Ärztliches Attest bereits am ersten Tag vorlegbar
Gestern hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, ein Arbeitgeber kann ohne jegliche Begründung bereits am ersten Tag ein ärztliches Attest von einem Arbeitnehmer verlangen. So außergewöhnlich ist es an sich nicht, ich habe aber schon einige negative Äußerungen von Arbeitnehmern gehört. Sicherlich wird es schwierig sein, sich zum Arzt zu begeben, wenn man nicht bewegungsfähig ist oder man im Krankenhaus liegt, aber das lässt sich ja auch nachweisen. Ansonsten finde ich es für mich völlig normal, wenn man erkrankt ist sich krank meldet und dann zum Arzt geht, auch, wenn es sich um eine vermeintlich kleine Krankheit handelt, die binnen ein, zwei Tage auch wieder auskuriert sein kann.
Ich bin ja der Meinung, dass so etwas kein Aufreger sein muss, und der Arbeitgeber dieses Recht nun einmal hat, von dem man aber kein Gebrauch machen muss. Was meint Ihr dazu? Könnt Ihr das Urteil nachvollziehen? Wie habt Ihr es bislang immer gehandhabt und wird sich etwas bei Euch im Verhalten im Krankheitsfall ändern?
Ich bin der Meinung das der Arbeitgeber das Recht hat ein ärztliches Attest vom Arbeitnehmer einzufordern. Immerhin ist es so, dass der Arbeitgeber Geld verschenkt, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint und es jede Menge Arbeitnehmer gibt, die sich aus unerfindlichen Gründen krank schreiben lassen. Selbst wenn die Arbeitnehmer nur eine kleine Erkältung haben, sind die meisten der Meinung man könne doch dann trotzdem zu Hause bleiben und sich krank melden.
Ich persönlich finde es gut, dass der Arbeitgeber jetzt dieses Recht hat ein ärztliches Attest vom Arbeitnehmer einzufordern. So überlegen sich die Arbeitnehmer nun zwei Mal ob sie wegen jeder kleinen Erkrankung und wegen jedem kleinen Wehwehchen nun zu Hause bleiben und gleichzeitig einen Arzt auf suchen und nicht zur Arbeit erscheinen. Oder ob die Arbeitnehmer nicht gleich lieber zur Arbeit gehen und sich den ganzen Kram sparen. So sieht der Arbeitgeber auch immer hin wer wirklich krank ist und wer einfach nur blau macht, weil er keine Lust auf die Arbeit hat.
Ich handhabe es immer so, dass ich eigentlich immer zur Arbeit angetreten bin, egal ob es mir gut ging oder ob ich erkrankt war. Ich bin wirklich erst dann zu Hause geblieben, wenn ich mich wirklich nicht bewegen konnte und es mir sehr schlecht ging, so dass es wirklich unmöglich war auf der Arbeit auf zu tauchen. Ich bin dann auch immer zum Arzt, habe mich dann dort immer hin gequält und mir dort dann ein ärztliches Attest ab zu holen.
Ich finde es richtig, dass der Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest einfordern darf. Normalerweise macht ein Arbeitgeber so etwas nur, wenn begründete Zweifel am Mitarbeiter oder dessen Erkrankung bestehen. Früher konnte man einfach einen Tag zu Hause bleiben und musste kein Attest vorlegen, jetzt kann der Arbeitgeber es aber verlangen und das ist richtig so. Wer dann nicht richtig krank ist, wird beim Arzt auch keines bekommen.
Was das Thema Krankenhaus anbelangt, da liegt die Sache etwas anders. Denn das Krankenhaus kann dem Mitarbeiter ja etwas ausstellen, dass sich die Person in stationärer Behandlung befindet. Das Attest kann man nachreichen, wenn man entlassen wurde. Das ginge ja nicht anders und ich glaube nicht, dass ein Arbeitgeber deshalb irgendwelche Probleme machen würde.
Man sollte hier auch mal die Gründe betrachten, welche überhaupt eine Gerichtsverhandlung nach sich gezogen hat. Denn es ging um eine Arbeitnehmerin, welche eine Dienstreise nicht genehmigt bekam. Für den Tag der geplanten Dienstreise meldete sie sich ohne Attest krank und am nächsten Tag erschien sie wieder an ihrer Arbeitsstelle und machte nicht den Eindruck, dass es ihr am Vortag so schlecht ging.
Der Arbeitgeber hat nun eben das Recht auch für diesen einen Tag ein Attest einzufordern. Immerhin gibt es scheinbar genug Arbeitnehmer, welche sich über diesen Weg den einen oder anderen freien Tag gönnen. Und da hat man nun Arbeitgeber bestärkt, dass sie eben solche Handlungsweisen nicht mehr hinnehmen müssen.
Ist ein Arbeitnehmer länger arbeitsunfähig reicht es trotzdem, wenn der schriftliche Nachweis am dritten Arbeitstag vorliegt. Kann der Arbeitnehmer als gesundheitlichen Gründen diese Frist nicht einhalten, kann man immer noch per Telefon mit dem Arbeitgeber quasi verhandeln, wie und wann der Nachweis kommt.
Ich kann dieses Urteil gut verstehen. Ich persönlich bin meistens, wenn ich mehr als 1 Tag krank war schon freiwillig zum Arzt gegangen, alleine deshalb damit gar nicht erst irgend ein Verdacht aufkommt. Soweit ich weiß, wir der Arbeitgeber darüber informiert, wenn man im Krankenhaus liegt. So war das damals bei mir. Ich hatte leider schon mehrere Arbeitskollegen die sehr oft krank waren. Der eine war meistens montags oder freitags krank, oder auch beides und das regelmäßig.
