Alteigentümer ist ständig im Haus

vom 19.10.2012, 23:25 Uhr

Familie A. wohnt seit vielen Jahren ein einem kleinen Mehrfamilienhaus. Der ursprüngliche Vermieter, Herr B. hat das Haus vor ein paar Monaten verkauft. Allerdings ist ihm im Kaufvertrag wohl ein Nutzungsrecht der Garage, die sich neben dem Haus befindet und keinen direkten Zugang zum Hausflur hat, erlaubt worden.

Nun hat der Alteigentümer Herr B. aber scheinbar noch einen Generalschlüssel für das Wohnhaus und ist auch ständig im Hausflur anzutreffen. Außerdem gelangt er über den Hausflur auch zu den Mülltonnen und befüllt diese ständig mit Abfall, den er mitgebracht hat. Die Mülltonnen sind somit ständig überfüllt und die Mieter wissen nicht wohin mit ihrem Abfall. Außerdem bezahlen sie ja weiterhin die Müllgebühren. Und es ist natürlich sehr störend, wenn ständig ein Mensch, der dort weder wohnt, noch mehr irgendwas mit dem Haus zu tun hat, durch das Haus läuft.

Was können Familie A. und ihre Nachbarn machen? Ist es zulässig, dass ein Alteigentümer die Schlüssel für Haustür und Gemeinschaftsräume behält?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



In erster Linie ist hier sicher der neue Eigentümer - also der Vermieter - zuständig. Der muss dafür sorgen, dass sich keine Personen im Haus aufhalten können, die dort nichts verloren haben. Ebenso muss der natürlich auch dafür sorgen, dass z.B. die für die Bewohner zur Verfügung gestellte Infrastruktur nicht durch Dritte mitbenutzt werden kann. Es kann also nicht angehen, dass der Herr B hier beliebig viel Müll mit entsorgt, ohne dafür entsprechende Gebühren zu entrichten. Wobei es sicher nicht um die Gebühr geht - sondern um den übervollen Mülleimer.

Die einfachste Möglichkeit sollte die sein, dass einfach eine neue Schließanlage eingebaut wird. Das bedeutet, dass alle Mieter neue Schlüssel bekommen und die Schlösser ausgetauscht werden. Das ist ja sowieso ratsam, wenn ein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Um eben so was zu vermeiden. Allerdings kostet so eine Schließanlage, in Abhängigkeit der Anzahl an Zylindern, natürlich auch einiges an Geld. Wenn es wirklich der "Generalschlüssel" ist, reicht es nicht aus, nur die Zylinder zu tauschen und die Schlüssel zu behalten. Diese Kosten hätte zunächst der Vermieter zu tragen. Es wäre aber nichts ungewöhnliches, wenn der die Kosten dann gleich auf die Mieter abwälzt.

Zusätzlich könnte man sich auch überlegen, den Herrn B direkt (freundlich!) auf das Unbehagen anzusprechen. Gerne mit dem Hinweis, dass er eben nicht mehr als Bewohner in dem Mehrfamilienhaus gesehen wird. Im Grunde kann man nicht viel verlieren, weil sich B in jedem Fall ärgern wird. Entweder weil er entsprechend angesprochen wird oder weil in einer - für ihn - "Nacht und Nebelaktion" die Schlösser ausgetauscht wurden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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