Hat man Ansprüche wenn man unschuldig hinter Gittern saß?
Man hört ja oft, dass jemand für mehrere Jahre unschuldig hinter Gittern gegessen hat, wenn der wahre Täter erst viele Jahre später aufgespürt werden konnte. Ich frage mich gerade, ob man eigentlich gewisse Ansprüche hat, wenn man Jahre lang im Gefängnis saß, obwohl man unschuldig war. Denn wenn man dann aus dem Gefängnis kommt, steht man ja meistens erst mal ohne Arbeitsplatz, manchmal auch ohne Familie und ein Dach über dem Kopf da. Man wurde ja mehrere Jahre über seiner eigenen Freiheit beraubt und für etwas bestraft, das man gar nicht getan hat.
Hat man also irgendwelche Ansprüche, wenn man als unschuldig Verhafteter nach einigen Jahren Gefängnisaufenthalt wieder frei gelassen wird? Wird man da vom Staat finanziell unterstützt, hat das Recht seinen alten Arbeitsplatz wieder anzunehmen oder wieder im selben Haus wie zuvor zu wohnen? Oder muss man sich alles wieder von neu aufbauen, obwohl man zu Unrecht eingesperrt wurde?
Ich denke mal wie im selben Haus wohnen geht denke ich nicht. Was ist wenn dort jemand Neues wohnt?
Den kannst du ja nicht einfach rauswerfen. Das gleiche mit dem Job, wenn sie voll sind, sind sie voll. Wie man manchmal schon im Fernsehen gesehen hat haben ja einige Leute Schadenersatz gekriegt und für diese Leute wurde auch irgendwie gespendet. Ob der Staat hilft weiß ich leider nicht. Also ich denke mal, das du schon irgendetwas erhältst.
Ja, man hat Ansprüche gegen den Staat von 25 Euro pro inhaftierten Tag. Davon werden 6 Euro abgezogen für Kost und Unterkunft, verbleiben also pro Tag 21 Euro. Zusätzlich kann man materielle Schäden einreichen.
Doch was ist das gegen den Verlust, den diese Menschen erleiden. Sie werden geächtet in der Gesellschaft, denn ihr ehemals guter Ruf ist dahin. In vielen Fällen haben sie Hab und Gut verloren und was am meisten weh tut, die Familie hat sich abgewandt.
Du musst dir alles wieder neu aufbauen. Weder deine Wohnung noch deinen alten Arbeitsplatz bekommst du zurück. Denn der Arbeitgeber hält für einen Inhaftierten keinen Arbeitsplatz frei. Das kann sich niemand erlauben. Aber Glück wäre schon, einen neuen Arbeitsplatz zu finden als ehemaliger Verurteilter. Denn irgendetwas bleibt immer hängen.
Ich kann mich meinem Vorredner grundsätzlich erstmal anschließen. Sowohl bei Untersuchungshaft, als auch bei richtiger Gefängnishaft hat man Ansprüche gegen den Staat in Höhe von meines Erachtens nach sogar 30 Euro pro Tag. Anders ist dies, wenn man selbst - trotz Unschuld - Informationen zurückhält, die die eigene Unschuld beweisen würden (zum Beispiel das Wissen, wer die Tat wirklich begangen hat). Dies beseitigt zumindest in der Untersuchungshaft den Entschädigungsanspruch gegen den Staat, da man aufgrund des zurückgehaltenen Wissens ja quasi an seiner eigenen Verurteilung mitgewirkt, bzw. diese nicht verhindert hat.
Zu den staatlichen Ansprüchen kommen weitere zivilrechtliche, sollte dich zum Beispiel jemand falsch beschuldigt haben. Neben dem Strafverfahren wegen Freiheitsentziehung gegen diese Person, kann hier auch Schadensersatz (zum Beispiel Verdienstausfall) durchgesetzt werden.
Jeder der unschuldig im Gefängnis saß und das auch bewiesen wurden ist, wird vom Staat entschädigt mit einer gewissen Geldsumme. Es wäre ja unfair, wenn die Person die unschuldig war ein halbes Leben im Gefängnis verbracht hat und der Täter sich draußen ein schönes Leben macht. Aber ich glaube auch das die schuldigen Täter Unterstützung vom Staat bekommen nach einem Gefängnisaufenthalt. Die werden zwar nicht entschädigt, ich denke die müssen sich Ihr Geld im Gefängnis verdienen und bei Entlassung wird ihnen ein Teil ausgezahlt. Und wenn man dann wieder frei ist und keinen Job hat und keine Wohnung, dann hilft doch das Jobcenter.
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