Ist Raucherhusten Lärmbelästigung?

vom 12.10.2012, 11:40 Uhr

Eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen. In die Erdgeschosswohnung zieht ein neuer Eigentümer ein. Damit ist die Ruhe in der der Wohnanlage vorbei. Denn der neue Eigentümer renoviert sehr lange und ausdauern und vor allem mit viel Lärm. Das ist nun endlich vorbei und die Nachbarn wollen sich der Ruhe erfreuen.

Alle Wohnungen haben großzügige Balkone, die zum Garten hinausgehen. Die wurden bisher auch von allen Bewohnern sehr gerne und ausgiebig genutzt. Bei den meisten Wohnungen gehen die Schlafzimmer zum Garten hinaus. Nun wohnt der neue Eigentümer der Erdgeschosswohnung dort. Dieser ist Raucher und seine Frau auch. Die beiden rauchen aber nur im Garten. Dazu steht eine große Tonne für die Zigarettenkippen bereit und die beiden rauchen auch im 20-Minuten- Takt und das bis weit nach Mitternacht hinaus.

Die anderen Bewohner sind wenig begeistert, da so auch Nachts der Rauch in die Wohnungen zieht und der Rauch es auch fast unmöglich macht, bei geöffneten Fenstern zu schlafen, weil der Rauch überall rein zieht und sich so langsam auch festsetzt. Und da die beiden Raucher auch nicht arbeiten gehen, werden die anderen Eigentümer von morgens bis spät in die Nacht eingeräuchert. Das sie dagegen nicht vorgehen können, ist ihnen leider bekannt.

Nun haben beide Raucher aber auch starken Raucherhusten und jede Zigarette wird mit einem lauten Hustenkonzert begleitet. Man riet den anderen Eigentümern nun dazu, dagegen vorzugehen, da der Raucherhusten als Lärmbelästigung angesehen werden könnte und für die anderen Bewohner ebenfalls gesundheitsschädigend ist.

Wie groß sind die Chancen, dass die anderen Eigentümer damit durch kommen? Kann man Raucherhusten wirklich als Lärmbelästigung ansehen? Oder könnte es sein, dass die Situation, dauerhaftes Rauchen und der Lärm durch die Husterei zum Erfolg führen könnte? Immerhin geht die Husterei von Morgens bis weit nach Mitternacht.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Raucherhusten ist auf keinen Fall eine Lärmbelästigung, das wäre ja abartig. Aber eine Lärmbelästigung ist es, wenn die Nachbarn nach 22 Uhr draußen noch husten. Das liegt aber nicht daran, dass Husten verboten ist, sondern allgemein ein vermeidbarer Lärm nach 22 Uhr.

Dass das Rauchen draußen aber die anderen Wohnungen zuräuchert, halte ich für eine maßlose Übertreibung, da sind Autoabgase doch wesentlich schlimmer. Wenn der Husten wirklich so schlimm ist, seid ihr ja bald sowieso von den Nachbarn befreit.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Nein, Raucherhusten ist keine Lärmbelästigung und du kannst auch in keinster Weise dagegen Vorgehen, weder mit einer Klage, noch mit einer Mietminderung. Was der Mieter in seiner Wohnung macht, geht nur den Mieter etwas an und wenn er hustet, dann ist es egal ob es an seinem Zigarettenkonsum liegt oder an einer schlimmen Lungenkrankenheit. Husten ist Husten und wird nie als lärmbelastigend angesehen werden - jedenfalls vor Gericht.

Nach 22 Uhr kannst du natürlich darauf bestehen, dass die Mieter sich in die Wohnung zurückziehen müssen, wenn du dich in deiner nächtlichen dadurch gestört fühlst, dass sie so laut sind - hierbei wäre es egal, ob die Lautstärke durch Husten, Reden oder Musikanlagen entsteht. Dafür musst du dann die Polizei rufen, die dem nachgehen wird. Andere Möglichkeiten gibt es leider nicht.

» benutzer7 » Beiträge: 2116 » Talkpoints: 49,80 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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