Taschengeld mit 22 Jahren

vom 10.10.2012, 17:04 Uhr

Mein letztes normales Taschengeld habe ich mit 16 Jahren bekommen - seitdem habe ich eigentlich immer eigenes Geld verdient und stand auf eigenen Füßen. Nur während meines Studiums, wo ich kein eigenes Geld verdient hatte, haben mich meine Eltern in der Höhe des Kindergeldes finanziell unterstützt, da ich während dieser Zeit auch nicht mehr zu hause wohnte und somit auch eine Miete bezahlen musste. Finanziell bin ich dabei recht gut über die Runden gekommen und während der Semesterferien konnte ich mir auch einiges dazuverdienen.

Daher sehe ich eigentlich nicht mehr ein, ein Kind mit 22 Jahren noch Taschengeld zu geben - es sei denn, es braucht etwas finanzielle Unterstützung für seine Ausbildung. Wenn das Kind sich aber bewusst keinen Job sucht, bin ich der Meinung, dass man das Kind auch nicht mehr zu unterstützen braucht, wenn es zudem noch zu hause wohnt. Wie soll das Kind sonst jemals auf eigenen Füßen stehen?

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es kommt darauf an, was man macht. Wenn man selber Geld verdient, braucht man natürlich kein Taschengeld, sondern muss eventuell noch Kostgeld abgeben. Aber wenn man noch in der Ausbildung ist, hat man ja einen Unterhaltsanspruch, den man genau ausrechnen kann und der vom Verdienst der Eltern abhängt. Die Eltern können selbstverständlich davon die Kosten für die Miete und fürs Essen abziehen.

Meine Söhne bekommen von ihrem Vater 350 Euro und von mir würden sie 200 Euro plus das Kindergeld bekommen, aber das behalte ich ein, weil sie ja bei mir wohnen und essen. Für die 350 Euro müssen sie aber alles zahlen wie beispielsweise ihre Fahrkarte zur Uni, die schon 80 Euro kostet, alle Bücher, Kleidung, abends ausgehen und Urlaub sowieso und ihr Essen in der Mensa. Das kommt dann gerade so hin, beziehungsweise
sie jobben auch noch nebenher. Ich würde das auch nicht mehr Taschengeld nennen, sondern Unterhalt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 13.10.2012, 00:49, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Mich wundert es, dass so viele Leute annehmen, dass anscheinend alle Studenten BAföG beziehen. Dem ist nämlich nicht so. Die Eltern müssen nicht einmal zu den Superverdienern gehören, damit ihr Kind keinen Anspruch auf BAföG hat. Und wenn man als Student sich in dieser Situation befindet, den Eltern aber auch nicht unbedingt auf der Tasche liegen will, dann wird es schwierig.

Ich habe zwar seit meinem Abitur am Wochenende jeweils 2.5 Stunden gearbeitet und im Monat um die 100€ dafür bekommen, aber für eine erwachsene Person reicht das meistens nicht. Ich musste zwar keine Miete zahlen, aber die monatlich Ausgaben waren bei mir doch etwas größer. Mehr arbeiten wollte ich in den ersten paar Semestern auch nicht, weil ich Angst hatte, dass mein Studium darunter leidet. Also war ich sozusagen auf die Unterstützung meiner Eltern angewiesen und bin es heute mit 24 als Student manchmal immer noch.

Ich habe lange Zeit jeden Monat ca.100€ zusätzlich von meinen Eltern bekommen. Also ist das quasi ein Taschengeld. Finanziell war ich aber nicht besser gestellt als ein Hartz 4-Empfänger. Heute ist es so, dass mir meine Eltern nicht mehr regelmäßig Geld geben, weil ich neben dem Studium noch arbeiten gehe. Allerdings geben sie mir immer etwas, wenn ich gerade etwas knapp bei Kasse sein sollte.

Auch gibt es viele Leute, die sich mit 22 Jahren noch in der Ausbildung befinden oder gerade frisch ins Berufsleben eingestiegen. Solche sind auch oft auf etwas Unterstützung angewiesen. Es dauert halt etwas, bis man komplett auf seinen eigenen Beinen stehen kann. Warum sollte man als Elternteil ihr Kind nicht unterstützen, wenn es die finanzielle Lage erlaubt? Schließlich verlassen heute die Schule nicht alle mit 15 Jahren und haben mit 22 schon längst die Ausbildung abgeschlossen.

» Märie » Beiträge: 459 » Talkpoints: 15,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Etwas irreführend ist der Begriff "Taschengeld" schon, wie man in dieser Diskussion merkt. Man sollte zwischen Taschengeld und finanzieller Unterstützung unterscheiden. Der größte Unterschied hierbei sollte die Verwendung des Geldes darstellen. Während Taschengeld oftmals nur für auswärtiges Essen, Kleidung und Unterhaltung sowie für die Anschaffung von Unterhaltungselektronik gedacht ist, ist die finanzielle Unterstützung eine Existenzgrundlage oder ein Teil dieser.

