Nicht befahrbare Straße durch Baumfällung von Unbekannten
Vor etwa einer Woche fällten Unbekannte mehrere Bäume im Bereich einer Straße im Außenbezirk. Diese Untat entdeckte ein Taxifahrer am Sonntag Morgen und machte Meldung bei der Polizei. Zeitgleich war die Polizei in diese Straße gerufen worden. Sie konnte das Ziel nicht erreichen, weil die abgesägten Äste die Straße versperrten. Fünf Bäume hatten die Täter insgesamt gefällt und zwar so, dass die Bäume direkt auf die Straße fielen.
Für Kraftfahrzeuge war kein Durchkommen mehr möglich. Die Polizeibeamten mussten die Baumstämme zur Seite räumen, damit die Straße wieder benutzt werden konnte. Ein weiterer gefällter Baumstamm wurde später in einer Nachbarstraße entdeckt.
Täter und Motiv sind unbekannt. Die Polizei sucht nach Zeugen. Es müsste schon ein Zufall sein, wenn eine solche Tat entdeckt wird. Wie ich das sehe, macht eine Baumfällung doch auch Krach, der auch nachts nicht zu überhören ist. Ein Ortsfremder wird nicht ausgerechnet dort Bäume fällen mitten in der Nacht. Ist es überhaupt gestattet, gesunde Bäume einfach so zu fällen?
Für jeden Baum, der gefällt wird, bedarf es einer Genehmigung. Ohne diese darf nicht ein Baum und nicht einmal ein Ast abgesägt werden. Viele interessiert es nicht, was auf der Straße passiert. Und ein Baum kann auch lautlos gefällt werden. Es muss ja nicht immer die schwere Kettensäge sein, die so einen Baum zu Fall bringt. Gesunde Bäume dürfen nur dann gefällt werden, wenn sie eine Gefahr darstellen. Aber für jeden gefällten Baum müssen neue Bäume gepflanzt werden.
In vielen Bezirken gibt es eine sogenannte Baumsatzung, die regelt, unter welchen Voraussetzungen Bäume gefällt werden dürfen oder nicht. In diesen Bereichen darf man also auch eigene Bäume nur fällen, wenn man sich an die Baumsatzung hält. Ich selbst wohne aber z.B. in einem Bereich, für den es keine Baumsatzung gibt. Hier darf ich meine eigenen Bäume also fällen, wie es mir gefällt.
Dabei ist natürlich noch zu beachten, dass man nicht einfach fremde Bäume fällen darf. Dies wäre eine Sachbeschädigung. Auch die Bäume auf öffentlichem Grund darf man nicht einfach fällen, sondern das ist Sache der öffentlichen Verwaltung. In diesem Fall kommen jedoch auch noch weitere strafrechtliche Aspekte hinzu, da die Bäume auf die Straße fielen und dort auch liegen gelassen wurden. § 315b StGB stellt diesen Eingriff in den Straßenverkehr unter Strafe.
@davinca: Man benötigt nicht für alle Bäume eine Genehmigung um sie zu fällen. Mir ist aber nicht bekannt, ob es da Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Aber egal, wie das geregelt ist, es handelt sich dabei um eine Sachbeschädigung, wenn die Bäume nicht gerade den Leuten gehören, welche sie gefällt haben.
Da das aber aus dem Eröffnungspost nicht hervorgeht, wem der Grund und Boden gehört, wo die Bäume standen, kann man jetzt nur spekulieren. Ich weiß aber, dass ein beschädigter Baum bei einem Autounfall Kosten im vierstelligen Bereich bringen kann. Aber da auch gibt es Unterschiede, je nach Baumart.
Sollten aber die vermeintlich Unbekannten auch Besitzer der Bäume sein, dann man sie nur deswegen belangen, weil sie den Straßenverkehr entsprechend behindert haben. Zumal eben dabei jeder Fakt einzeln gesehen werden muss. Das unbefugte Fällen ist eben eine zivilrechtliche Angelegenheit. Das Fällen zum Sonntag und vermutlich ohne Genehmigung dürfte zu den Ordnungswidrigkeiten gehören, wie eben auch der Eingriff in den Straßenverkehr.
Cid hat geschrieben:Täter und Motiv sind unbekannt.
Dann kann es sich auch schlicht um Vandalismus handeln, der aber geplant wurde. Einfach, weil sich Leute gedacht hatten, einen Spaß zu veranstalten. Leider merken die erst dann das dieser Spaß nicht witzig war, wenn sie zur Rechenschaft gezogen werden oder aber auf Grund dieses Spaßes ein Unglück geschieht. Man stelle sich mal vor, die Feuerwehr wird zu einem Einsatz gerufen und kommt aber zu spät, weil vorher 4-5 Stämme von der Straße geräumt werden mussten. Oder aber während der Fällung fährt ein Fahrzeug unter dem Baum, welches dann unter dem fallenden Baum begraben wird. Alles reale Szenarien, welche hier nicht unbedacht bleiben sollten.
