Warum wird bei Gericht das Opfer benachteiligt?
Ich weiß, dass sich der Titel ein bisschen komisch anhört und man den Titel auch falsch verstehen kann. Allerdings wusste ich nicht, wie ich es sonst schreiben sollte und deswegen werde ich es jetzt ein bisschen genauer schreiben.
Ich habe mir vor zwei Tagen die Sendung "Verklag mich doch!" angeguckt. Und es ging darum, dass ein Mädchen gesagt hat, dass sie von ihren Fahrlehrer sexuell belästigt wurde und sogar geschlagen wurde. Das ist alles während einer Fahrstunde passiert und das Mädchen hatte auch keine Zeugin. Allerdings hat sie dann erfahren, dass noch ein zwei Mädchen das Gleiche behauptet und sie wollte mit ihr dann eine Anzeige machen. Allerdings hat sich das zweite Mädchen gefürchtet, weil sie als erstes den Führerschein machen wollte.
Es war dann so, dass es nicht genügend Beweise gab, sondern nur die Aussagen der beiden Menschen. Schlussendlich wurde der Angeklagte freigesprochen und das ist es, was mich ein bisschen nervt. Warum wird in so einer Situation der Angeklagte einfach freigesprochen. Ich meine, dass Opfer sagt schließlich, dass sie sexuell belästigt wurde und wenn dieser Mann immer noch frei rumläuft, hat man als Opfer doch große Angst. Und das meine ich halt mit Benachteiligung.
Warum ist das bei Gericht so, dass bei Aussage gegen Aussage das Opfer benachteiligt wird? Nur weil man keinen Zeugen oder so hat? Schließlich weiß man nicht, wer von den beiden Seiten lügt!
Gerade in Fällen von Missbrauch und Gewalt kann ich verstehen, warum man fragt, wie das möglich sein kann. Andersherum sollte man sich aber fragen: "was ist, wenn das "Opfer" lügt?". In dem Fall, den du geschildert hast, mag das vielleicht nicht so sein, aber es gibt durchaus solche Fälle. In Deutschland ist es nun einmal so, dass die Schuld erst bewiesen werden kann, wenn Beweise vorliegen, oder eben wenn die Zeugenaussagen deutlich genug sind. In dem Fall sagt eine Person genau das Gegenteil der Anderen. Das Gericht darf ja keine Mutmaßungen anstellen, wer denn nun die Wahrheit sagt oder eine Vorverurteilung an den Tag legen. Wie sollte man dann einen Verdächtigen verurteilen, wenn eben nicht klar ist, wer von beiden lügt? Glaubt man dem Verdächtigen benachteiligt man das Opfer. Glaubt man dem Opfer, benachteiligt man den Verdächtigen.
Wenn die Schuld eines Verdächtigen letztlich nicht beweisen kann, gilt er als unschuldig vor Gericht. Man kann ja den Verdächtigen nicht verurteilen, wenn keine Beweise vorliegen. Könnte man das, würde sicherlich eine große Zahl Unschuldiger verurteilt werden. Anschuldigungen werden ja nicht nur getätigt, weil sich die Situation tatsächlich wie geschildert zugetragen hat. Es gibt tatsächlich auch Frauen, die Männer bewusst fälschlich der Vergewaltigung bezichtigen. Wäre es da gut, wenn der Mann direkt verurteilt oder sonstwie bestraft werden würde? Auch in diesem Fall wüsste der Richter nicht, wer die Wahrheit sagt. In diesem Fall ist der Verdächtige deutlich benachteiligt, das Opfer nicht. Wenn es so wie bei dir geschildert abläuft, ist das Opfer rein juristisch nicht benachteiligt, auch der Täter nicht. Das Opfer ist aber psychisch beeinträchtigt. Das ist eine andere Sache.
Eine andere Frage wäre ja hier "Was sollte in solchen Fällen geschehen?". Der Verdächtige wird nicht bestraft, auch das Opfer nicht. Würde der Verdächtige bestraft, obwohl seine Schuld nicht bewiesen werden kann, würde er benachteiligt. Es heißt ja "Im Zweifel für den Angeklagten". Nur, weil mich jemand beschuldigt, etwas Böses getan zu haben, muss das nicht stimmen. Warum sollte ich davon Nachteile haben? Wird die Schuld nicht bewiesen, wird der Verdächtige wie ein Unschuldiger behandelt. Das finde ich auch gut so, auch, wenn es manches Mal moralisch unverständlich ist. Aber es bewahrt doch Viele davor, fälschlicherweise bestraft zu werden.
Ehrlich gesagt finde ich es fast gut, dass es Beweise geben muss. Du musst dir das mal anders herum vorstellen: wenn es so einfach ist, jemanden zu beschuldigen und der kommt dann sofort hinter Gittern: dann könnte jeder, der sich rächen will einfach irgendwas behaupten und ich kann mir gut vorstellen, dass das eben oft missbraucht wird. Nicht umsonst hält man sich daran: im Zweifel für den Angeklagten.