Seinem zweiundzwanzigjährigem Kind immer noch Taschengeld anzubieten ist meiner Meinung nach unangebracht, schließlich sollte man das Kind dazu motivieren finanziell selbständig zu sein. Selbst wenn das Kind darunter emotional Leiden würde, würde ich kein Taschengeld zahlen, um eben diese gewünschte Selbständigkeit hervorzubringen, schließlich ist es nicht lebensnotwendig.

Anders verhält es sich mit finanzieller Unterstützung. Da diese in der Regel anderen Zwecken zugutekommt, ist es meiner Meinung nach vertretbar, solange diese Unterstützung wirklich erforderlich ist, das Kind durch seine Lernaktivität gehindert ist selbst ausreichende Mengen an Geld zu verdienen und diese Unterstützung nicht über die Kosten für die Grundausgaben hinausgeht.

» Cdictio » Beiträge: 7 » Talkpoints: 3,89 »



Ich werde bald mit meinem Studium beginnen. Um mir eine Wohnung bzw. WG zu finanzieren, werde ich mir natürlich auch einen Studentenjob besorgen, allerdings bringt der auch nicht mehr als 300-400€. Deshalb werde ich auch weiterhin auf meine Eltern angewiesen sein. Wir haben schon darüber gesprochen, und meine Eltern werden mir die Kinderbehilfe, die sie für mich beziehen, überweisen. Ob man das als Taschengeld betrachtet, ist Ansichtssache. Ich bin der Meinung, das mir dieses Geld auch zusteht, da es meine Eltern beziehen, um mich versorgen zu können. Wenn ich außer Haus lebe, muss ich mich ja selbst versorgen, folglich steht mir auch die Beihilfe zu. Taschengeld wäre dann jedes zusätzliche Geld. Ich hoffe nicht, dass ich darauf angewiesen sein werde, manchmal lässt es sich jedoch nicht vermeiden.

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» mendacium. » Beiträge: 750 » Talkpoints: 17,61 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich würde sagen, es kommt sehr darauf an, was das "Kind" mit seinen 22 Jahren so macht. Ist man mit 22 Jahren Student oder macht eine Ausbildung, dann ist es sicherlich nicht verkehrt, wenn die Eltern noch den einen oder anderen Euro dazugeben, solange sie sich das leisten können. Mit 22 Jahren bekommt man aber auch noch Kindergeld, wenn man sich in Ausbildung befindet, und das ist eigentlich schon "Taschengeld" genug, wenn der Lebensunterhalt ansonsten durch BAFöG, Ausbildungsgehalt plus BAB oder auch durch Unterhalt der Eltern, den ich nun nicht als Taschengeld ansehen würde, bestritten wird.

Wäre mein Kind mit 22 Jahren arbeitslos, würde ich aber wohl nichts großartig dazugeben. Bei mir wohnen lassen müsste ich ihn/sie bis 25 Jahren ja sowieso. Bei Bezug von ALG 1 oder Hartz IV würde ich dann wohl auch darauf bestehen, dass das Kind davon lebt und auch seine Lebensmittel selbst kauft. Man sollte das Leben im Hotel Mama nicht zu schmackhaft machen, schließlich gibt es auch welche, die das genießen und keine Anstalten machen, sich Arbeit zu suchen. Würde ich so viel Geld verdienen, dass mein Kind unter 25 kein Hartz IV bekommt, würde ich wohl bestenfalls für Nahrungsmittel aufkommen, aber kein weiteres Geld geben. Auch beim eigenen Kind muss man manchmal einfach hart bleiben. Es sei denn, es gibt wirklich Gründe, die es erschweren, eine Arbeit zu finden, zum Beispiel irgendwelche Krankheiten, dann sähe das natürlich anders aus.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Als ich zweiundzwanzig Jahre alt war, habe ich bereits seit einigen Jahren nicht mehr bei meinen Eltern gewohnt, sondern hatte meine eigene Wohnung und stand auch bereits im Berufsleben. Ich denke, dass das wohl bei den meisten jungen Menschen der Fall sein wird und auf jeden Fall ist es wohl für jeden jungen Menschen in diesem Alter wünschenswert, dass er sich in diesem Alter entweder bereits im Berufsleben oder im Studium befindet und finanziell nicht mehr von seinen Eltern abhängig ist. Es mag aber sicherlich auch einige Ausnahmen geben, und ich denke hier besonders an diejenigen jungen Menschen, die vielleicht sogar schon eine Ausbildung hinter sich haben und arbeitslos geworden sind. Ich kann mir gut vorstellen, dass einige nicht nur besser damit fahren, sondern vielleicht sogar darauf angewiesen sind, wieder zu ihren Eltern zu ziehen, denn soweit ich weiß, kann ihnen sogar die Zahlung von Arbeitslosengeld 2 verweigert werden, wenn sie bis zu einem Alter von 23 Jahren nicht wieder bei ihren Eltern einziehen, sobald sie hilfebedürftig sind.