Wenn sich die Täter nicht bald zu erkennen geben (wenigstens in der Form eines "Bekennerbriefes"), dann spricht schon viel für bloßen/groben Unfug. Denn wer mit der Aktion ein bestimmtes Zeichen setzen wollen würde, würde eine "gelungene" Aktion kaum unkommentiert lassen. Es kann aber auch sein, dass den Beteiligten in der Stadt klar ist, worum es geht. Insbesondere, wenn es lokales Thema betrifft.
Cid hat geschrieben:Die Polizei sucht nach Zeugen.
Das ist deren Job und es ist nicht unwahrscheinlich, dass sicht Zeugen auch finden werden. Immerhin waren es mehrere Bäume und auch wenn man es nicht glauben mag ist es tatsächlich so, dass im Grunde zu jeder Zeit jemand aus irgendwelchen Fenstern schaut oder aber die Straße entlang geht/fährt. Völlig unbeobachtet ist man im Grunde nie und das ist auch der Grund, aus dem selbst solche Fälle gelöst werden. Es kann natürlich auch zufällig wirklich niemand was gesehen haben.
Cid hat geschrieben:Es müsste schon ein Zufall sein, wenn eine solche Tat entdeckt wird. Wie ich das sehe, macht eine Baumfällung doch auch Krach, der auch nachts nicht zu überhören ist.
Zumindest verursacht es eben hörbare Geräusche. Erst recht, wenn es nachts geschieht und sonst alles still ist. Das ist natürlich an einer vielbefahrenen Straße nicht der Fall. Aber dann würden vorbeifahrende Fahrer und Fahrerinnen was bemerkt haben müssen.
Cid hat geschrieben:Ein Ortsfremder wird nicht ausgerechnet dort Bäume fällen mitten in der Nacht.
Ist sicher nicht anzunehmen. Schließlich bedarf es auch noch einer gewissen Vorbereitung und Planung. Denn der oder die Täter müssen sich einigermaßen sicher gewesen sein, dass der gewählte Straßenzug eher unbeobachtet ist. Hier ist tatsächlich davon auszugehen, dass Ortskundige maßgeblich beteiligt waren.
Cid hat geschrieben:Ist es überhaupt gestattet, gesunde Bäume einfach so zu fällen?
Ob gesund oder nicht: es ist nicht gestattet, Dinge zu beschädigen, die einem nicht gehören. Und hier gehe ich mal davon aus, dass der Besitzer rasch ausfindig zu machen ist (vermutlich die Gemeinde oder Stadt) und der Besitzer das Fällen weder in Auftrag gegeben noch sonst wie erlaubt hätte. Aber auch sonst ist das Fällen von Bäumen nicht einfach möglich - weil hier entsprechende Genehmigungen notwendig sind. Und in so einem Fall auch eine Absicherung der Straße zwingend notwendig gewesen wäre. Es ist also mindestens Sachbeschädigung. Wenn nicht auch zusätzlich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Bei dieser Aktion frage ich mich schon, was die anonymen Baumfäller mit ihrer Aktion bezwecken wollen. Einen richtigen Sinn kann ich dahinter nun nicht erkennen, aber die Leute, die das zu verantworten haben, werden vermutlich einen Sinn darin gesehen haben, die Bäume zu fällen. Es ist aber vollkommen egal, welche Begründung sich die Verantwortlichen in ihren Köpfen zusammengesponnen haben, es handelt sich um eine Tat, die natürlich nicht in Ordnung ist und für die Leute auch zur Verantwortung gezogen werden müssen. Die Frage ist nur, ob man die Täter findet.
Zum einen darf man natürlich nicht einfach irgendwelche Bäume fällen, die einem nicht gehören. Außerdem hat man, wenn man auf legalem Wege seine eigenen Bäume fällt, schon dafür zu sorgen, dass niemand durch die Bäume gefährdet wird. Wenn die Bäume auf eine Straße fallen könnten oder sogar sollen, muss die Straße im Notfall sogar gesperrt werden. Außerdem müssen die Bäume dann natürlich auch abtransportiert werden. Außerdem wird man Bäume nicht einfach mitten in der Nacht fällen dürfen, sofern es sich nicht gerade um Bäume handelt, die zum Beispiel durch einen Blitzeinschlag oder ein starkes Unwetter gerade erst geschädigt und damit zur Gefahr geworden sind.
Ich weiß nicht, ob man Bäume auch geräuscharm fällen kann. Man muss nicht immer eine laute Kettensäge verwenden. Kleinere Bäume mit dünnen Stämmen kann man auch gut mit einer Handsäge und mit einem Beil fällen. Außerdem hast du nicht dazu geschrieben, ob in der Gegend, in der sich der Vorfall ereignet hat, überhaupt Leute wohnen. Falls es sich um eine Landstraße handelt, an der sich vielleicht über ein paar Kilometer keine Siedlungen befinden, dann ist es nachvollziehbar, dass keiner davon etwas mitbekommen hat.
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