder zu bekommen. Ich finde deine Idee auch ganz gut, dass du sagst, eine Freundin möchte sich die DVD´s ausleihen. Aber eigentlich ist es dein Eigentum, das du wieder haben möchtest und dann müsste es auch ohne Ausreden deinerseits möglich sein, dieses wieder zu erhalten. Da du immer Ausflüchte hörst, könnte es natürlich auch sein, dass sie die DVD schon gar nicht mehr hat, aus welchem Grund auch immer.
Deswegen würde ich ihr nun auch mal sagen, dass du nun lange genug gewartet hast und ihr ein Ultimatum setzen, bis wann du die DVD wieder in den Händen halten möchtest. Wenn sie die DVD nicht mehr hat, soll sie dir eben die DVD erneut kaufen. Da jetzt bald Weihnachten ist, hätte ich sonst noch die Idee, dass du ihr nichts schenkst und eben sagst, dass sie die DVD als Geschenk behalten darf. Aber auf keinen Fall würde ihr die DVD an deiner Stelle einfach so überlassen. Sie sollte schon etwas daraus lernen.
Ich würde an Deiner Stelle davon absehen, Deiner Schwägerin irgendeinen Bären von einer Freundin aufzubinden, die einige DVDs von Dir ausleihen will, unter denen sich auch die befindet, die noch im Besitz Deiner Schwägerin ist. Vielmehr denke ich, dass Du ruhig versuchen kannst, Dich durchzusetzen, indem Du sie aufforderst, Dir nun endlich die DVD zurückzugeben oder sie, sofern diese gar nicht mehr vorhanden oder auffindbar sein sollte, wenigstens eine neue DVD besorgst, weil Du ein solches Verhalten für ein Unding hältst, zumal sie die entsprechende DVD nun bereits seit einem Jahr besitzt.
Ich denke, dass eine deutlich formulierte Forderung Deinerseits hier nicht wirklich fehl am Platz, sondern sogar wichtig ist, denn ein solch unzuverlässiges Verhalten anderer kann man wohl abstellen oder man muss das wenigstens versuchen. Vielleicht kommt es doch irgendwann wieder dazu, dass Du Deiner Schwägerin etwas ausleihen sollst, wozu Du Dich möglicherweise aufgrund des familiären Aspekts auch noch verpflichtet fühlst. Gerade dann sollte Deine Schwägerin aber wissen, dass sie mit Deinem Eigentum sorgsam umzugehen und die jeweilige Leihgabe auch wieder herauszugeben hast, und zwar dann, wenn Du das verlangst.
Deshalb würde ich Deiner Schwägerin wirklich auch eine Frist setzen, innerhalb derer sie die DVD an Dich herauszugeben hat oder für eine Neuanschaffung sorgen muss. Natürlich kannst Du ihr, wenn Du sie dazu aufforderst, den Film nun endlich wieder herauszugeben, auch noch mitteilen, dass Du ihr Verhalten unmöglich findest, aber ich denke, dass ich das wiederum erst anbringen würde, wenn sie die Frist nicht einhält. Für den Fall, dass sie die Frist fruchtlos verstreichen lässt und Du Deine DVD von ihr nicht zurückbekommst, sie aber auch nicht für eine Neuanschaffung zur Wiedergutmachung sorgt, würde ich ihr deutlich machen, dass ich von ihr enttäuscht bin und ihr selbstverständlich nichts mehr leihen werde, familiärer Aspekt hin oder her.
So viel Kinderstube kann man wohl von jedem erwarten, dass dieser wenigstens Eigentum anderer, das sich zeitweise in seinem Besitz befindet, auf Begehren des Eigentümers wieder herausgibt, ohne sich lange bitten zu lassen.
Warum solltest du dir einen Vorwand einfallen lassen, um dein Eigentum zurück zu bekommen? Ich würde dir raten, deiner Schwägerin eine letzte Frist zu setzen und wenn Tag X heran ist, möchtest du entweder die DVD zurück oder das Geld dafür. Natürlich musst du hartnäckig sein, denn nicht jedem bedeutet eine Frist etwas.
Ich weiß, dass sie die DVD noch hat. Ich musste vor einiger Zeit mal Handwerker in ihre Wohnung lassen und da habe ich die DVD im Regal im Wohnzimmer gesehen. Ich habe erst überlegt, ob ich die DVD nicht einfach mitnehmen soll und meiner Schwägerin dann eben eine Sms schreibe und ihr sage, dass ich mir den Film mitgenommen habe, als ich ihn dort im Regal gesehen habe. Eben, weil sie es ja doch immer wieder vergisst. Es ist ja immerhin meine DVD.