In einem solchen Fall ist es vermutlich auch recht naheliegend, das eigene Kind nicht nur mit Kost und Logis zu unterstützen, sondern ihm auch etwas Geld für seine persönlichen Belange zukommen zu lassen. Ich weiß auch nicht, wie man diese Zahlungen anders nennen sollte, als eben „Taschengeld“. Mir wäre es allerdings vermutlich sehr unangenehm gewesen, in diesem Alter wieder zu meinen Eltern ziehen und von ihnen solche Geldleistungen entgegennehmen zu müssen und ich hätte sicherlich versucht, hier irgendwelche anderen Möglichkeiten zu finden. Zum Glück war ich aber, obwohl ich auch als junger Mensch schon Phasen mit Arbeitslosigkeit erlebt habe, nie in der Lage, zurück zu meinen Eltern ziehen zu müssen, sondern konnte mir immer jeweils anders behelfen.

Wenn ich nun selbst Mutter eines jungen Menschen in diesem Alter wäre, dann würde ich sicherlich dafür sorgen, dass er auch für seine persönlichen Belange etwas Geld zur Verfügung hat. Arbeitslosigkeit muss nicht immer selbstverschuldet eintreten und ich empfände es sicherlich als selbstverständlich, mein Kind wieder bei mir aufzunehmen und wohnen zu lassen, wenn es sich in einer solchen Situation befinden würde. Insofern würde ich meinem Kind dann auch im Alter von 22 Jahren eine monatliche Geldsumme zur Verfügung stellen, wobei ich hier nun keine Angaben darüber machen kann, um welche Höhe es sich hierbei handeln würde.

Allzu viel Geld würde ich sicherlich nicht zahlen, weil ich das wiederum nicht ganz richtig fände, denn ich denke, dass man als junger Mensch schon zusehen sollte, dass man sich selbst um Lösungen für seine Probleme bemüht, eben auch für das der Arbeitslosigkeit. Ich hätte jedenfalls als Elternteil die Befürchtung, dass mein Kind sich an die Annehmlichkeiten des Zuhausewohnens bei regelmäßigem Geldfluss gewöhnt und möglicherweise irgendwann auch nicht mehr wirklich in Betracht zieht, an diesem angenehmen Zustand etwas zu ändern. Zahlungen leisten würde ich aber dennoch, weil ich das als meine elterliche Pflicht ansehen würde – und davon abgesehen ist man dazu als Eltern eben auch tatsächlich verpflichtet, wenn man noch einmal von dem Fall ausgeht, dass das eigene Kind soziale Hilfeleistungen in Anspruch nehmen müsste.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Meine Mutti hat mit Beginn meiner Ausbildung aufgehört, mir Taschengeld zu zahlen. Ich hatte mein eigenes Lehrlings-Geld und war auf mein Taschengeld nicht mehr angewiesen. Taschengeld habe ich nur während meiner Schulzeit bekommen, dann war Schluss damit, was ich auch gut finde. Taschengeld ist eher Kind, was für Kinder bestimmt ist, die erst lernen müssen, mit Geld umzugehen. Hat man sein eigenes Einkommen, sollte es Taschengeld von den Eltern nicht mehr geben.

Seit ich mein eigenes Geld verdiene, zahle ich stattdessen jeden Monat Kostgeld an meine Mutter. Sie bezahlt jeden Monat sämtliche Rechnungen, die über sie laufen, obwohl ich auch alles im Haushalt nutze. Das bezieht sich auf die Kosten von Strom, Internet, Telefon, Heizung und Essen. Mit dem Kostgeld entlaste ich meine Mutter wenigstens etwas.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich finde es angebracht, wenn das Kind noch im Lernprozess ist, also zum Beispiel im Studium oder in einer Ausbildung. Denn dort können die meisten ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen.

» bärchen001 » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,21 »


Taschengeld ist meines Erachtens für Kinder gedacht, die noch zur Schule gehen und zu hause wohnen. Mit 22 hat man entweder eine Ausbildung angefangen, und verdient selbst Geld (man braucht kein Taschengeld mehr) oder aber man studiert. In diesem Fall kann man sich entweder selbst durch Nebenjobs finanzieren, oder man bekommt Bafög bzw. wird von den Eltern unterstützt - das würde ich aber dann kein Taschengeld nennen.

Wer mit 22 nicht arbeitet, studiert, oder eine Ausbildung macht, bekommt normalerweise auch kein Taschengeld, sondern Arbeitslosengeld bzw. Hart IV. Ich persönlich kenne auch niemanden, der in diesem Alter noch Taschengeld bekommt.

» Hunterlady » Beiträge: 13 » Talkpoints: 3,66 »


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