Das soll noch lange nicht heißen, dass ich es gut finde, wenn jemand frei gesprochen wird, der tatsächlich etwas getan hat. Um Gottes Willen! Solche Menschen gehören selbstverständlich auch bestraft. Sicherlich ist es schade, dass man hier erst Beweise braucht. Und sexuelle Belästigung ist definitiv für das Opfer etwas schlimmes, aber dann braucht man eben wirklich mehrere Personen, die das bezeugen können und am besten noch Menschen, die das gesehen haben. Leider ist das so.
Grundsätzlich ist es richtig und vernünftig, wenn Beweise mit vorgebracht werden können oder es bezeugt werden kann, wobei immer die Frage im Raum steh, wie vertrauenswürdig ein Zeuge sein kann. Sicherlich mag jeder, der den Kopf schüttelt, Recht damit haben, zumindest moralisch betrachtet, andererseits ist es aber auch so, dass man eindeutige Beweise vorlegen sollte oder auch seine Aussage vereidigt. Jemand, der eine Aussage tätigt, sollte diese auch nachweisen können oder in diesem Fall anhand von eventuellen DNA-Spuren belegen können. Ist es nicht gegeben, kann man eben dem Opfer zwar glauben, aber es entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Nicht umsonst heißt es auch, dass jeder so lange unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen wurde.
Ich finde es auch sehr heikel, gerade, wenn es um (sexuellen) Missbrauch geht, aber andererseits weiß man auch, dass es nicht gerade wenige Leute gibt, die aus welchen Gründen auch immer irgendwelche unwahren Behauptungen aufstellen. Somit entsteht eine Verleumdung, ein Rufmord, der zu Konsequenzen führen kann, obwohl der vermeintliche Täter nichts getan hat. Ich möchte damit nun nicht sagen, dass man solche Vorwürfe nicht ernst nehmen soll, um Gottes Willen, aber es wird schwer werden, diese immer so nachzuweisen.
Steht eine Aussage gegen eine Aussage, kann eben die (Un)Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden. So kam vermutlich in dem Fall die oben beschriebene Unschuldsvermutung auf.
petertreter hat geschrieben:Warum ist das bei Gericht so, dass bei Aussage gegen Aussage das Opfer benachteiligt wird? Nur weil man keinen Zeugen oder so hat? Schließlich weiß man nicht, wer von den beiden Seiten lügt![/quote
Korrekt! Soll man deshalb dem vermeintlichen Täter die Schuld geben, obwohl man es gar nicht wirklich beweisen kann? Deine Theorie ist ziemlich dämlich, sorry für diese Ausdrucksweise. Wenn man es nicht beweisen kann, muss man den Angeklagten freisprechen. Oder würdest du es wollen, dass jeder jeden für irgendwas beschuldigen kann und man sperrt den Beschuldigten dann weg, obwohl man nicht weiß ob er es tatsächlich getan hat? Das wäre doch fatal!
Ich finde ehrlich gesagt nicht, dass es kritischer ist, wenn es um sexuelle Belästigung / Missbrauch geht oder um etwas anderes. Auch hier kann jemand eine andere Person falsch beschuldigen und diese soll dann einsitzen, obwohl sie nichts getan hat. Es gab schon häufig Fälle, in denen gerade junge Frauen Männer für so etwas beschuldigt haben, weil sie ihnen eins auswischen wollten. Ich sehe es eher kritisch, wenn man verlangt, dass jemand, nur weil ein anderer sagt er war es, weg gesperrt wird. Das ist nicht richtig, es heißt nämlich nicht umsonst "Im Zweifel für den Angeklagten". Und das ist auch korrekt so.
Es ist nicht immer so, dass es den Opfern am Ende schlechter ergeht wie dem Angeklagten selber. In dem Falle hat der zuständige Richter die Aussage scheinbar ohne Beweise nicht glauben wollen. Dies ist halt oftmals so und liegt auch im ermessen der Richter. Es kann somit auch genauso gut sein, dass bei Aussage gegen Aussage dem Zeugen/Opfer geglaubt wird und eine Verurteilung stattfindet, denn das Ermessen wem geglaubt wird liegt ganz klar bei dem Richter. Meine Freundin hatte in ihrem Falle auch keine Beweise, aber die Zeugen oder auch Opfer haben ausgereicht. Es muss somit nicht zwangsläufig sein, dass man Beweise benötigt, um jemanden schuldig zu sprechen. Es obliegt ganz einfach der Entscheidung des Richters.
