Welche steuerliche Berücksichtigung finden Sozialabgaben?
Beim Jahreslohnsteuerausgleich finden ja allmögliche Ausgaben und finanzielle Belastungen Berücksichtigung.
In wie weit finden denn hierbei Sozialabgaben für bspw. Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung steuerliche Berücksichtigung. Sollte man hierbei alle Beiträge summieren und steuerlich geltend machen oder gelten für derartige Sozialabgaben Pauschbeträge? Wie regelt ihr das, was gebt ihr beim Lohnsteuerausgleich
an und was findet dabei Berücksichtigung seitens des Finanzamtes?
Die Kosten der gesetzlichen und privaten Versicherungen sind als Sonderausgaben teilweise absetzbar. Nachzulesen ist dies in § 10 EStG. Die Riesterrente ist den §§ 79 ff. EStG geregelt. Die Absetzbarkeit der Rente wird 2025 100 Prozent betragen und steigt seit 2005 in 2-Prozent-Schritten an. Dafür wird die Rente umgekehrt ab 2025 voll zu versteuern sein. Von den anderen Sonderausgaben ist ein Mindestbetrag zur Pflege und Krankenversicherung voll abzugsfähig. Und zwar auch wenn dieser über dem absetzbaren Maximalbeitrag liegt.
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