Wie kann man eine Erbengemeinschaft auflösen?

vom 19.10.2012, 06:55 Uhr

A, B und C haben vor einigen Jahren landwirtschaftliche Flächen vererbt bekommen. Diese sind verpachtet und die Pächter haben auch Interesse die Flächen zu kaufen. B würde gerne verkaufen, da ihm bewusst ist, dass er die Flächen nicht selbst bewirtschaften kann, falls die beiden landwirtschaftlichen Betriebe in Insolvenz gehen würden.

C hatte auch schon sein Einverständnis signalisiert, doch Erbe A ist dagegen. Dabei hat A auch C soweit beeinflusst, dass eben C nun nicht mehr verkaufen will. Wobei auch diese beiden Erben schon im Rentenalter sind und die Flächen nie selbst bewirtschaften könnten. Auch die Kinder aller drei Erben könnten die Felder nicht selbst bewirtschaften.

Nun kam B die Idee, dass man eventuell auch eine Erbengemeinschaft auflösen könnte. Ist das überhaupt möglich? Wenn ja, was müsste B in die Wege leiten, um die Erbengemeinschaft aufzulösen, damit er eben in Zukunft allein über seinen Erbanteil entscheiden kann?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wenn eine Person einmal einem Erbe zugestimmt hat, muss er dieses nicht mehr abgeben. So hat Person B keine Chance die anderen aus ihrem Erbe zu entlassen. Das geht nur, wenn er ihnen Geld anbietet und deren Grundstücke kauft. Erst dann kann er mit der Gesamtfläche machen, was er will. Ansonsten müsste eine Untersuchung statt finden, dass Person A oder C nicht in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen.

Das würde aber bedeuten, dass die Nachfahren das Grundstück verwalten könnten oder vor Gericht entschieden werden muss. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist, dass Person B sein Grundstück zum Verkauf anbietet und zwar den anderen Erben. Wenn beide Erben bereti sind, die Fläche von B zu kaufen, könnte er aus dem Erbe raus, was aber unwahrscheinlich ist. Erben verzichten in den seltesten Fällen auf das vorhandene Erbe oder geben es ab. Ein Verkauf wäre aber möglich.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@davinca: Es geht nicht darum, das Erbe von A und C zu übernehmen oder ihnen abzusprechen. Vielmehr möchte B wissen, ob man das Erbe so trennen kann, dass jeweils A, B und C allein über die zugewiesenen Flächen entscheiden können.

Denn im Moment ist es so, dass sie nur gemeinsam entscheiden könnten. Damit sind aber B die Hände gebunden, da A und C gegen die Verkaufspläne von B sind.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Es besteht aber doch die Möglichkeit, dass B seinen Anteil verkauft. Wobei es hier darauf ankommt, ob die anderen Erben eventuell ein Vorkaufsrecht haben. Falls das Erbe aufgrund eines Testaments verteilt wurde, ist das in der Regel in dem Testament geregelt. In dem Fall kann B seinen Anteil quasi nur an A und C verkaufen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Da aber pro Grundstück alle drei Erben als Eigentümer zu 1/3 im Grundbuch stehen, kann B nicht einfach verkaufen. Und da liegt doch das Problem. Ein Erbe allein kann nichts machen und die Erben A und C geben halt nicht ihr Einverständnis für einen Verkauf.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Das geht durchaus. Ich weiß von Fällen, in denen es zwar um ein Mietshaus ging, welches auch eine Erbengemeinschaft von drei Teilen war. Einer hat seinen Anteil an eine Immobilienfirma verkauft, die den anderen drei Parteien dann saftige Rechnungen ins Haus schickte, für die Miete für sein Drittel.

Mein Vater hat seinen Anteil an seinem Elternhaus auch an seine Miterben verkauft. Allerdings gab es da im Testament eben die Vorverkaufsregelung für die Miterben. Allerdings hätte er, ohne die Klausel, seinen Anteil auch an eine Immobilienfirma verkaufen können. Und da bestand auch großes Interesse dran. Zumindest von Seiten einer Firma, die den Vorgang mit bekam.

Kundig machen kann man sich auf alle Fälle mal, ob man jemand finden würde, der das durch fechten würde. In der Regel dürfte es aber reichen, wenn man den Miterben halt sagt, man verkauft seinen Anteil an eine Firma und ihnen die Konsequenzen aufzählt. Wobei der neue Besitzer eben nur ein Drittel des Grundstückes hätte und man das eben wahrscheinlich auch nicht abmessen würde. Da aber Pachteinnahmen eingehen und so weiter, wird die Käuferfirma da sicherlich auch gerne eine Rechnung an die Miterben stellen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Dann würde mich aber mal interessieren, wie im Fall deines Vaters die Grundbucheintragung war. Denn in dem hier geschilderten Fall geht es nicht so einfach. Erbe B hatte schon versucht seine Anteile zu verkaufen, was man so nicht ging, da die Erben A und C nicht ihr Einverständnis gaben. Und das ist das ganze Problem an der Sache, dass eben ein Erbe allein nicht handeln kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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