Dem Angeklagten kann es aber auch bei dem Urteil „ Freispruch aus mangel an Beweisen „ nicht wirklich gut gehen. Es bedeutet eben, es haben die Beweise nicht ausgereicht, um einen Schuldspruch zu sprechen, aber er dennoch nicht unschuldig sein muss. Sicherlich kann dieser es sein, aber diese Art von Freispruch bedeutet immer, dass es ein kleines Restrisiko gibt. Es gibt halt bei Aussage gegen Aussage immer nur das, was der Richter empfindet und urteilt. Deswegen auch hier aus mangel an Beweisen. Wirklich toll ist dieser Freispruch somit auch für den Angeklagten nicht. Wobei ich sagen muss, dass sich in dem Falle ja noch weitere geschädigte gemeldet hatten und ich denke ein Schuldspruch auf Bewährung hätte ausgereicht, denn so ganz glaube ich die Unschuld nicht, aber das obliegt immer dem Richter selber, wenn Aussage gegen Aussage steht.
Weißt du wie viele Menschen, vor allem aber Männer, unschuldig als Sexualstraftäter gelten würden, wenn man da ohne Beweise ein Urteil spricht? Ich habe selbst erlebt wie schnell ein junger Mann in Verruf geraten kann, nachdem eine solche Anschuldigung zur Anzeige gebracht worden war. Die junge Frau hat damals zwar recht schnell zur Wahrheit gefunden. Aber es blieb lange etwas an dem jungen Mann hängen.
Deswegen ist es richtig, dass niemand nur wegen einer Aussage einfach so verurteilt werden kann. Denn es gibt leider genug Fälle, wo gerade junge Mädchen aus Rache solche Aussagen machen, wenn sie bestimmte Ziele nicht erreichen konnten.
Wie hätte das Gericht denn anders urteilen sollen? Es gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung. Es wäre ja schlimm, wenn jemand ohne Beweise nur auf Grund von Anschuldigungen bestraft werden würde. Ich sehe da keine Benachteiligung des "Opfers". Man weiß ja nicht, ob es wirklich eines war. Jeder wäre dann schnell im Gefängnis und wir wären schnell wieder in Zeiten Hexenverbrennungen, wo vage Vermutungen reichten, um jemanden auf den Scheiterhaufen zu bringen.
Es ist sehr wichtig, dass man Beweise vor Gericht erbringen muss, um die Verurteilung eines unschuldigen Menschen zu verhindern. Du kannst Dir in keinsder Weise vorstellen, wie sich ein Mensch fühlen muss, der wegen eines sexual Verbrechen verurteilt wurde, aufgrund dessen, dass Aussage gegen Aussage bestand. Es gibt nun Mal im Zweifel für den Angeklagten und das ist sehr wichtig. Wenn dieser jetzt unschuldig in das Gefängnis gekommen wäre, dann hätte er durch die Mithäftlinge alleine schon nichts mehr zu lachen und das Privatleben wird auch zerstört sein. Freunde, Familie und Verwandte werden sich abwenden, sodass dieser „Schuldspruch“ eine bösartige Wendung für einen unschuldigen Menschen haben kann. Es ist somit in jedem Falle richtig, dass wenn ein Richter Zweifel hat, diese auch durch einen Freispruch kennzeichnen kann.
In deinem Fall kann es natürlich sein, dass die Mädchen recht hatten, aber es ist leider nicht bewiesen worden und somit gibt es auf die Dauer immer einen doofen. Doch manchmal geht es einfach nicht anders und das hat nichts damit zu tun, dass ein Richter den Opfern irgendwie schaden möchte oder gar nicht glauben möchte, aber es gibt eben Gesetze, die gewisse Dinge besagen und dies war hier der Fall.
Opfer werden nicht benachteiligt. Aber es wird bei jeder Bewertung einer Tat beiden Seiten die Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen. Wenn auf der einen Seite die Beschuldigungen stehen, auf der anderen Seite die Unschuldsbeteuerungen, dann fällt ein wirklich ausgewogenes Urteil schwer und im besten Fall liegt man zu 50% richtig. Natürlich sind aber Richter auch entsprechend geschult, so dass diese in ihrer Urteile auch die Glaubwürdigkeit der Einlassungen einfließen lassen können. Das mag dann auch hart sein, aber wenn die Opfer sich in Widersprüche verwickeln, dann stärkt das nicht ihre Position. Auch ist es kein gutes Zeichen bei "Belästigung", wenn ein Opfer trotz allem nicht einfach die Fahrschule wechselt. Zum Schluss sei auch angemerkt, dass hier natürlich die Schwere der Tat eine Rolle spielt.
Im Zweifel letztlich für den Angeklagten und das ist sicher ein Grundsatz, welcher gut ist! Man muss sich entscheiden, ob man lieber Unschuldige verurteilen möchte oder aber Schuldige fälschlicher Weise frei lassen soll. Weil die Freiheit so ein hohes Gut ist, ist die erste Variante der zweiten aus meiner Sicht immer vorzuziehen.
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