Arbeiten an Mietwohnung ohne vorherige Ankündigung
A ist Mieterin einer Wohnung. Anfang Sommer bekam A von ihrem Vermieter den Hinweis, dass geplant sei die Fenster neu streichen zu lassen. Ein genauer Termin wurde dabei nicht benannt, da man wohl in er der Eigentümerversammlung erst darüber entscheiden würde.
Nun sind vor einige Zeit die Mieter über A ausgezogen und dort wurden die Fenster vor einigen Tagen gestrichen. Dabei traf der Maler den Mann von A im Treppenhaus und teilte mit, dass die entsprechende Wohnung in der kommenden Woche dran sei.
Wobei A nicht einsieht zu dieser Jahreszeit den ganzen Tag in einer kalten Wohnung zu sitzen. Noch dazu, dass der Termin eben nicht rechtzeitig angekündigt wurde und daher gar kein Tag bekannt ist, wann die Fenster nun gestrichen werden sollen.
Kann A die Arbeiten nun verweigern? Denn es gibt doch dass eben diese Termine vorher schriftlich angekündigt werden müssen. Man kann doch nicht erwarten, dass A nun Tag für Tag zu Hause bleibt und abwartet, ob der Maler nun mal klingelt. Noch dazu ist es bereits Mitte Oktober und es würde erhöhte Heizkosten bedeuten, wenn nun den ganzen Tag die Wohnung auskühlt, weil die Fenster gestrichen werden. Wie sollte sich A nun am Sinnvollsten verhalten ohne Ärger mit dem Vermieter zu bekommen?
Der Vermieter muss Arbeiten, wo Arbeiter die Wohnung betreten, auf jeden Fall schriftlich ankündigen. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Mieter die Arbeiten in seiner Wohnung verweigern. Die Verweigerung kann solange gehen, bis er schriftlich etwas in der Hand hat. Von dem Zeitpunkt aus muss er die Arbeiten zulassen. Der Mieter sollte den Vermieter ansprechen und darüber reden. Das hat nichts mit Ärger machen zu tun, nur sollte eine Erklärung des Vermieters schone rfolgen.
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