Gilt man mit einer Bewährungsstrafe als vorbestraft?
Ich habe mich heute Morgen mit einer Freundin unterhalten. Ihr Freund hat eine Dummheit begangen und hat heute eine Gerichtsverhandlung gehabt. Herausgekommen ist eine Bewährungsstrafe. Nun meint meine Freundin, dass er durch eine Bewährungsstrafe nicht vorbestraft ist, weil er ja nicht ins Gefängnis muss. Ich bin mir da nicht sicher, aber ich denke, dass man doch mit einer Bewährungsstrafe doch vorbestraft ist. Er hat eine Körperverletzung begangen. Er bereut es und hat dennoch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr bekommen.
Wie sieht das bei Bewährungsstrafen aus? Gilt man dann als vorbestraft oder steht das nicht in einem Führungszeugnis drin. Es ist keine Jugendstrafe. Der Typ ist 22 Jahre alt und wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
Natürlich gilt eine Verurteilung als Vorstrafe und die verurteilte Person gilt als vorbestraft. Das hat rein gar nichts damit zu tun, ob die Bestrafung (die es eben immer noch ist!) zur Bewährung ausgesetzt wurde (eben nicht aufgehoben wurde) oder nicht. Nur wenn das Verfahren eingestellt wurde (auch gegen Bezahlung einer Buße!), wäre die Sache nicht als Vorstrafe zu werten (und natürlich bei einem Freispruch).
Interessant ist vermutlich aber nur die Eintragung ins Führungszeugnis. Hier ist dann entscheidend, wie hoch die Strafe ausgefallen ist. In dem Fall des Freundes ist ja nur die Bewährungszeit auf ein Jahr gesetzt. Das hat mit der Strafe nicht wirklich was zu tun, wobei anzunehmen ist, dass die eigentliche Strafe wesentlich geringer ausgefallen ist. Sollte der Freund hier auf eine Strafe unter drei Monaten verurteilt worden sein, so taucht diese Vorstrafe eben nicht im Führungszeugnis auf. Was aber nicht bedeutet, dass sie im Register gänzlich unerwähnt bleibt.
Natürlich gilt man schon mit einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe auch als vorbestraft, immerhin steht man damit auch mit einem Bein im Gefängnis. Selbst bei einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen ist man schon vorbestraft. Das sind Einträge die auch so in einem polizeilichen Führungszeugnis landen, weil sie im Bundeszentralregister stehen.
Selbstverständlich gilt man als vorbestraft so bald man angezeigt wird von einer Person und vor Gericht steht und dementsprechend verurteilt wird. Jede Verurteilung wird in seinem Strafregister aufgeführt und somit gilt man als vorbestraft. Es ist wirklich egal ob man eine kleine Geldstrafe, eine hohe Geldstrafe, Bewährungsstrafen von einem oder zwei Jahren bekommt. Es steht dann in seiner Akte, also in seinem Strafregister. In diesem Fall steht er dann mit Körperverletzung im Strafregister.
Aber schon verwunderlich, das es immer noch Leute gibt, die denken sie seien nicht vorbestraft, obwohl sie vom Gericht verurteilt wurden. Und selbstverständlich steht so etwas auch in einem polizeilichen Führungszeugnis.
Man gilt als vorbestraft, denn man ist ja rechtskräftig verurteilt worden. Nur die Dauer der Eintragung im Führungszeugnis ist natürlich geringer als bei einer echten Freiheitsstrafe. Aber auch wenn der Eintrag dann gelöscht ist bleibt man trotzdem vorbestraft, denn man gilt dann als sogenannt polizeibekannt. Und es kommt auch immer darauf an warum man eine Bewährungsstrafe erhalten hat. Selbst bei sehr geringen Betrug sind dann schon alle Wege beispielsweise in beruflicher Hinsicht verbaut. Man hat ja eine Strafe erhalten wenn auch nur in Form von Bewährung.
Er hatte eine Verhandlung und ist rechtskräftig verurteilt wurden, daher ist er auch vorgestraft. Wenn er sich nicht an seine Bewährungsauflagen hält, muss er ja auch ins Gefängniss gehen und deswegen ist er nun mal vorbestraft. Wie das nun im Führungszeugnis vermerkt wird, weiß ich nicht, aber es muss dort sicherlich auch aufgeführt werden. Man muss eben immer das ausbaden, was man gemacht hat und so muss er nun damit leben, dass er verurteilt wurde und daher vorbestraft ist.
Wenn dieser Freund sogar schon eine Bewährungsstrafe bekommen hat, wird er nicht nur eine kleine Dummheit begangen haben. Da hätte ich dann eher gemeinnützige Arbeitsstunden oder ähnliches erwartet. Wenn jemand eine Bewährungsstrafe erhält und damit knapp an einem Aufenthalt in einer Haftanstalt entlang geschrammt ist, dann ist das sicher keine Lappalie gewesen.
Dass der junge Mann die Tat angeblich bereut, spielt hierbei keine wirkliche Rolle. Die Leute bereuen ihre Taten doch ohnehin nur, weil sie erwischt wurden und die Konsequenzen dafür tragen müssen. Um die Opfer geht es solchen Schlägern und anderen Straftätern nicht. Dennoch wird es in sehr vielen Fällen so sein, dass man gerade jungen Leuten, die noch nicht straffällig geworden sind, Chancen einräumt und ihnen lediglich eine Bewährungsstrafe verpasst.
Als echte Strafe empfinde ich dies auch nicht, zumindest ist es nichts, was den Täter zum Umdenken bewegt und bestraft fühlt sich wohl auch kein zur Bewährung verurteilter Straftäter. Aber faktisch ist es dennoch so, dass auch eine Bewährungsstrafe natürlich in das Führungszeugnis eingeht und bei einer erneuten Straftat dann wohl auch mit verwertet wird. Der junge Mann sollte also zuschauen, dass er von nun an die Füße still hält, ganz besonders während der Bewährungszeit. Vorbestraft ist er aber nun in jedem Fall.
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