Geschwindigkeitsaufkleber (Reifen) an die B-Säule - erlaubt?

vom 17.10.2012, 06:42 Uhr

Neulich habe ich schon bereits gefragt, wer alles einen Geschwindigkeitsbegrenzungsaufkleber für die Winterreifen in seinem Auto hat. Nun hat mir auch ein guter Bekannter erzählt, dass er sich einen solchen Aufkleber nicht auf das Armaturenbrett kleben lassen möchte, da es ihm da nicht gefällt und man die Kleberückstände auf Leder zum Beispiel auch deutlich schlechter abbekommt. Er hat mir zum Beispiel auch erzählt, dass er sich diesen Aufkleber einfach an die B-Säule Kleben lassen hat. Somit sieht er ihn auch immer, wenn er einsteigt. Allerdings bezweifle ich, dass dies erlaubt ist, da die Aufkleber eigentlich im Sichtfeld angebracht werden müssen. Hat jemand eine Ahnung, wie dies rechtlich gehandelt wird?

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» boveman » Beiträge: 442 » Talkpoints: 1,66 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hier verstehe ich die Frage nicht, nachdem du selbst geschrieben hast, dass der Aufkleber gut sichtbar (Sichtfeld) für den Fahrer angebracht sein muss. Geregelt ist das in der Straßenverkehrsordnung, hier im Paragraphen 36 (genau: Absatz 1 Satz 3).

Natürlich würde in so einem Fall bei einer Kontrolle durch einen schlecht gelaunten Polizisten ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Auch glaube ich nicht, dass in der Werkstatt wirklich ein Angestellter bereit wäre, den Aufkleber an die B-Säule zu kleben. Denn wenn diese "im Sichtfeld" des Fahrers ist, dann hat der Fahrer ein Problem! Eher würde ich hier die A-Säule verstehen - wobei ich nicht wirklich verstehen will, wo das Problem ist, wenn der Kleber in Tachonähe angebracht wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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