Welche Formalitäten bei einer Neueinstellung?

vom 13.11.2012, 20:27 Uhr

Frau Z hat sich sehr erfolgreich beworben und wurde von nahezu jedem Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Inzwischen hat Frau Z auch mehrere Zusagen erhalten, bei einem Unternehmen ist sie besonders interessiert und hat dazu einen Termin ausgemacht. Dort sollen dann Formalitäten besprochen werden, die Zusage kam bislang nur mündlich.

Welche Formalitäten werden allgemein dann angesprochen? Kann Frau Z trotz der mündlichen Zusage seitens des Unternehmens damit rechnen, dass es doch nicht zu einem Vertragsabschluss kommt? Was ist bei den Formalitäten generell zu beachten, welche Formalitäten wurden bei Euch besprochen und erklärt?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Zunächst mal gehe ich davon aus, dass die Einstellung zu 99% gelaufen ist und sie wahrscheinlich einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommt. Je nach Firma wird sie möglicherweise einen Personalfragebogen bekommen, dann wird man ihr sicherlich sagen, dass man ihre Bankverbindung, ihre Sozialversicherungsnummer, die Krankenkassendaten und die Lohnsteuerkarte haben möchte (es gilt noch die von 2010).

Ich könnte mir dann noch vorstellen, dass die Arbeitszeiten, Schichtpläne und derlei Dinge geklärt werden, vielleicht wird auch schon ein Ansprechspartner für den Anfang vorgestellt oder über Arbeitskleidung gesprochen. Hängt halt auch von der Branche ab.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Sicherlich möchte man den Bewerber hier einfach noch persönlich treffen, ihm die Firma zeigen und einige Daten abklären. Meistens wird an so einem Termin ein Personalbogen ausgefüllt. Dort gibt man dann an, welche Krankenkasse man hat, welche Bankdaten man hat, ob man einen Führerschein hat oder nicht und dann eventuell noch ein Polizeiliches Führungszeugnis. Auch ein Lichtbild sollte man schon mal mitbringen. Ansonsten kannst du auch schon mal deine Sozialversicherungsnummer und deine Lohnsteuerkarte heraus suchen. Ich denke auch, dass der Job an dich vergeben wurde.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Nun ja, eine mündliche Zusage per Telefon ist nicht als Beweis anbringbar und man kann daher auch nicht wirklich davon ausgehen, dass die telefonische Zusage gleichbedeutend mit einer schriftlichen Fixierung ist, auch, wenn es für Frau Z natürlich wunderbar wäre. Aus meiner, leider eigenen Erfahrungen kann ich sagen, dass eine mündliche Zusage nicht zwangsläufig zum schriftlichen Arbeitsvertrag führen muss und auch die Suche im Internet spricht im Gesamten so für sich, dass solche Zusagen gern auch mal wieder zurückgenommen werden können. Insofern ist die Frage, ob Frau Z in dem Fall sich weiterhin bewerben soll oder ob sie nun einfach mal den Termin abwarten soll, den man ihr benannt hatte?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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