Höchstgeschwindikeitsaufkleber Winterreifen - wer hat einen?

vom 14.10.2012, 20:12 Uhr

Aktuell ist es für jeden Fahrzeugführer nötig, einen Aufkleber im Auto zu haben, auf welchen die Maximalgeschwindigkeit der Winterreifen einzusehen ist. Dieser Aufkleber muss sich im Sichtfeld des Fahrers befinden. Falls der Aufkleber nicht vorhanden ist, kann es zu Geldstrafen kommen.

Ich wechsle jeden Tag für verschiedene Kunden Reifen und in unserer Werkstatt werden diese Aufkleber natürlich direkt im Fahrzeug angebracht. Allerdings habe ich mich an die Zeit erinnert, in der ich diese Arbeiten nur privat an eigenen PKW's durchgeführt habe. Da hat man schließlich nicht gleich einen solchen Aufkleber zur Hand. Wie macht ihr das mit diesen Geschwindigkeitsaufklebern? Besorgt ihr euch welche oder hofft ihr einfach nicht kontrolliert zu werden?

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» boveman » Beiträge: 442 » Talkpoints: 1,66 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich habe einen solchen Aufkleber nicht und wusste ehrlich gesagt gar nicht, dass so etwas Pflicht ist. Da sonst so gut wie nie jemand mit meinem Auto fährt und wenn, dann sicher nicht auf der Autobahn, reicht es mir persönlich eigentlich, dass ich weiß, dass meine Winterreifen lediglich auf 210 km/h ausgelegt sind, während die erreichbare Geschwindigkeit mit dem Auto ungefähr 40 Stundenkilometer höher liegt als die zugelassene Geschwindigkeit für meine Winterreifen. Nur meine Sommerreifen erlauben ein Tempo bis 300 km/h.

Ich wurde in der Werkstatt auch noch nie auf diesen Umstand hingewiesen, auch nicht im Rahmen der TÜV-Untersuchung. Ich weiß nicht, ob ich mir nun direkt so einen Aufkleber zulegen werde, aber vielleicht frage ich bei meinem nächsten Werkstatt-Besuch einfach mal nach.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich muss auch zugeben, dass ich einen solchen Aufkleber nicht habe und auch gar nicht wusste, dass es Pflicht ist. Allerdings habe ich auch für diesen Winter noch keine Winterreifen aufziehen lassen, so dass ich den Aufkleber in der Werkstatt mal ansprechen werde, wenn ich die Reifen wechseln lasse. Ich weiß, dass ich einen solchen Aufkleber bekam, als ich die Reifen neu gekauft hatte. Allerdings ist er irgendwann abgefallen und ich habe ihn nicht erneuert, weil ich nicht wusste, dass das so wichtig ist. Seit wann ist dieser Aufkleber denn Pflicht?

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Von einer Pflicht, dass dieser Aufkleber angebracht sein muss, wusste ich auch nichts. Früher hat meine Werkstatt mal Winterreifen aufgezogen. Damals haben die Monteure auch einen Aufkleber hinterlassen. Die Begrenzung lag bei 140 km/h.

Seitdem fahre ich allerdings nur noch mit Ganzjahres- bzw. Sommerreifen. Und hierbei wurde bisher noch von keiner Werkstatt ein Aufkleber nach der Montage angebracht. Wenn man die Reifen in Eigenregie wechselt, kann man diese Aufkleber bestimmt auch günstig im Fachhandel erwerben oder sie sind direkt bei den Reifen mit bei.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich muss dich (boveman) korrigieren, so ein Aufkleber ist nur dann nötig, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Autos höher als die der Reifen ist. Beispiel: Mein VW Polo 1.4 TDI mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 165 KM/h und Reifen die mit 190 KM/h gefahren werden können, braucht so einen Aufkleber nicht. Ein Freund von mir mit seinem Polo 4 GTI (216 KM/h Höchstgeschwindigkeit laut Hersteller) braucht bei den gleichen Reifen so einen Aufkleber.

» Techniklover » Beiträge: 394 » Talkpoints: 11,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich habe auch so einen Aufkleber in meinem Fahrzeug, weil ich auch einmal Winterreifen hatte, deren Höchstgeschwindigkeit niedriger war als der meines Fahrzeuges. Inzwischen ist das nicht mehr so, aber der Aufkleber ist noch im Auto zu finden. Was aber auch Fakt ist: bisher wurde bei keiner Kontrolle im Winter nach diesem Aufkleber geschaut oder gar gesucht. Daher ist es wohl eher unwahrscheinlich (wenn auch nicht unmöglich), dass hier eine Geldstrafe verhängt wird.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Techniklover hat es schon ganz richtig erklärt. Diese Geschwindigskeitsaufkleber sind nicht bei jedem notwendig, sondern nur dann, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Reifen niedriger ist, als die Höchstgeschwindigkeit des Autos. Wenn mein Auto also eine Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h habe, die Winterreifen aber nur für 190 km/h ausgelegt sind, brauche ich einen solchen Aufkleber. Nehme ich jedoch Winterreifen, die bis 240 km/h ausgelegt sind, brauche ich einen solchen Aufkleber nicht. Ist ja auch logisch, denn so schnell kann mein Auto schließlich sowieso nicht fahren. Fahre ich allerdings 210 km/h, obwohl die Reifen nur bis 190 km/h gefahren werden sollen, könnte es unter Umständen gefährlich werden.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Von einer Pflicht, einen solchen Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers zu haben, habe ich auch noch nie gehört. In keinem meiner gefahrenen Autos hat sich ein solcher Aufkleber befunden und dies lässt sich nun auch erklären, wie es Techniklover getan hat. Denn auch, wenn die Polizei durchaus des öfteren mein Auto dann mal einer Kontrolle unterzogen hatte. Zu einer Strafe ist es nie gekommen, auch nicht zu einem Hinweis, einen solchen Aufkleber mit mir mitzuführen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Dieses wird im §36 der StVZO erklärt. Hier heißt es dann kurz zusammen gefasst wenn der Reifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen wurden als das Fahrzeug selbst muss dieses entsprechend Gekennzeichnet werden. Wie diese Kennzeichnung dann genau auszusehen h hat wird dann natürlich in einem eigenen Paragraph geregelt und zwar im §58 der StVZO. Die Strafe für einen fehlenden Aufkleber beträgt dann 10€.

Jedoch ist die reale Chance das jemand kontrolliert ob dieser Aufkleber vorhanden ist recht minimal. Jedoch sollte dich z.B. ein TÜV Mitarbeiter in diesem Fall darauf hinweisen wenn du zum Prüfungstermin eben solche Reifen auf dem Auto hast und natürlich gilt auch hier "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!

» Flasssh » Beiträge: 373 » Talkpoints: 9,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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