Da konnte man sich schon denken, dass er sich gerne ein langes Wochenende macht. Ein anderer Arbeitskollege war meistens so 5 Wochen krank, dann kam er je nachdem zwischen 2 Tagen und einer Woche wieder arbeiten und war dann wieder 4 - 5 Wochen krank. Kollegen haben ihn dann privat beim Einkaufen (Shoppen) erwischt, da wusste er nichts drauf zu sagen und es war ihm ziemlich peinlich. Naja geändert hat sich nichts. Von daher bin ich absolut dafür.
Mich wundert es eigentlich nicht, dass es nun so bestimmt wurde und generell finde ich das auch in Ordnung. Wenn ich einmal krank war, habe ich auch zugesehen, dass ich so schnell wie möglich die Krankmeldung zur Firma bekommen habe. Nur einmal war das doch etwas problematischer als ich im Krankenhaus lag. Da waren die Ärzte dann doch etwas langsamer und es dauerte ein paar Tage bis ich dann die Krankmeldung bekam.
Ich denke, dass man das aber vorher mit dem Arbeitgeber abklären kann bzw. fragen, wie er es mit dem Attest gerne haben möchte. Wenn er es am ersten Tag möchte, dann würde ich das auch so in Ordnung finden. Ich denke, dass es ja jeder Arbeitgeber so halten kann, wie er möchte.
Ich finde es akzeptabel, dass man als Arbeitnehmer nun bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorlegen muss, wenn es der Arbeitgeber verlangt. Bisher war es ja so, dass man sich am ersten Tag krank zu melden hat, das Attest aber maximal am 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit im Geschäft zu sein hat. Zudem war es auch so, dass man als krank geführt wurde, wenn man mal einen Tag nicht da war, sich telefonisch krank gemeldet hat, und dann am nächsten Tag wieder zur Arbeit kam. Es liegt im eigenen Ermessen, ob man als Arbeitnehmer sich arbeitsfähig fühlt.
Diese Regelung hat aber eben den notorischen Blau-Machern in die Hände gespielt und dem ist nun ein Riegel vorgeschoben. Ich persönlich halte es für angebracht, auch wenn ich weiß, dass man mal wirklich nur einen Tag sich krank fühlen kann und am nächsten geht es auch wieder. Aber es gab immer wieder Kollegen, die diese Rechtsprechung eben ausgenutzt haben und das ist nun vorbei. Es ist auch gut, dass der Arbeitgeber in Einzelfällen entscheiden kann, ob er das Attest bereits am ersten Tag sehen will, oder erst später.
Ich persönlich bin jemand, der ungern zum Arzt geht und auch weniger krank ist. Nur wenn, dann meist so, dass ich mindestens eine Woche zu Hause bleiben muss. Daher denke ich, dass mich diese Regelung nicht treffen wird, es sei denn mein Arbeitgeber führt es für alle Beschäftigten ein. Aber so lange gilt weiterhin bei uns, anrufen am ersten Tag und dann so schnell wie möglich (innerhalb 4 Tage) das Attest vorlegen. So mache ich es bisher und werde es weiterhin auch so halten.
In dem Betrieb, in dem ich arbeite, ist das nichts neues, dort war es schon immer so, dass der Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest verlangt, bzw. gewünscht hat. Deswegen ändert sich für mich gar nichts. Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich noch nicht einen Tag krank war und ein ärztliches Attest benötigte. Trotzdem hätte ich kein Problem damit, direkt am ersten Tag der Krankheit einen Arzt aufzusuchen, um dem Arbeitgeber ein Attest vorzulegen.
Um ehrlich zu sein, würde ich mich damit sogar wohler fühlen, wenn ich mein Fehlen direkt vom ersten Tag an durch eine Bestätigung des Arztes nachweisen kann. Dadurch kommt doch eher nicht der Verdacht auf, dass man sich einfach nur krank meldet, aber gar nicht krank ist. In dem beschriebenen Fall kann ich es auch gut verstehen, dass der Arbeitgeber recht bekommen hat. Ich sehe diese Sache also auch als Arbeitnehmerin gar nicht tragisch und finde es nicht schlimm, dass der Arbeitgeber verlangen kann, direkt ab dem ersten Krankheitstag ein Attest des Arztes vorzulegen.
@Lady86: Ist es denn verboten während einer Arbeitsunfähigkeit auch einkaufen zu gehen? Das wäre mir nämlich vom Grundsatz her neu. Es kommt dabei nämlich auf die Erkrankung an und man darf sogar zu Feiern gehen, wenn sie der Genesung nicht schaden. Also übertreiben sollte man es auch nicht, wenn man einen kranken Kollegen in der Stadt sieht.
Mein Arbeitgeber verlangt keine ärztlichen Atteste, allerdings war ich in den letzten drei Jahren auch kein einziges Mal wegen Krankheit nicht bei der Arbeit. Würde es dennoch einmal passieren, dann würde er mir auch ohne Attest glauben.
Ich kann aber sehr gut verstehen, wenn manche Betriebe jetzt schon am ersten Tag ein ärztliches Attest verlangen. Schließlich gibt es ja genug Leute, die gerne mal nicht zur Arbeit erscheinen obwohl sie nicht wirklich krank sind. Als Arbeitgeber würde ich in solchen Fällen auch reagieren, ein normaler Betriebsablauf ist so ja beinahe unmöglich und die Situation für den Arbeitgeber nicht tragbar. Ich bin mir aber sicher, dass die meisten Arbeitgeber bei zuverlässigen Mitarbeitern trotz des neuen Gesetzes nicht darauf beharren werden. Das Gesetz ist wohl eher eine Hilfe bei kritischen Fällen.
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