Heimplatz abgesagt- wer übernimmt entstandene Kosten?

vom 12.10.2012, 11:43 Uhr

Frau A. hat die gesetzliche Betreuung für Frau B. Frau B. ist demenzkrank. Frau B. hat Vermögen und wurde bisher mit umfangreicher Hilfe in ihrer eigenen Wohnung betreut. Leider lief das nicht mehr reibungslos und Frau A. möchte Frau B. in einer Wohngruppe für Demenzkranke unterbringen. Sie hat bereits mit einer Wohngruppe gesprochen. Die Leistung würde die Pflegeleistung und auch die Unterkunft für Frau B. beinhalten. Die Wohngruppe teilte Frau A. mit, man würde Frau B. aufnehmen.

Da Frau B. bisher ambulant betreut wurde und da logischerweise diverse Verträge laufen, die eine Kündigungsfrist haben, hat Frau A. die Verträge umgehend gekündigt. Der Träger der Wohngruppe wollte die Unterlagen zur Unterschrift mit der Post zusenden. Da Frau A. nichts erhielt, stellte sich nun raus, dass man die Unterlagen wohl an Frau B. versendet hat und die Unterlagen verschollen sind. Man vermutet, Frau B. hat sie als Werbepost entsorgt. Sie selbst kann sich aufgrund ihrer Demenz nicht erinnern.

Frau A. meldete sich somit beim Träger und bat darum, die Verträge an ihre Adresse zu senden. Nun stellte sich aber heraus, dass man den freien Platz in der Einrichtung an jemand anderen vergeben hat, weil sich Frau A. nicht mehr gemeldet hatte. Frau B. wird nun demnächst weder eine ambulante Pflege, noch einen Platz in der besagten Wohngruppe haben. Frau A. fragt sich nun, wer für den Schaden aufkommt. Der Einrichtung war die Anschrift von Frau A. bekannt und es war auch klar, dass sie die gesetzliche Betreuung hat. Der Vertrag war im Grunde ja schon mündlich zustanden gekommen. Hätte sich der Träger nicht bei Frau A. melden müssen und nachfragen müssen? Was kann Frau A. nun machen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Für welchen Schaden soll denn jemand aufkommen? Welche Kosten soll jemand übernehmen? Wenn die ambulante Pflege gekündigt wurde, weil B in ein Pflegeheim sollte, dann kann man mit der Leitung der ambulanten Pflege sprechen und einen neuen Vertrag abschließen, der beinhaltet, dass die ambulante Pflege nur bis zu dem Zeitpunkt stattfinden soll, bis Frau B einen neuen Heimplatz findet. Wenn die bisherige ambulante Pflege keine Termine mehr frei hat, gibt es einige andere, die gerne neue Patienten aufnehmen.

Ein Schaden ist lediglich insofern entstanden, dass Frau A sich die Arbeit und Suche nach einem Pflegeheim umsonst gemacht hat. Aber für diesen Schaden ist Frau A selbst Schuld. Wenn eine Bestätigung der mündlichen Vereinbarungen angekündigt wurde, konnte Frau A sich nach drei Tagen telefonisch erkundigen, wo die Unterlagen bleiben. Natürlich ist es auch ein Fehler des Pflegeheims, die die Unterlagen irrtümlich der demenzkranken Frau B zuschickten. Aber daraus dürfte man keine Leistungen geltend machen, weil Irrtümer immer und überall vorkommen. Um solche Sachen muss man sich halt selbst kümmern, wenn man will, dass alles glatt abläuft. Für die Arbeit wird Frau A schließlich bezahlt.

Frau A sehe ich in der Pflicht, für eine schnelle Pflege zu sorgen. Als gesetzliche Betreuerin von Frau B dürfte sie wissen, dass sie nicht sorgfältig genug in Sachen Heimplatz war. Dafür hat sie diesen Beruf ergriffen und wurde auch geschult.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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