Mit fremden Kindern im Auto fahren - rechtl. Aspekte?

vom 15.11.2012, 10:42 Uhr

A´s Sohn hat bald Geburtstag. er wird 10 Jahre alt und freut sich auf einen schönen nachmittag mit seinen Kumpels im Kino. Die Mutter von A würde mit ihm und drei weiteren Kindern in die nahe gelegene Stadt fahren um mit ihnen ins Kino zu gehen. Die Eltern der Kinder sind natürlich damit einverstanden und geben auch die Kindersitzerhöhungen mit, die noch vorgeschrieben sind.

Nun hat A von einer Freundin erfahren, dass sie sich die schriftliche Einverständnis der Eltern der anderen Jungs einholen soll, weil es sonst rechtlich nicht ok ist, wenn was passieren sollte. A kann sich nicht vorstellen, dass die Eltern schriftlich damit einverstanden sein müssen, dass sie mit den Kindern im Auto fahren darf.

Muss A für diesen Nachmittag eine schriftliche Einverständniserklärung haben, dass sie mit den Kindern ca. 15 km in die nächste Stadt fahren darf und wieder zurück und dass sie auch außerhalb des Autos in der Stadt auf die Kinder aufpassen muss? Oder ist es so, dass es reicht, wenn die Eltern den Kindern erlauben mit zu fahren? Wie muss man sich absichern damit A auf der sicheren Seite ist, falls etwas passieren sollte?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn A´s Mutter zum Geburtstag in der nächst größeren Stadt einlädt und es auch in der Einladungskarte steht, das A´s Mutter die Kinder mit dem Auto in die nächste Stadt mit nimmt und die Kinder eine Sitzerhöhung mit nehmen muss, da die rein rechtlich noch vorgeschrieben werden, dann sollte A´s Mutter rein rechtlich nichts passieren können. Da die anderen Eltern der Kinder ihre Kinder bei A´s Mutter abgeben und wissen, dass A`s Mutter mit den Kindern Auto fährt und die anderen Mütter im Endeffekt mit der Abgabe Ihres Kindes eine sogenannte Einverständniserklärung abgeben, da sie ihre Kinder mit dem Gewissen abgeben, dass bei der Auto fahrt auch was passieren könnte, sollte doch alles in Ordnung sein.

Wenn wir zum Geburtstag der Kinder einladen und wir Unternehmen auch etwas, schreibe ich es in die Einladungskarte. Dort steht dann auch drin, dass die Kinder bitte eine Sitzerhöhung mit nehmen müssen, da wir da und da hin fahren werden mit den Kindern. Ich frage die Eltern denn nochmal, ob das in Ordnung geht, wenn ich ihr Kind mit dem Auto mit nehme und meist hagelt es auch keine Absagen. Die Eltern sind dann in dem Wissen, das ich die Kinder mit dem Auto fahre und die Kinder alle eine Sitzerhöhung besitzen und falls etwas passieren sollte, kann man nicht behaupten, das die Eltern der eingeladenen Kinder nichts wussten.

Aber wenn A´s Mutter auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sie einen Anwalt befragen, wie das in der Hinsicht rein rechtlich ausschaut und was sie unternehmen sollte, damit sie auf der sicheren Seite steht und nichts zu befürchten hat, wenn doch etwas passieren sollte. Und zur Not sollte sie sich sonst wirklich Einverständniserklärungen unterschreiben lassen, damit sollte sie auch definitiv auf der sicheren Seite stehen und sollte nichts zu befürchten haben. Bei den Bedenken, sollte sie lieber auf Nummer sicher gehen.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wenn die Mutter von A Kinder mit nimmt, dann hat sie die Verantwortung und es gibt keine Möglichkeit, dass hier Eltern der fremden Kinder eine Persilbescheinigung ausstellen und die Mutter von A praktisch aus der Verantwortung genommen wird. Das würde dann vermutlich sogar in zwei Fällen ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht sein. Zum einen von den Eltern die da schreiben müssten, dass sie das Kind von jeglicher Aufsicht "befreien" und zum anderen von der Mutter von A die zwar Kinder mitnimmt, sie aber nicht beaufsichtigen will.

