Welche Lieder unterliegen den Gema- Gebühren?

vom 12.10.2012, 11:24 Uhr

Bald ist Sankt Martin und dann folgt auch schon bald Weihnachten. Vor allem die älteren User werden sich an nette Nachmittage und Abende mit ihren Kindern erinnern, an denen, zu den Festen passende, Lieder gesungen wurden. Vor allem auch im Bereich von Kindergärten und Schulen. Oftmals wurde dafür Liedtexte ausgegeben, damit jeder sich beteiligen konnte. Seit ein paar Jahren schiebt die Gema dem einen Riegel vor, da sie Geld will, wenn kopierte Texte ausgegeben werden.

Scheinbar sind aber nicht alle Lieder davon betroffen und es gibt, durchaus auch bekannte Lieder, die rechtefrei sind und deshalb auch als Kopie verteilt werden dürfen. Aber wer weiß von euch, welche Lieder nicht unter die Richtlinien der Gema fallen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



In der neuen "Lisa" habe ich nun einen Artikel gelesen, der mich echt ein wenig schockte. Dort heißt es, dass der Klassiker zum Geburtstag "Happy Birthday to you" noch bis 2016 urheberrechtlich geschützt ist und dieses Lied nicht in der Öffentlichkeit gesungen werden darf. Wenn man beispielsweise in einem Restaurant Geburtstag feiert und dem Geburtstagskind ein Ständchen bringen will, sollte man auf andere Lieder zurückgreifen. Denn theoretisch muss man dafür zahlen.

Mich würde auch mal interessieren, welche Geburtstagslieder dann unbedenklich auch in der Öffentlichkeit gesungen werden dürfen. Gibt es da eine Auflistung?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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