Wlan - was für Gefahren bringt es mit sich?
Ergänzend zu meinem bereits abgegebenen Kommentar möchte ich noch über ein interessantes Urteil des Landgerichts Hamburg in dem es um die Bereitstellung einer ungeschützten WLAN- Verbindung ging informieren.
Darin heißt es sinngemäß dass man sich auch als Bereitsteller der Internetverbindung schuldig macht wenn man seinen Internetzugang nicht ausreichend verschlüsselt und so jeden quasi zum kostenlosen Surfen einlädt. Das kann angeblich zu einer Strafe bis zu mehreren tausend Euro führen. Begründet wurde dies mit dem Paragraphen 1004, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. Was das genau bedeutet weiß ich nicht, ich nehme mal an dass es um das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geht.
Wer es nicht glaubt kann den Vorgang nachlesen, Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 308 O 407/06. Es handelt sich natürlich um eine Einzelfallentscheidung was bedeutet dass man sich nicht unbedingt darauf verlassen kann dass immer so entschieden wird, aber gut zu wissen dass es so etwas gibt.
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