Pflegeschüler in der ambulanten Pflege

vom 19.10.2012, 22:55 Uhr

Frau A. macht gerade eine Ausbildung zur Altenpflegerin bei einem ambulanten Pflegedienst. Sie wurde eingewiesen, mehr allerdings nicht. Sie kann klar die Grundarbeiten, wie zum Beispiel waschen, aber weiterführenden Tätigkeiten wurden ihr noch nicht gezeigt oder nur kurz gezeigt.

Nun hat der ambulante Pflegedienst aber Personalmangel und der Arbeitgeber schickt Frau A. alleine zur Runde. Dabei muss sie auch mehr machen als nur Patienten waschen. Teilweise bekommt sie auch die Medikamente mit, die sie dann den Patienten geben soll.

Ist das rechtlich haltbar? Frau A. fühlt sich ziemlich überfordert und hat Angst was falsch zu machen. Außerdem hat sie große Sorge, ihre Prüfung nicht zu schaffen, da sie viele grundlegende Dinge gar nicht gezeigt bekommt. Ihr Arbeitgeber meint aber nur, sie soll froh sein, überhaupt einen Ausbildungsplatz zu haben. Was kann Frau A. noch unternehmen? Ist das Verhalten des Arbeitgebers überhaupt rechtlich in Ordnung?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dies rechtlich so durchsetzbar ist. Denn wenn etwas falsch läuft, dann kann es für die Auszubildende wirklich ärger geben, aber auch für die Vorgesetzten. Meine Mutter arbeitet durch eine Umschulung in einem Altenheim und durfte auch erst ganz zum Schluss alles alleine machen. Es wurde verlangt, dass man alles genau durchläuft, ebenso wie die Schule, weil beim Füttern etwas schief gehen kann, einige Patienten demenzkrank sind, einige Patienten mit Urin und Kot um sich werfen uvm. Ich denke genau aus den Gründen darf auch eine Azubine niemals ohne es vorher gelernt zu haben auf Patienten losgeschickt werden. Das ist jedoch mein empfinden, aber ich kann Dir daher nicht sagen, ob es rechtlich korrekt ist oder nicht. Das muss Dir ein Fachmann sagen oder telefoniere doch Mal in einem anderen Altenheim herum, eventuell sagt man Dir dann etwas dazu.

Ehrlich gesagt finde ich es auch einfach nur unverantwortlich, aufgrund von Personalmangel eine Auszubildende und nicht fertig ausgebildete Person zu den Patienten zu lassen. Wenn sie jetzt primär Patienten auf der Liste hätte, mit den Fachbereichen die sie bereits durch gelernt hat und beherrscht, dann wäre für mich da kein Problem. Jedoch sagst du ja bereits selber, dass sie auch zu Patienten muss, mit Medikamentpflicht etc und das muss man eben erst lernen, denn man kann dies nicht sofort. Weiterhin gibt es oftmals ältere Patienten, die nicht auf den Kopf gefallen sind und die Tabletten nicht schlucken, sondern einfach hinterher in die Hand spucken. Da gibt es Geschichten, die ich bereits durch meine Mutter hören musste, da wird eine Auszubildende sicher nicht so einfach fertig mit. Ich denke das ist somit sehr unverantwortlich und sie sollte auch sagen, dass sie sich dazu noch nicht so bereit fühlt, weil das Know-how fehlt.

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich kann dir sagen, dass das nicht tragbar ist. Schüler dürfen Arbeiten wie Medikamentegabe nicht allein machen. Nur in Anwesenheit einer fertig ausgebildeten Pflegekraft dürfen Medikamente gestellt und verabreicht werden. Bedenken muss man immer: mit vielen Medikamenten kann man beim falschen Stellen nämlich Menschen umbringen oder lebensgefährliche Symptome hervorrufen. Kann A. denn hygienisch einwandfrei waschen?

Was für "weiterführende Arbeiten" muss A. denn noch machen? Ist A. direkt bei dem Pflegedienst angestellt? Ansonsten kann sich A. nämlich darüber beschweren. A. ist Schüler und lernt noch und den Pflegekräften sollte auch mal bewusst sein, dass sie für alle Fehler haften. Bringt A. aus Versehen jemanden um, dann haftet nicht etwa A. Das sollte man denen mal sagen! Meistens rüttelt sie das wach.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ich als Altenpflegerschülerin kann zu diesem Fall sagen, dass viele Pflegeheime diese Form ausnutzen. Der Schüler sollte sich darüber beschweren, wenn dies nicht hilft, auch die Schule involvieren, die einen dabei hilft. Notfalls muss der Schüler die Einrichtung wechseln, denn seine Bedenken sind nachzuvollziehen. Klar, kann es mal sein, dass es einen Notstand gibt, und dass man mal aushelfen muss. Bei Tablettengabe kann man nicht sehr viel falsch machen, aber generell sollte dem Schüler nur so viel zugetraut werden, wie er auch selbst schafft.

Erst im 3. Ausbildungsjahr darf eine Schülerin selbst laufen. Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr sollte eigentlich laut Theorie eine Pflegefachkraft immer daneben stehen und sehen, dass man alles richtig macht. Durch Anleitungen und Überprüfungen sollte geschaut werden, ob die Schülerin gut wäscht, tut sie dies kann sie auch in den ersten zwei Jahren allein schon laufen. Aber ganz wichtig ist dabei, dass immer ein Auge auf den Auszubildenden gelegt wird.

Man sollte dann auch so früh wie möglich wechseln. Wenn der Vorfall erst im 3. Ausbildungsjahr geschieht, sie aber vorher nichts gesagt hat, wird es sehr schwer. Manchmal muss man einfach den Mund aufreißen und etwas sagen. Es sollte nicht erst zu einer Situation kommen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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