Gibt es eine Pflicht für gedruckte Rechnungen?
Herr A. war zu einem Geschäftsessen in einer kleinen Gastwirtschaft. Da es ein Geschäftsessen war und er die Kosten steuerlich absetzen möchte, bat er um eine Rechnung. Diese wurde ihm von der Bedienung handschriftlich ausgestellt. Alle erforderlichen Informationen sind auf der Rechnung zu finden. Preis, Mehrwertsteuer, Steuernummer und so weiter.
Nun meint aber der Steuerberater von Herrn A., es gäbe eine Pflicht zu gedruckten Rechnungen. Die Gastwirtschaft hat aber kein Gerät, um eine Rechnung zu drucken. Der Steuerberater meint nun, die Rechnung wird vom Finanzamt nicht anerkannt werden, weil sie eben nicht gedruckt ist und somit nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Sind Betriebe wirklich in der Pflicht, Rechnungen nur noch gedruckt auszustellen? Hat Herr A. eine Chance, dass die handschriftliche Rechnung anerkannt wird?
Es gibt meines Wissens keine Pflicht, die besagt, dass eine Rechnung in gedruckter Form vorliegen muss. Ich reiche selbst oft Rechnungen ein, die in geschriebener Form ausgefüllt wurden. Worauf man achten sollte ist ein Stempel und die Unterschrift eines Mitarbeiters. Das ist vollkommen ausreichend.
Nicht umsonst gibt es extra Blöcke verschiedenster Rechnungsbelege in einem, die einem auf Wunsch in jeder gastronomischen Einrichtung zusätzlich zum Bedienungsbeleg ausgestellt werden, um sie für die Angabe in den Steuern relevant zu machen. Diese werden ausschließlich mit der Hand ausgefüllt.
Ich wüsste auch nicht, dass es eine Pflicht gibt, Rechnungen auszudrucken. Das ist ja technisch auch gar nicht überall möglich. Ich weiß genau, dass ich auch schon handschriftliche Rechnungen bei meiner Steuererklärung eingereicht habe, die problemlos akzeptiert wurden. Dabei ging es zwar nicht um ein Essen, sondern um einen Arbeitskittel, aber das dürfte ja bei der Bearbeitung keinen Unterschied machen.
Ich bin ja nun auch schon seit einigen Jahren selbständig, aber das handschriftliche Rechnungen eine Pflicht wären, habe ich noch nicht gehört. Bisher wurden mir auch handschriftliche Belege nicht angelehnt und Kunden haben auch noch nie auf eine gedruckte Rechnung bestanden.
Daher wundere ich mich hier über den Steuerberater. Wenn er Erfahrungen hat, dass handschriftliche Rechnungen nicht anerkannt wurden, dann vermutlich nur, weil steuerrelevante Angaben gefehlt haben.
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