Krach wegen Umbauarbeiten - wie viel muss Mieter dulden?

vom 07.11.2012, 14:46 Uhr

Seit Tagen wird in der Wohnung unter A umgebaut. Die Wohnung steht leer und es wird wohl eine tragende Wand durchbohrt und ein Durchbruch gemacht. Dementsprechend hört es sich auch an. Es wird gebohrt und gehämmert und das immer in der Mittagszeit. Laut Vermieter gibt es keine Mittagsruhe mehr und man soll das eben die paar Tage hinnehmen. Es dröhnt so, dass der Fußboden vibriert. Mit zwei Schlagbohrern und einem Hammer geht es da zur Sache.

Muss ein Mieter diesen Krach in der Mittagszeit hinnehmen oder kann man dagegen etwas unternehmen? Gibt es diese Mittagszeit wirklich nicht mehr oder von wann bis wann müssen solche Umbauarbeiten unterbrochen werden oder gemacht werden. Komischer weise ist vormittags immer Ruhe und es fängt erst in der Mittagszeit an mit dem Krach.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Da es sich wohl um Modernisierungsarbeiten in der Wohnung handelt, muss das der Mieter dulden. Er muss diese Arbeiten aber nur dulden, wenn diese knapp drei Monate vorher angekündigt wurden. Wurde das nicht getan, muss er diese Arbeiten auch nicht dulden. So kann also Person A nichts tun, außer wirklich die paar Tage durch zu halten! Dabei spielt eine Mittagspause auch keine Rolle, denn man kann Handwerkern nicht zumuten, drei Stunden ihre Arbeit nieder zu legen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Diese Umbauarbeiten wurden überhaupt nicht angekündigt. Sie waren einfach da. Bei A in der Wohnung vibrieren die Gläser im Schrank und der Fußboden. Da die Arbeiten nicht angekündigt wurden, kann A also was machen? Kann er dagegen angehen? Nur, muss der Vermieter sich darauf einlassen? Kann man das irgendwo nachlesen? Die untere Wohnung steht ja leer und es sind auch keine Handwerker von einer Firma, sondern Angestellte des Vermieters.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Grundsätzlich gibt es Ruhezeit am Mittag, wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurden. Natürlich kommt es bei dem Lärm immer darauf an wie es der einzelne Mieter empfindet aber im Grunde kannst du deine Wohnung ja nicht so benutzen, wie du es sonst tust. Von daher würde ich den Vermieter davon in Kenntnis setzen, dass dich das stört.

Ich selber würde wenn ich dort wohnen würde und dieses über einen längeren Zeitpunkt der Fall ist eine Minderung der Miete in Betracht ziehen. Denn du kannst ja das was dir vorher wie ich sehe zugesichert wurde nicht wie vereinbart nutzen.Alles weitere erklärt dir dann ein Anwalt und kann dir bestimmt hilfreiche Tipps geben.

Ganz wichtig ist so etwas immer nachzuweisen am Besten mit Zeugen und einem Lärmprotokoll, weil man natürlich erklären muss wann es wie gehämmert und geklopft hat, wo genau das war. Sonst weiß nachher keiner mehr genau ob dort überhaupt was passiert ist. Las dir dieses am Besten von anderen Zeugen bestätigen , schriftlich.

» Newsjumper » Beiträge: 598 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn die Umbauarbeiten nicht angekündigt wurden, dann müssen die Arbeiten niedergelegt werden. Im Mietrecht ist das festgelegt worden, dass ein Vermieter solche Arbeiten ankündigen muss. Macht er das nicht, kann der Mieter verlangen, dass die Arbeiten beendet werden.

Ich selber würde mich darüber nicht aufregen, wenn ich weiß, dass es nur ein paar Tage so geht. Ändern kann ich es eh nicht, denn der Vermieter kann nachträglich ein Schreiben aufsetzen und dann kann ich als Mieter nichts machen. Solche Arbeiten müssen erledigt werden und die Mittagspause spielt dann keine Rolle. Auch das wird im Mietrecht festgelegt.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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