Welches Familiengericht ist hier zuständig?
Eine Bekannte, nennen wir sie mal B ist mit ihrem Mann C von Niedersachsen nach Nordrhein Westfalen gezogen. B und C haben ein Kind F. Nun hat sich B von C getrennt und hat auch schon die Scheidung eingereicht. Das Trennungsjahr ist also mittendrin. B und F sind nun wieder zurück nach Niedersachsen gezogen. C war damit einverstanden und hat B schriftlich gegeben, dass sie mit dem gemeinsamen Kind wieder in die alte Heimat ziehen kann. C ist in NRW geblieben.
Nun sind einige Streitigkeiten, die vor Gericht geklärt werden müssen. Erstmal was B und C betrifft und dann auch noch was F betrifft. Ist es richtig, dass das, was B und C betrifft in der Stadt in NRW geklärt werden muss, weil dort schon die Scheidung eingereicht wurde? Ist es richtig, dass alles, was das Kind betrifft dort vor Gericht geregelt werden muss, wo das Kind mit der Mutter lebt? Muss Herr C nun bei jedem Gerichtstermin nach Niedersachsen fahren? Welches Gericht ist zuständig?
Da die Mutter B mit dem Kind F wieder nach Niedersachsen gezogen ist und in Niedersachsen auch die Scheidung eingereicht wurde. Wird wohl das Familiengericht in Niedersachsen die Sachlagen klären und die Entscheidungen treffen, auch die hinsichtlich des Kindes F. Da muss dann der Vater C von NRW nach Niedersachsen fahren, wenn er Post vom Familiengericht mit dem Termin zugeschickt bekommt. Meist ist es aber so, dass der Vater C einen Antrag für die Kosten bei dem zuständigen Gericht in Niedersachsen stellen kann, damit ihm die Fahrkosten mit dem Auto oder der Bahn bezahlt wird. Das steht dann auch in den Gerichtsschreiben, was er zugeschickt bekommen wird.
Ich habe mich da nicht so verständlich ausgedrückt. Die Scheidung hat Frau B schon in NRW eingereicht. Erst dann ist sie nach Niedersachsen gezogen. Frau B hat also den Anwalt bisher in NRW gehabt, sucht sich aber jetzt einen in Niedersachsen. Da das Trennungsjahr noch dran ist, kann dann B sich in Niedersachsen einen Anwalt nehmen und die Scheidung dort einreichen und den Scheidungsantrag in NRW zurückziehen? Denn eigentlich reicht es ja, wenn man nach dem Trennungsjahr die Scheidung einreicht, oder?
Was Sorgerecht, Besuchsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind betrifft, ist da das Familiengericht in Niedersachsen zuständig? Da wurde in NRW bisher nichts eingeleitet. Was ist, wenn der Vater C nun in NRW etwas in die Wege leitet wegen Besuchsrecht usw. ist dann dennoch das Familiengericht in Niedersachsen zuständig?
Alles was gemeinsame Kinder betrifft wird dort verhandelt, wo die Kinder leben beziehungsweise beim nächstliegenden Amtsgericht. Alle restlichen Dinge, welche die scheidungswilligen Eheleute betreffen werden dort verhandelt, wo der Antrag auf Scheidung beim Gericht gestellt wurde.
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