Wie viel Mietrückstand rechtfertigt eine fristlose Kündigung
Herr A hat dem Vermieter B nicht zum vereinbarten 1. des Monats die Miete überwiesen und prompt eine Woche drauf die fristlose Kündigung des Mietvertrages zum Monatsende im Briefkasten gehabt. Nun ist Herr A natürlich aus allen Wolken gefallen, zumal er dem Vermieter B zum nächsten 1. des Monats die Zahlung der ausstehenden sowie der fälligen Miete zugesichert hat und somit wäre ja alles wieder ausgeglichen gewesen.
Von deswegen empfindet Herr A die Reaktion von Vermieter B völlig überzogen und unverhältnismäßig. Wie würdet ihr denn an A´s Stelle reagieren? Würdet ihr Vermieter B die Zahlung der einen ausstehenden Miete nochmals schriftlich mitteilen? Was könnte denn überhaupt passieren wenn A überhaupt nicht reagiert und einfach beide Mietzahlungen zum nächsten 1. Des Monats überweist? Hat sich nicht dann die Kündigung des Mietverhältnisses automatisch erledigt?
Meines Wissen nach ist die Höhe des Mietrückstandes, bei der eine fristlose Kündigung zulässig ist, bei 2 Monatsmieten angelegt. Ich denke, dass das Mittel der Wahl in solchen Fällen eine rechtzeitige Kommunikation ist. Wenn ich meine Miete aus irgendwelchen Gründen nicht zahlen kann, weiß ich das vor dem Ersten eines Monats. So viel Übersicht habe ich meist über die Finanzen. Die Mietzahlung für den laufenden Monat müssen bis spätestens zum dritten Werktag beim Vermieter angekommen sein, geht das nicht, sollte man sofort mit dem Vermieter reden, nur so weiß er, warum und wann wieder Miete reinkommt. In seinem Falle sollte Herr A unbedingt persönlich Kontakt mit seinem Vermieter aufnehmen und ihm mitteilen, dass er die Kündigung nicht als rechtens erachtet. Dass er zwar selbstverschuldet jetzt einen Mietrückstand hat, aber gedenkt, diesen spätestens zum nächsten Zahltermin auszugleichen. Und dann zu sehen, wie der Vermieter reagiert.
Eine fristlose Kündigung erledigt sich nicht unbedingt automatisch, nur weil man den Mietrückstand erledigt. Oftmals wird der Vermieter sich aber damit zufrieden geben. Sich jetzt einfach gar nicht zu melden ist aber zumindest keine feine Art und wird wohl das zukünftige Mietverhältnis belasten. Darum ist es wichtig, jetzt tätig zu werden. Eine andere Sache ist es, ob die fristlose Kündigung jetzt schon rechtens wäre. Aber wenn der Vermieter sich jetzt schon darauf versteift, wird er sicherlich auch auf den Auszug bestehen. Wenn Herr A einfach nicht reagiert, kann es sein, dass er bald eine Räumungsklage ins Haus bekommt. Ob diese dann, wenn sie schon einmal ins Rollen gekommen ist, wieder zurückgezogen wird oder kann, weiß ich nicht.
Gesetzlich geregelt ist ganz klar, dass erst mit einem Rückstand von 2 aufeinanderfolgenden Monatsmieten eine fristlose Kündigung erfolgen darf. Nachlesen kannst du das im BGB § 543. Herr A sollte gegen diese Kündigung also auf jeden Fall Widerspruch einlegen, dann kann ihm erst einmal nichts passieren. Für einen Vermieter sind solche Vorkommnisse natürlich sehr ärgerlich, aber er muss sich da schon ans Gesetz halten.
Wenn ich deinen Post richtig verstehe, haben A und B miteinander gesprochen und A hat B dabei zugesichert, die Zahlung der ausstehenden Miete zum 1. des nächsten Monats zusammen mit der dann fälligen Miete vorzunehmen. Bleibt zu hoffen, dass er das auch wirklich einhalten kann. Hat A denn auch erklärt, warum er nicht zahlen konnte? Vermieter sind auch nur Menschen und man kann da bei kurzzeitigen Schwierigkeiten auch mal auf Verständnis hoffen. Auf lange Sicht muss der Vermieter aber natürlich an sich selbst denken, da er auf das Geld vielleicht auch angewiesen ist.
Auch wenn A seinen Rückstand wieder ausgleicht, kann es natürlich sein, dass B ihn nicht mehr als Mieter haben möchte und ihm dann eben fristgerecht kündigt. So bliebe aber wenigstens genug Zeit für die Suche nach einer neuen Wohnung.
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