Bei Heimerziehung Rückführung in Familie nicht erwünscht?
In manchen Fällen ist es leider so, dass ein Kind nicht bei seinen Eltern/ in seiner Familie aufwachsen kann und für das Kindeswohl ist eine Unterbringung in einer Pflegefamilie oder auch in einer familienanalogen Wohngruppe manchmal sinnvoller. Dieser Schritt ist vermutlich für keinen der beteiligten Personen wirklich leicht, aber leider ist dieser Schritt auch nicht immer unumgänglich.
An sich ist es immer recht lobenswert, wenn ein Kind in die Familie zurückgeführt werden kann, aber scheinbar gibt es Fälle, in denen nicht immer diese Rückführung durchführbar ist. Leider wird dabei nicht immer nach dem Kindeswohl entschieden, sodass man sich dann doch mehrmals fragen muss, was ist für das Kind am sinnvollsten.
Unter welchen Umständen kann eine Rückführung eher nicht gewünscht sein? Sollte das Kind oder der Jugendliche dann in der Wohngruppe wohnen bleiben? Bis zu welchem Alter sind solche Jugendwohngruppen bewohnbar und wie geht es nach dem Alter beziehungsweise der Verselbstständigung weiter?
Die Rückführung in die "Ursprungsfamilie" soll sich ausschließlich am Kindeswohl orientieren. Sollte dies nicht der Fall sein, hoffe ich schwer auf mediale Aufklärung oder einen Hinweis an die Familiengerichte.
Den Jugendämtern ist es, sofern sie als Vormund oder Pfleger eingesetzt sind, meist sogar lieber, wenn die Pflegekinder nicht länger in Pflegestationen etc. untergebracht sind. Hier spielt - leider - Geldnot eine große Rolle. Ehrenamtliche Pflegefamilien sind hier ein gern gewähltes Mittel. Auf welche Fälle beziehst du dich denn im Detail?
Ich habe mich aus beruflichen Gründen schon immer ein wenig mit der Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen beschäftigt, da mich das Thema sehr interessiert und schon recht nahe geht. Daher ist es auch zum Thema geworden, dass eine Rückführung in manchen Fällen nicht so sinnvoll ist beziehungsweise nicht erwünscht ist, und zwar nicht nur, weil es für das Kind am besten ist, sondern auch, weil die Eltern es gar nicht wollen oder sie generell keinen Kontakt mehr zum Kind haben. Es liegen also keine konkreten Fälle vor, sondern ist mehr dem beruflichen Interesse dienlich.
Nicht jeder Träger eines Heimes ist ein öffentlicher Träger, aber ich gehe davon aus, dass auch das Jugendamt dann der Vormund für die betroffenen Kinder und Jugendliche sind.
Es ist leider oft der Fall, das Eltern mit ihrem Kind überfordert sind und insoweit nach einem Eingreifen des Jugendamtes und Familiengerichtes einer Rückführung negativ gegenüber stehen. Insoweit kann hier auch nie von einer Kindeswohldienlichkeit ausgegangen werden - selbst dann, wenn ein Beibehalten der Umstände nicht dem Kindeswunsch entspricht.
Das man die Rückführung von Seiten der Ämter nicht wünscht, kann ich mir nicht vorstellen. Denn jeder Pflegeplatz kostet doch auch Geld, welches nicht ausgegeben werden muss, wenn das Kind in seiner Ursprungsfamilie lebt. Aber es gibt es eben auch genug Gründe, wo man ein Kind nicht wieder in seine Ursprungsfamilie lassen kann.
Spontan fallen mir da verschiedene Suchten ein, welche die Eltern vielleicht nicht überwinden können. Auch diverse Straffälligkeiten werden ausreichenden Grund bieten, wenn sie mehr oder weniger ständig vorkommen. Oder würdest du ruhigen Gewissens ein Kind zu seinen Eltern geben, wenn bekannt ist, dass sie immer wieder in alte Verhaltensmuster zurück fallen?
Es hatte ja auch Gründe, wenn ein Kind im Heim landet. Oft ist es zu Hause einfach nicht gut aufgehoben und die Begleitumstände passen nicht, viele Eltern sind aber auch einfach überfordert. Man will doch nicht wirklich ein Kind bei Eltern sehen, wo man weiß, dass diese mit der Situation der Kinderbetreuung nicht klar kommen oder keine Liebe zeigen können. Ich denke in der Regel gab es für eine Heimunterbringung triftige Gründe, die sich eben auch in den meisten Fällen nicht ändern und man die Kinder deswegen nicht zurück schicken will.
Außerdem gibt es leider auch Eltern, die ihr Kind nicht wollen, wie du auch schon geschrieben hast. Meinst du ein Kind ist in einem Haushalt gut aufgehoben, wo es keiner haben will? Man hat sich zwar für ein Kind entschieden aber langfristig dagegen, sonst würde man etwas an der eigenen Situation ändern.
Punktedieb hat geschrieben:Oder würdest du ruhigen Gewissens ein Kind zu seinen Eltern geben, wenn bekannt ist, dass sie immer wieder in alte Verhaltensmuster zurück fallen?
Nein, natürlich nicht, das wäre definitiv ein Grund, um Kinder eben nicht zurück in die Herkunftsfamilie zu geben. Ich bin eigentlich auch davon ausgegangen, dass die Eltern zum Beispiel daran arbeiten, alte Verhaltensmuster aufzubrechen und es kommt meiner Ansicht nach auch auf das Verhalten an. Eine Überforderung kann durch eine gewisse Kooperation ausgeglichen werden, man kann da Unterstützung bekommen, während sexueller Missbrauch in einer Familie definitiv ein Grund wäre, das Kind solange der Täter mit in der Familie lebt und auch solange de Täter nicht gefasst ist und so weiter, auch nicht in die Familie zurückzuführen. Von einem solchen Fall bin ich jedoch ehrlich gesagt nicht ausgegangen.
Wenn sich Eltern noch so bemühen, kann es passieren, dass sie kein entsprechend stabiles Leben aufbauen können. Gerade bei suchtkranken Menschen habe ich das schon oft beobachten können. Sie können Monate auf die Droge verzichten und durch irgendeinen Vorfall fangen sie dann doch wieder an. Wobei es da mitunter auch keinen besonderen Grund braucht, um wieder rückfällig zu werden.
Und dann muss man auch dabei sehen, dass Kinder nicht unbedingt zurück wollen. Gerade wenn sie selbst viel mitbekommen haben, bleiben sie lieber in der Obhut des Staates, einfach weil sie dort ein wesentlich stabileres Umfeld haben.
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