Wie werden Gefälligkeitsschäden definiert und reguliert?

vom 06.11.2012, 14:34 Uhr

Bei A ist die Stereoanlage kaputt gegangen. A ist umgezogen und ein Freund, nennen wir ihn B hat diese beim Umzug fallen gelassen. Dies hat B auch seiner Versicherung erzählt und diese zahlt nun nicht, weil es ein Gefälligkeitsschaden war. Die Versicherung meint, dass B seinem Freund A einen Gefallen getan hat und dabei ist etwas kaputt gegangen und da muss keine Versicherung und auch B nicht zahlen. A ist selber für diesen Schaden verantwortlich. A sitze also auf dem Schaden und muss selber dafür aufkommen.

Werden Gefälligkeitsschäden wirklich so definiert oder hat die Versicherung da einfach versucht sich rauszuwinden? B hat doch im Prinzip A einen Schaden zugefügt. Sicher hat er A mit dem Umzug geholfen. Aber er hat die Anlage ja nicht absichtlich kaputt gemacht. Wie wird so ein Gefälligkeitsschaden in der Regel reguliert? Kommt da wirklich keine Haftpflichtversicherung für auf?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kenne das auch so, dass Schäden, die bei der Erledigung von Gefälligkeiten entstanden sind, nicht von Haftpflichtversicherungen beglichen werden. Wer sich z.B. beim Umzug von anderen helfen lässt, muss damit rechnen, dass es zu Schäden kommt. Möchte er dieses Risiko nicht tragen, muss er professionelle Umzugshelfer engagieren, die für dabei entstehende Schäden haften, bzw. versichert sind. So wurde es mir vor ein paar Jahren am Telefon erzählt, als ich in einem ähnlichen Fall wie B steckte.

Um Mißbrauch der Versicherungen auszuschließen, ist in deren Versicherungsbedingungen eben dieser Gefälligkeitsschaden ausgeschlossen. Es geht bei nahezu jedem Umzug etwas kaputt und die Regulierung der ganzen Schäden würde ins Unermessliche steigen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es stimmt, dass Gefälligkeitsschäden nicht von jeder Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Es kommt am Ende auf den Vertrag dazu an. Bei Umzügen geht man davon aus, dass stillschweigend ein Haftungsausschluss für den kostenfrei Helfenden vereinbart ist. Daher wird das gesamte Risiko des Umzuges dem Umziehenden aufgebürdet.

Theoretisch kann man vor Beginn des Umzuges schriftlich vereinbaren, dass der Helfende nicht von der Haftung ausgeschlossen wird. Wie das dann die Versicherungen sehen, kann ich nicht sagen.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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