Im Falle eines Falles ist sie immer zunächst verantwortlich. Wie sollte sie sich auch in welcher Beziehung aus der Verantwortung ziehen wollen? Im Falle eines Unfalls erwartet sie doch nicht, dass die Eltern der anderen Kinder schreiben, dass dann keine Forderungen gestellt werden. Oder aber wie soll die "Abtretung" der Verantwortung geregelt sein, wenn während der Obhut der Mutter von A ein anderes Kind eine Dummheit begeht? Wenn die Mutter von A hier fahrlässig handelt, wird sie zur Verantwortung gezogen. Egal, was die anderen Eltern unterschreiben.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



@derpuinkt: A will sich doch nicht aus der Verantwortung ziehen. A will nur nicht, dass es irgendwelche rechtlichen Konsequenzen hat, wenn sich beispielsweise was passiert und es dann heißt, dass sie die Kinder nicht mitnehmen durfte und eigenhändig entschieden hat. Immerhin handelt es sich um minderjährige Personen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



@Diamante: Hier aber muss man ein wenig in Betracht ziehen, dass gerade in Deutschland im Streitfall ein jedes Gericht im Zweifel auch die Umstände würdigen wird. Und hier stellt sich die Situation wie folgt dar: es gibt eine schriftliche Einladung zum Geburtstag und die Kinder dürfen (augenscheinlich) mit gehen. Wenn die Mutter die Kinder bei den jeweiligen Eltern auch noch abholt, wird das Einverständnis noch mal klarer. Wie sollte man im Falle eines Vorfalls auf die Idee kommen, dass die Mutter von A hier die Kinder "entführt" haben sollte? Welcher Anhaltspunkt wäre gegeben, dass die anderen Eltern gegen den Besuch beim Geburtstag waren?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das wäre mir völlig neu das man eine schriftliche Genehmigung der Eltern braucht um andere Kinder mit zu nehmen. Meine Eltern haben damals öfter meine Freunde im Auto mitgenommen und deren Eltern mich auch. Letztendlich denke ich auch, hat die Mutter mehr oder weniger die Genehmigung, indem sie von den Eltern die Sitzerhöhungen bekommen hat.

Sinnvoll fände ich die Einwilligung nur, wenn ein Freund mit in den Urlaub fährt, also weiter weg, so kann man dann besser nachprüfen, dass das Kind freiwillig mit dabei ist und nicht etwa entführt wurde.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ehrlich gesagt kenne ich das auch so, dass man eine schriftliche Genehmigung haben sollte. Schaden kann es aber so gesehen schon mal nicht. Und so ein Zweizeiler ist doch auch schnell geschrieben. Man kann zwar, im Zweifelsfall, davon ausgehen, dass die Eltern ihr Einverständnis gegeben haben, wenn sie eine Sitzerhöhung mitgegeben haben, aber wenn wirklich etwas passiert, dann werden die Anwälte der Eltern alles mögliche versuchen.

Und nur weil in der Einladung steht, dass das Kino in der Stadt X ist heißt das noch lange nicht, dass man nicht auch mit dem Zug oder was auch immer fahren kann. Eine Rolle spielt sicherlich auch noch die Zulassung des Autos. Ist es beispielsweise nur darauf zugelassen, vier Personen zu befördern und man transportiert 5 Personen, dann wird man schon allein deswegen Probleme bekommen. Aber das ist eigentlich ein anderes Thema.

Solange nichts passiert, ist es egal, ob man nun eine Einverständniserklärung hat oder nicht. Aber das weiß man nicht im Vorfeld und so finde ich es immer sicherer, wenn man sich vorher eine geben lassen hat.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Wenn etwas passiert, kommt es doch in erster Linie darauf an, was passiert. Und dann macht es natürlich einen Unterschied, ob etwas passiert ist, weil man als Aufsichtsperson die Kinder in der fremden Stadt allein vor dem Kino abgeladen hat und beim Shoppen die Zeit vergaß, ein Unfall passierte, weil man betrunken am Steuer saß oder eines der Kinder im Kino über seine eigenen Füße stolperte und sich das Bein gebrochen hat.

Man sollte natürlich mit den Eltern absprechen, was geplant ist. Wenn man ins Kino mitgeht, dann sollte man auch die Aufsicht übernehmen. Würde ich zum Planen die Kinder nur dort abzusetzen, würde ich dies den Eltern durchaus mitteilen und mir auch so bestätigen lassen. Ansonsten würde ich mir bei einem Ausflug von einigen Stunden aber keine Gedanken machen. Anders sähe es aus, wenn man länger mit fremden Kindern unterwegs ist, da würde ich schon vermerken, dass keine Erkrankungen bekannt sind (bzw. welche), was die Kinder eventuell nicht dürfen und wo sie eventuell auch mal ohne direkte Betreuung sind.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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