Aber letztendlich habe ich mich dann doch dagegen entschieden, weil ich dachte, dass es schon irgendwie blöd aussieht, wenn ich ihren Wohnungsschlüssel bekomme, um Handwerker zu beaufsichtigen und dann etwas mitnehme. Wobei es ja trotzdem etwas von mir gewesen wäre. Hättet ihr an meiner Stelle die DVD dann einfach mitgenommen und meiner Schwägerin eine Nachricht zukommen lassen, dass ihr die DVD eben mitgenommen habt?
Ich hätte die DVD dann an deiner Stelle einfach mitgenommen. Schließlich ist es deine und nach einem Jahr des Ausleihens sollte man es auch gesehen haben. Ansonsten würde ich sie jetzt immer wieder darauf ansprechen und sie auch ein bisschen damit nerven. Ansonsten kannst du auch einfach mal zu ihr fahren oder gehen und sagen, dass du nun deine DVD abholen möchtest.
Ich an deiner Stelle hätte die DVD bei dieser Gelegenheit gleich mitgenommen, schließlich ist sie dein Eigentum. Du hast sie bezahlt und nicht deine Schwägerin. Da deine Schwägerin die DVD eh schon so lange hat, wäre es dreimal dein gutes Recht gewesen. Es ist ja kein Diebstahl. Du holst dir lediglich dein Eigentum zurück. Natürlich wäre deine Schwägerin sehr sauer auf dich gewesen und das Verhältnis könnte gestört werden. Sie hat aber auch kein Recht, deine DVD einfach zu behalten. Wenn sie sie unbedingt möchte, muss sie sich eben die DVD selbst kaufen.
Ich war übrigens auch mal in einer ähnlichen Situation. Ich hatte mein Buch mit Kinderschminkvorlagen mal einer Bekannten geliehen, die selbst Kinderschminken macht. Sie wollte mir das Buch auch ewig nicht zurück geben. Als ich die Dame mit meinem Buch auf ihrem Fest erwischte, habe ich es ihr auch weggenommen und ihr gesagt, dass ich ihr nie wieder eines leihe. Zumal brauchte ich die Vorlagen am späteren Nachmittag selbst, da ich auch zum Kinderschminken geladen war. Meine Bekannte war dadurch zwar aufgeschmissen, weil sie nun ohne Vorlagen dastand, aber es war nun mal mein Buch mit Stempel von mir drin. Die Freundschaft ist dadurch natürlich in die Brüche gegangen.
Ich kenne eine solche Situation leider selbst nur zu gut, weil ich auch schon so schlechte Erfahrungen gemacht habe, als ich einer sehr guten Freundin etwas verliehen habe. Anfangs denkt man sich zwar noch, ach was solls, so dringend ist es auch nicht, aber irgendwann ärgert man sich wirklich darüber, wenn man das Verliehene so lange nicht mehr zurückbekommt. Du zum Beispiel hättest sicher auch Lust gehabt, den Film mal wieder anzuschauen und dann wird einem erst so richtig bewusst, wie lang man ihn schon weggegeben hat. Die Besorgnis, den entsprechenden Gegenstand überhaupt nicht mehr zurück zu bekommen, wird mit der Zeit natürlich immer größer.
Ich an deiner Stelle würde nicht mehr zögern, deiner Schwägerin klipp und klar zu sagen, dass du deine Sachen jetzt endlich mal wieder zurück haben möchtest. Manchen Leuten muss man das einfach ganz deutlich sagen, dass sie verstehen, dass es einem Ernst ist. Wenn ich etwas ausleihe, gebe ich es doch auch mal wieder zurück! Sie selbst hätte es bestimmt auch nicht gern, wenn sie ihre verliehenen Sachen nicht mehr wieder bekäme. Natürlich gibt es Leute, die einfach nur schusselig sind und vergessen, Dinge, die sie sich geliehen haben, zurück zu geben. Anfangs sollte man sie natürlich freundlich darauf hinweisen, dass sich die eigenen Sachen im Moment noch im Besitz von ihnen befinden. Doch irgendwann kann man schon erwarte, dass diese Hinweise auch Wirkung zeigen und wenn nicht, darf man zu Recht seine Verärgerung zeigen. Die DVD nochmal zu kaufen würde ich auf keinen Fall machen. Auf jeden Fall würde ich die Konsequenz ziehen, niemanden, oder auf jeden Fall der bestimmten Person, generell nichts mehr zu verleihen.
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