Teure Abmahnung - bald Schluss mit überzogenen Forderungen?
Produktpiraterie schadet uns allen und Abmahnungen um diese einzudämmen sind berechtigt - nur schrecken einige Anwälte, auch zum Ärger von Juristen und vieler Bürger, nicht davor zurück aufgrund von Bagatelldelikten Delinquenten mit völlig überzogenen Forderungen zu strafen. Nun hat endlich auch der Bundestag die Lage erkannt und geht auf die Forderung vieler Juristen ein um das "Abmahnwesen" einzudämmen.
Einerseits werden nun die Gesetze gegen Produktpiraterie und die zum Schutze des geistigen Eigentums deutlich verschärft, andererseits schiebt man nun horrenden Abmahngebühren bei kleineren Delikten endlich einen Riegel vor.
So können Urheber und Inhaber geistigen Eigentums nun auch von Dritten Auskünfte leichter einfordern. Dies bezieht sich vor allem auf Provider und Spediteure, welche oft die Infrastruktur zum Vertrieb von Raubkopien und gefälschter Ware bieten. Dies soll die Gerichte und Staatsanwaltschaften deutlich entlasten, die sich allein 2007 vermehrt damit "herumschlagen" mussten. Allein 2007 gab es knapp 40.000 Strafanträge aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, denen in 16.000 Fällen ein zugehöriges Zivilverfahren folgte. Generell werden damit den Rechteinhabern deutlich mehr Rechte bei der schnellen Durchsetzung ihrer Ansprüche eingeräumt um den Weg über die Justiz auszusparen. Die Verfolgung von Straftaten, vor allem wenn es sich um Raubkopien und Piraterie im Netz handelt, wird damit deutlich einfacher und Wege werden verkürzt.
Das bedeutet, dass Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gemäß EU Richtlinie eingeräumt bekommen - diesen Auskunftsanspruch, der jetzt nicht nur gegen den Straftäter selbst, sondern auch gegen Dritte gerichtet ist gibt es jedoch nur bei Straftaten in gewerbsmäßigem Ausmaß. Jedoch bedeutet dies nicht, dass auf gespeicherte Vorratsdaten über etwaige Telekommunikationsverbindungen ohne weiteres, also bei bloßen zivilrechtlichen Anspürchen, zugegriffen werden darf. Die einzige Ausnahme hiervon stellt nach wie vor ein richterlicher Beschluss dar, wenn auf die diese Daten nur unter Verwendung von Verkehrsdaten wie etwa der Rufnummer zugegriffen werden kann.
An Fälscher und Produktpiraten können Rechteinhaber nun eine Vielzahl an Forderungen stellen, beispielsweise die auf Herausgabe erzielter Gewinne oder jenen eine fiktive Lizenzgebühr in Rechnung stellen. Ergänzend gibt es eine Beschlagnahmeverordnung, welche regelt, dass Falsifikate vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden können falls der jeweilige Verfügungsberechtigte der Vernichtung nicht innerhalb einer Frist widerspricht.
Gleichzeitig bekommen auch Straftäter mehr Rechte in Bezug auf überzogene Abmahnungen, da die Abmahngebühren bei Bagatelldelikten auf 100 Euro begrenzt werden um dem Schindluder im Abmahnwesen vorzubeugen. So sollen beispielsweise all jene, welche zum Beispiel geschütztes Material auf ihrer Webseite anbieten, beispielsweise wenn man geschützte Bilder eines Stars oder kopierte Stadtpläne von den jeweiligen Dienstleistern anbieten nicht mehr mit vierstelligen Abmahnungen gestraft werden, da unangemessen. Auch seitens des Justizministeriums wurde der Missstand eingestanden, dass hier oft reine Geschäftemacherei betrieben wurde.
Für Bagatelldelikte finde ich es richtig, dass nicht sofort der Fall mit einer vierstelligen Summe geahndet wird. In den meisten Fällen spielt hierbei die Unwissenheit und die naive Herangehensweise der Verwender eine sehr große Rolle. Es wird sich in der Regel überhaupt nicht oder nur sehr schlecht über gewisse Bestimmungen informiert. Bei einer ausreichenden Information wären nämlich diese Straftaten auf jeden Fall vermeidbar. Dies ist für Juristen im Prinzip auch nur sogenannter Kleinkram und nimmt außerdem auch noch wertvolle Zeit in Anspruch.
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