Heizung im Treppenaus umlegbar?

vom 19.10.2012, 23:09 Uhr

Familie A. wohnt in einem Mietshaus mit drei Mietparteien. Im Treppenhaus befindet sich eine Heizung. Diese lässt sich leider nicht über ein Thermostat regeln, sondern läuft immer auf voller Leistung. Einer der Nachbarn lässt noch dazu ständig die Haustür offen und die Heizung ist in einer Tour am hoch heizen.

Kann der Vermieter die Kosten für die Heizung auf alle Mietparteien umlegen? Die Mieter haben den Vermieter schon angesprochen, weil die Heizung eben ständig auf Höchstleistung läuft. Der Vermieter sagt, die Mieter hätten dadurch ja auch Vorteile, weil die Wohnungen so nicht so schnell auskühlen. Ein Bekannter von Familie A. meinte aber, die Heizung ist nur im Interesse des Mieters, da die Bausubstanz so besser erhalten bleibt und das Mauerwerk nicht feucht wird.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke, wie weit und ob die Kosten für so eine Heizanlage umgelegt werden können, sollte im Mietvertrag schriftlich festgehalten sein. Steht dort nichts, kann der Vermieter das wohl auch nicht umlegen. Die Frage ist ja auch, unter welchen Anteilen diese Heizkosten verteilt werden. Ich würde es nicht hinnehmen für die Verschwendung von Anderen zu zahlen und dies dem Vermieter auch schriftlich mitteilen. Vielleicht kann der die anderen Mieter ja überzeugen, sich energieeffizienter zu verhalten.

Natürlich mag eine Heizung im Treppenhaus dafür sorgen, dass die Mauern nicht feucht werden und die Bausubstanz nicht angegriffen wird. Aber das macht auch eine ordentliche Dämmung, die den Vermieter einmal etwas kostet und dann Folgekosten für euch und ihn senkt. Damit Wohnungen nicht auskühlen, dazu sind die Heizungen in der Wohnung anständig zu betreiben. Dazu ist man als Mieter zuständig, auch, damit keine Folgeschäden in der Wohnung durch beispielsweise Schimmel entstehen.

Wenn aber Wohnungen und Hausflur nicht entsprechend gedämmt und vor Feuchtigkeit geschützt sind, ist das Sache des Vermieters. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass es für den Vermieter vor allem bequem und billig ist, die Mieter für die Flurbeheizung zahlen zu lassen, statt eigenes Geld in die Hand zu nehmen und ordentlich abdichten und sanieren zu lassen. Der Mietvertrag sollte aber, wie gesagt Aufschluss darüber geben, wie und ob diese Flurbeheizung an die Mieter weiter gegeben wird. Stehen dort keine Kostenpunkte, zahlt der Vermieter wohl selbst (halte ich in den meisten Fällen für unwahrscheinlich) oder aber die Kosten sind unter/mit einem anderen Punkt aufgeführt.

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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