Zweifache Praxisgebühr bei Zuzahlungserstattung

vom 17.10.2012, 13:34 Uhr

Dadurch, dass ich dieses Quartal bereits zwei Mal die Praxisgebühr entrichtet habe, ist die Frage, ob ich die Möglichkeit habe, auch die Praxisgebühr zwei Mal berechnet wird, wenn es darum geht, die Zuzahlungserstattung zu beantragen. Ich könnte zwar ja schon immer im Laufe des Jahres diese Zuzahlungsbefreiung beantragen, aber ich beantrage die Erstattung stets im neuen Jahr.

Findet die zweifache Praxisgebühr innerhalb eines Quartals auch Beachtung, obwohl ich mich hätte vom Arzt A zum Arzt B überweisen können?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich weiß jetzt nicht, ob ich deine Frage so ganz richtig verstanden habe, aber ich meine herauszulesen, ob du von deiner Krankenkasse beim Antrag für die Erstattung von Zuzahlungen, die du geleistet hast, beide der in einem Quartal geleisteten Zahlungen wiederbekommst. Wenn du also beim Hausarzt und beim Facharzt warst oder auch bei zwei verschiedenen Allgemeinmedizinern.

In diesem Fall ist die Antwort positiv, ich hatte nie Probleme, wenn ich in einem Quartal auch ohne Überweisung bei verschiedenen Ärzten war. Wobei man ja bei einer direkten Überweisung ohnehin keine Praxis-Gebühr hätte zahlen müssen. Aber zum Glück hat sich das Thema mit dieser Gebühr ja jetzt ohnehin erledigt, zumindest vorerst.

» Verbena » Beiträge: 4994 » Talkpoints: 4,77 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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